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OSS Amainvoice

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letzte Antwort am 14.09.2021 16:05:56 von Marco_Lachmann
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salzinger
Aufsteiger
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Liebe Community,

 

ich hab mir nun den ersten Import aus Amainvoice nach OSS genauer angesehen.

 

Mich stört, dass die Umsatzsteuer vom Lager in einem EU-Land (z.B. Polen) in ein anderes EU-Land (z.B. Frankreich) auf dem gleichen Sammelkonto 3817 (USt im anderen EU-Land stpfl.Lieferung) gebucht wird, wie z.B. eine Lieferung vom Lager Frankreich an einen Endverbraucher in Frankreich.

 

Amainvoice verwendet für beide Lieferungen den Steuerschlüssel 241 über die EU-Informationen Bestimmungsland und Ursprungsland wird auch der korrekte französische Steuersatz ermittelt, denn beide Lieferungen sind in Frankreich steurpflichtig.

Aber die erste Lieferung muss über OSS in Deutschland gemeldet  und auch die USt an das BzSt abgeführt werden.

Die zweite Lieferung wird in der UStVA Frankreich gemeldet und die Steuer an die französischen Behörden abgeführt.

 

Karewe macht es grundsätzlich richtig, die zweite Lieferung kommt trotz Steuerschlüssel 241 nicht in die OSS Meldung, da Ursprungs- und Bestimmungsland gleich sind. 

 

Leider kommt aber die USt auf das gleiche Sammelkonto 3817 das ja dem Steuerschlüssel 241 zugeordnet ist.

 

Die einzige Lösung die ich im Moment sehe, wäre in Amainvoice für die Lieferung 2 mit einem Automatikkonto zu arbeiten, das geht aber schief wenn ich nicht nur zum Regelsteuersatz besteuerte Waren habe.

 

Gibt es keinen Steuerschlüssel Analog zu 241, mit dem sich über das Bestimmungsland der korrekte Steuersatz ermitteln lässt, dem aber ein anderes USt-Sammelkonto zugeordnet werden kann.

Dann hätte ich ein Konto für die OSS Umsatzsteuer Deutschland und ein weiteres Konto für die OSS Umsatzsteuer restliche EU.

 

Grüße

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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533 Mal angesehen

Hallo @salzinger,


aktuell ist nicht möglich mit dem Steuerschlüssel 241 zwei verschiedene Steuersammelkonten anzusprechen.
Über die Buchungsübersicht haben Sie jedoch die Möglichkeit das Steuersammelkonto 3817 nach EU-Land auszuwerten.


Nähere Infos erhalten Sie im Info-Dokument 1020967 - OSS-Verfahren: Steuersammelkonto mit der Buchungsübersicht auswerten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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mattistb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
524 Mal angesehen

Hallo Frau Schönweiss, 

 

ich hoffe, dass mit dem Update 30.09.2021 wegen der noch im OSS Verfahren berücksichtigten Gutschriften vor 01.07.2021, eine Trennung der Steuersammelkonten für Sachverhalte vor OSS und OSS-Meldung möglich sein wird, sonst wird die Abstimmung der ausländischen Umsatzsteuern zu einem zeitraubenden Kraftakt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M.Vogt, StB 

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
470 Mal angesehen

Hallo @mattistb

 

dazu halten wir Sie in  Dokument 1021243 auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.09.2021 16:05:56 von Marco_Lachmann
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