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OPOS bereichsweise ausbuchen möglich

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letzte Antwort am 09.12.2022 10:34:42 von deusex
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deusex
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Im Laufe des letzten Jahres hat eine Mitarbeiterin Gutschriften von ebay einfach direkt auf Erlöse gebucht, anstatt die Einzelposten auszugleichen.

Es handelt sich dabei um zahlreiche Posten und OPOS-Seiten, womit für Ausziffern jeden Postens manuell zwei Leben benötigen würde.

Für solche "Fehlläufer" sollte man doch offene Posten "bereichsweise" ausgleichen können, denn nachvollziehbar wäre es schon, um welche Posten es sich handelt.

Vielleicht gibt es auch eine workaround über Export und Import von GU-Buchungen oder etwas programmseitiges. Bin im Moment hier ziemlich ratlos und für einen Tipp dankbar.

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deusex
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Super und vielen Dank für die zahlreichen Tipps . . . 😉

 

Konnte gestern tatsächlich noch einen Workaround kreieren und die ca. 700 Einzel-Debitoren-Posten relativ charmant auflösen.

 

edit:

Im Prinzip sollte aber das Programm eine Möglichkeit bieten, bspw. betreffende Posten in den OPOS-Listen mehrfach-zu-markieren und per "Massen-GU" aufzulösen.

In dem o.g. Umfang jeden Posten manuell auszubuchen, ist wie dreimal lebenslänglich . . . 

 

Möglicherweise gibt es auch einen programmseitigen "Workaround" bzw. eine Funktion und wäre sehr dankbar, wenn sich DATEV hier kurz dazu äußern würde. 

 

Bei den Jahresabschlussarbeiten überlassen wir stets die Debitoren- und Kreditorenliste zur Bestätigung und regelmäßig sind dort zahlreiche Posten nicht mehr valide, werden vom Mandanten markiert und sind einfach auszubuchen.

 

Insofern sind wir mit der Situation regelmäßig konfrontiert.

 

Vielen Dank.

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Lässt du uns an deinem Wissen teilhaben?

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deusex
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Nö ! 😉

 

Vorher möchte ich wissen, wie DATEV sich die Lösung in so einem Fall vorstellt.

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Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @deusex ,

 

Sie können den nachträglichen Ausgleich der offenen Posten auf unterschiedliche Arten durchführen:

 

  • nachträglicher Ausgleich über Nullsaldoausgleich
  • nachträglicher Ausgleich über Buchungen ausziffern
  • nachträglicher Ausgleich über Sammelzahlung

Wie Sie jeweils dabei vorgehen können, finden Sie im Dokument  Offene Posten nachträglich ausgleichen

beschrieben.


In OPOS selber kann nur über das jeweilige OPOS Konto ausgeziffert werden . OPOS ist eine Nebenbuchführung. Die Möglichkeit der GU-Generealumkehr ist nur in der Hauptbuchführung FIBU möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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deusex
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Hallo Frau Lindt,

 

mit Verlaub, das sind doch keine Lösungen für den Sachverhalt, sondern ganz banal "iss halt so und fertig . . ."

 

Die einschlägigen Dokumente habe ich schon selbst gefunden, aber liefern doch keine echte Lösung für die Aufgabenstellung und Lösung des geschilderten Problems.

Ich gehöre möglicherweise zu einer Minderheit derjenigen, die zunächst das Hilfe-Center intensiv durchforsten bzw. versuchen mit der Programmhilfe- und Umgebung weiterzukommen.

 

Offene Fragen:

 

Ist das letztlich ihr Lösungsansatz um ca. 700 Einzelposten auf einzelnen Debitorenkonten mit eigenen Rechnungsnummern, auszubuchen ?!

Können Sie sich annähernd vorstellen, was dieser Sachverhalt in einer Kanzlei auslöst, wenn man nach den von Ihnen genannten Lösungen vorgeht?

Ist das wirklich alles was Sie bzw. hierzu anbieten können und damit die Anfrage abgehakt ?

So leicht lassen Sie also die Kanzlei Stunden verbrennen, ohne AKTIV nach alternativen Lösungen zu schauen ?

 

Bin im Moment eher so "semibegeistert, denn ich hätte da schon etwas mehr und motivierte Unterstützung erwartet.

 

Es ist doch vollkommen einerlei, ob technisch betrachtet, OPOS als Nebenbuchführung integriert ist oder nicht; das interessiert den Anwender doch nicht. Vielmehr muss er bei der Aussage "geht nicht" eher denken, ob das Programm überhaupt leistungsfähig genug ist...

 

Die Variante Sammelzahlung mag hier noch am sympathischsten erscheinen, aber dennoch keine Lösung um 700 Posten ins Nirvana zu schicken. 

 

Ein leistungsfähiges Buchführungsprogramm MUSS die Möglichkeit bieten, solche Dramen mit verhältnismäßig überschaubarem Aufwand zu lösen und invalide Posten per Sammelerfassung auszubuchen; insbesondere wenn sich eine beträchtliche Anzahl falscher Posten angesammelt haben. 

 

Können Sie sich vorstellen, was mit einem Mitarbeiter geschieht, der 700 Posten manuell ausbuchen soll. Genau. Der zeigt Ihnen den Vogel, sagt Sch...programm und droht mit Kündigung, wenn er das "echt" machen soll.

 

Ergo:

 

Für solche Fälle MUSS die DATEV doch einen Workaround" anbieten können oder bin ich da zu anspruchsvoll ?

Zum Dokumente suchen brauche ich niemanden.

Die finden die Meisten schon selbst.

 

Insofern ist Ihre Antwort leider nicht ausreichend und verwertbar.

 

Fällt Ihnen oder jemand anderem technisch versierten im Kollegenkreis wirklich keine Alternativlösung ein, die eine Wochenarbeit vermeiden könnte ?

 

Sehen Sie es mir nach, aber ich beobachte auch in der Community öfters, dass die Anfragenden mit Standardantworten und Dokumentverweisen von der DATEV "abgespeist" werden; was oftmals auf Grund der Fragestellung ausreichend sein kann. Hier liest sich doch eine weitaus größere Problematik heraus.

 

Ich bin überzeugt, dass viele versierte Kollegen bereits das Hilfe-Center "umgedreht" haben, bevor sie hier fragen oder einen SK erstellen. Ich bin ebenso überzeugt, dass Ihnen ein Workaround einfallen würde, wenn intensiver danach "geforscht" und nicht nur nach Dokumenten "gesucht" werden würde.

 

Meine Mitarbeiterin meinte bei der Problemstellung relativ spontan, "dass die OPOS-Liste markierfähig sein sollte und eine Funktion vorhanden sein sollte: "OPOS-Konten ausgleichen" oder "OPOS-Posten ausgleichen", ggf. ein festes Ausgleichskonto wählen oder das ursprüngliche Gegenkonto zum Ausgleich wählen; Finanzkonten wären als Ausgleichskonto jedoch gesperrt. Verrechnungskonten wie bei der genannten Lösung "Sammelzahlung" jedoch zulässig." Bam ! 

 

Vielleicht ein etwas naiver Gedanke . . . So sollte das im Prinzip ausschauen ! 200 OPOS-Konten markieren -> Ausbuchungsdialog s.o. und das ganze in einem extra Stapel. Fertig.

 

Schön, dass die DATEV schon immer genug Raum lässt, Workarounds zu etablieren, die der gedachten Vorgehensweise Äonen voraus sind.

 

Schönes Wochenende und nichts für ungut.

 

Vielen Dank.

 

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@deusex  schrieb:

 

Fällt Ihnen oder jemand anderem technisch versierten im Kollegenkreis wirklich keine Alternativlösung ein, die eine Wochenarbeit vermeiden könnte ?

 


@achilleus wüsste eine.

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deusex
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"Eigentlich" relativ einfach (eigentlich):

 

  1. Einen EXTF-Stapel zur Hand nehmen und die Bezugsdaten ändern; Beraternummer etc.
  2. Aktuelle OPOS-Liste aus 10/2022 nach Excel exportieren für bspw. Korrektur der Vorjahreswerte.
  3. OPOS-Liste in Excel nach Konto sortieren, um Buchungen zu entfernen, die ein Finanzkonto tangieren.
  4. OPOS-Liste in Excel nach Fälligkeit sortieren und die offensichtlichen Fehlposten aus dem Vorjahr stehen lassen; den Rest löschen.
  5. Die gewünschten Spalten aus der Excel-OPOS-Liste in den EXTF Stapel kopieren.
  6. Datumspalte in lesbares Format ändern.
  7. Soll-Haben-Kennzeichen prüfen und ggf. ändern.
  8. In einer Spalte das Ertragskonto entfernen, damit keine Festschreibung erfolgt.
  9. Stapel entsprechen benennen, Datum anpassen etc. damit dieser auch als nutzbarer Stapel von Rewe erkannt wird.
  10. Stapel einspielen.
  11. Die Meldung "fehlerhafte Buchungssätze auch übernehmen" bestätigen. Eine Festschreibung erfolgt nicht.
  12. Stapel öffnen und "Sollbruchstellen-Buchungssatz" wieder mit Konto befüllen.
  13. OPOS-Liste und übrige fragliche Posten prüfen und ggf. manuell ausbuchen (lt. DATEV-Dokumenten).
  14. Jahresübernahme der OPOS-Salden ins Folgejahr anstoßen.
  15. Im Folgejahr ggf. nochmals kurz auf Plausibilität prüfen.

 

 

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deusex
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Witzig und für meine Lösung bekomme ich heute das

 

deusex_0-1670578463749.png

 

Da muss ich mich wohl bei mir selbst bedanken. 😉 ... fühlt sich aber irgendwie nicht richtig an 🤣

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letzte Antwort am 09.12.2022 10:34:42 von deusex
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