abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neuer Jahresabschluss - gGmbH / Vereine bei SKR04 / SKR03

3
letzte Antwort am 10.02.2022 17:19:01 von Inna_Trinkenschuh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
altmoabiter
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1398 Mal angesehen

Liebe DATEV,
beim "Neuen Jahresabschluss" gilt der SKR49 als Ausschlusskriterium (O.K., das ist nachvollziehbar, der SKR49 ist ja etwas "speziell") ?
Aber warum gibt es ein Rechtsform-abhängiges Ausschlusskriterium in Form der gGmbH, handelsrechtlich gibt es doch zur Standard-GmbH keinen Unterschied ?

Gibt es für die Umstellung der Vereine / gGmbHs mit SKR04/SKR03 auf den DATEV-NJA einen Zeithorizont ?
1000 Dank

DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1328 Mal angesehen

Hallo altmoabiter,

 


@altmoabiter  schrieb:

beim "Neuen Jahresabschluss" gilt der SKR49 als Ausschlusskriterium (O.K., das ist nachvollziehbar, der SKR49 ist ja etwas "speziell") ?

Aktuell modernisieren wir das Branchenpaket für Vereine/Stiftungen/gGmbHs. Ziel ist es, die Lösung auf das Referenzsystem zu heben, damit der neue Jahresabschluss und weitere Anwendungen, die auf dem Referenzsystem basieren, genutzt werden können. Das neue Branchenpaket SKR42 basiert auf dem SKR04 und soll den bisherigen SKR49 für Vereine / Stiftungen / gGmbHs mittelfristig ablösen.


Mit der Jahreswechselversion 2021/2022 beginnt die Pilotphase des neuen Branchenpakets SKR42 für Vereine / Stiftungen / gGmbHs. Wenn Sie an der Pilotphase teilnehmen möchten, melden Sie sich bei uns über die E-Mail-Adresse: branchen@service.datev.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Pilotphase zu klären.

Die Freigabe des neuen Branchenpakets für gemeinnützige Körperschaften streben wir zum Jahreswechsel 2022/2023 an.

 


@altmoabiter  schrieb:

Aber warum gibt es ein Rechtsform-abhängiges Ausschlusskriterium in Form der gGmbH, handelsrechtlich gibt es doch zur Standard-GmbH keinen Unterschied ?

 

Auch eine gGmbH, die handelsrechtlich aufstellt, kann gemeinnützigkeitsrechtliche Sachverhalte haben. In dem Fall werden gemeinnützigkeitsrechtliche Kontenzwecke im SKR03/04 benötigt, die ausschließlich in den Branchenpaketen angeboten werden. Dies würde zu einem Fehler in der Kontenzweckprüfung führen, der nicht behoben werden kann.

 

 


@altmoabiter  schrieb:

Gibt es für die Umstellung der Vereine / gGmbHs mit SKR04/SKR03 auf den DATEV-NJA einen Zeithorizont ?

Wenn die neue Lösung für Vereine/Stiftungen/gGmbHs auf Basis von SKR42 freigegeben ist (s. Antwort 1), können auch Mandantenbestände mit SKR03 / SKR04 auf die neue Lösung umgestellt werden. Damit kann der neue Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken genutzt werden.


Falls Sie dazu noch Fragen haben, melden Sie sich mit Ihrer Beraternummer beim Kundensupport Branchen, z. B. durch die Anlage eines Servicekontakts oder über die E-Mail-Adresse: branchen@service.datev.de.

 
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Inna Trinkenschuh

Service Kostenrechnung/Branchen

DATEV eG

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
0 Kudos
katto_w
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1201 Mal angesehen

Hallo Frau Trinkenschuh,

 

einen anderen Thread zum SKR42 gibt es noch nicht, daher schreibe ich mal hier ^_^ Ich habe heute aus MeinVerein vom neuen Branchenpaket erfahren und mir das mal angeschaut. Da drängen sich mir direkt ein paar Fragen auf:

Ist der SKR03 als Basis auch geplant (wie bei anderen Branchenpaketen)? Da wir zu 99% mit 03 arbeiten, wäre 04 für uns eine ganz schöne Umstellung 😞

Die Erhöhung auf 5-stellige Sachkonten ist auch ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand beim buchen, weil die "Tipp-Routine" ganz anders ist und die Erfassung von KOST kommt ebenfalls hinzu ...

Dann nutzen wir bei einigen Vereinen bereits eine Kostenrechnung, allerdings um Einnahmen/Ausgaben verschiedener Sphären zusammenzufassen. Beispiel "Karnevalsveranstaltung" (unsere Kanzlei sitzt im Rheinland *g*): Spende für einen Programmpunkt ist ideeller Bereich, Eintritt ist Zweckbetrieb und Speisen/Getränke ist Geschäftsbetrieb. Über Kostenrechnung ermitteln wir dann das Ergebnis der einzelnen Veranstaltung. Das scheint mir bei der aktuellen Umsetzung dann nicht mehr möglich?

Außerdem die Frage, ob sich die Finanzverwaltung mit einer "Kostenrechnung" (statt richtiger GuV/EÜR) zufrieden geben würde ... zumal mit den verschiedenen Sphären ja auch unterschiedlichste ertrags- wie umsatzsteuerliche Konsequenzen verbunden sind.

 

Viele Grüße aus Mönchengladbach

Karsten Wiessner

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1148 Mal angesehen

Hallo Herr Wiessner,

 

seit Januar 2022 befindet sich das neue DATEV Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42) in der Pilotierungsphase. Alle Informationen zum neuen Branchenpaket und zur Pilotierungsphase finden Sie im Pilotenportal sowie im Dokument  Neues Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42) 

Nun zu Ihren Fragen: 

 

 


@katto_w  schrieb:

Ist der SKR03 als Basis auch geplant (wie bei anderen Branchenpaketen)? Da wir zu 99% mit 03 arbeiten, wäre 04 für uns eine ganz schöne Umstellung 😞


Das neue Branchenpaket SKR42 mit 5-stelliger Sachkontennummernlänge basiert auf dem SKR04, ergänzt um einige für steuerbegünstigte Körperschaften erforderlichen Konten. Momentan ist es nicht angedacht, das Branchenpaket auch auf Basis des SKR03 anzubieten.

 


@katto_w  schrieb:

Die Erhöhung auf 5-stellige Sachkonten ist auch ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand beim buchen, weil die "Tipp-Routine" ganz anders ist und die Erfassung von KOST kommt ebenfalls hinzu ...

Um die Tipp-Routine zu erleichtern, empfehle ich Ihnen in Ihrem Rechnungswesen-Programm unter Extras | Einstellungen | Buchungserfassung die Funktion Eingabeunterstützung für Personenkonten und lange Sachkonten zu aktivieren. Wenn das entsprechende Kontrollkästchen aktiviert ist, wird im Belege buchen im Feld Konto/Gegenkonto die letzte Stelle um die Ziffer 0 ergänzt. D. h. Sie können weiterhin 4-stellige Sachkonten erfassen. Beachten Sie, dass bei Verwendung der Eingabeunterstützung die Felder BU und Gegenkonto in der Buchungszeile getrennt angezeigt werden und daher auch getrennt erfasst werden müssen.
Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie unter:  Eingabeunterstützung für Personenkonten und lange Sachkonten 

 


@katto_w  schrieb:

Dann nutzen wir bei einigen Vereinen bereits eine Kostenrechnung, allerdings um Einnahmen/Ausgaben verschiedener Sphären zusammenzufassen. Beispiel "Karnevalsveranstaltung" (unsere Kanzlei sitzt im Rheinland *g*): Spende für einen Programmpunkt ist ideeller Bereich, Eintritt ist Zweckbetrieb und Speisen/Getränke ist Geschäftsbetrieb. Über Kostenrechnung ermitteln wir dann das Ergebnis der einzelnen Veranstaltung. Das scheint mir bei der aktuellen Umsetzung dann nicht mehr möglich?


Bei der Umstellung auf den SKR42 ist eine Anpassung der Kostenstellennummern-Systematik notwendig. Die erste Stelle der Kostenstelle muss das Kennzeichen der Sphärenzugehörigkeit erhalten: 1 = Ideeller Bereich; 2 = Vermögensverwaltung; 3 = Zweckbetrieb; 4 = wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Es ist notwendig, diese fest vergebene Sphärennummer der bisherigen Kostenstellennummer voranzustellen.
Wenn eine Veranstaltung (z.B. bisherige KST-Nummer 199) in mehrere Sphären unterteilt wird, können in dem Fall mehrere Unterkostenstellen angelegt werden: 1199 = ideeller Bereich; 3199 = Zweckbetrieb; 4199 = Geschäftsbetrieb. Diese Unterkostenstellen können dann mit der Funktion Konsolidierung in der Kosten- und Leistungsrechnung wieder zur Veranstaltung 199 zusammengefasst werden.
Wenn Sie an der Pilotierungsphase teilnehmen möchten und eine Kostenrechnung in Ihrem Bestand nutzen, wenden Sie sich an uns (pilotbetreuung@service.datev.de). Wir unterstützen Sie bei der Umstellung.

 


@katto_w  schrieb:

Außerdem die Frage, ob sich die Finanzverwaltung mit einer "Kostenrechnung" (statt richtiger GuV/EÜR) zufrieden geben würde ... zumal mit den verschiedenen Sphären ja auch unterschiedlichste ertrags- wie umsatzsteuerliche Konsequenzen verbunden sind.

Im neuen Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42) erfolgt die Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken. So können künftig Auswertungen wie zum Beispiel der neue Jahresabschluss genutzt werden. Für die Ermittlung der Sphärenergebnisse in den Jahresabschlussauswertungen werden die Kontensalden nach der 1. Stelle der Kostenstellennummer gegliedert.
Jahresabschlussauswertungen sowie die für Überschussrechner relevanten Auswertungen auf Basis von Kontenzwecken sind in der Pilotierungsversion für 4. Quartal 2022 geplant.

 

 

🌱Wenn Sie Interesse haben, an der Pilotierungsphase teilzunehmen, laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an einem virtuellen Pilotentreffen via BlueJeans ein. Bei diesem Treffen werden wir Ihnen einen Überblick zur neuen Lösung geben, die damit einhergehenden Anpassungsbedarfe aufzeigen und wichtige Hinweise für Ihr Tagesgeschäft mitgeben. Diese Online-Veranstaltung findet am Montag 28. Februar 2022 von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr statt.
Bitte melden Sie sich bei uns per E-Mail unter pilotbetreuung@service.datev.de, um sich zur Veranstaltung anzumelden. Unter dieser E-Mail Adresse können Sie sich auch zur Pilotierungsphase anmelden und fachliche Fragen zum neuen Branchenpaket stellen.

 

 

Freundliche Grüße

 

Inna Trinkenschuh

Service Kostenrechnung/Branchen

DATEV eG

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
3
letzte Antwort am 10.02.2022 17:19:01 von Inna_Trinkenschuh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage