Liebe DATEV,
beim "Neuen Jahresabschluss" gilt der SKR49 als Ausschlusskriterium (O.K., das ist nachvollziehbar, der SKR49 ist ja etwas "speziell") ?
Aber warum gibt es ein Rechtsform-abhängiges Ausschlusskriterium in Form der gGmbH, handelsrechtlich gibt es doch zur Standard-GmbH keinen Unterschied ?
Gibt es für die Umstellung der Vereine / gGmbHs mit SKR04/SKR03 auf den DATEV-NJA einen Zeithorizont ?
1000 Dank
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