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Neuer Jahresabschluss davon Posten bei Forderungen

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letzte Antwort am 07.03.2022 13:32:03 von peter
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Eli
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Ich brauche Hilfe! Habe eine kleine GmbH und habe alle möglichen Anleitungen und Hilfedokumente der Datev durchgeschaut. 

Bin am durchdrehen und ich hasse einfach den neuen Abschluss mit Kontenzwecken. 

Ich muss den im Bundesanzeiger veröffentlichen und habe da Forderungen mit davon Posten. 
Die davon Posten müssen weg. 
Habe auch schon unter Stammdaten den Ausweis im Anhang eingestellt. Größenklasse auch geändert. Hilf alles nicht. 
Gibt es hierfür eine Lösung?

Eli_0-1642769548598.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
562 Mal angesehen

Hallo @Eli,

 

ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen, benötige dazu aber noch ein paar Zusatzinformationen🙂.

 

  • Für welches Wirtschaftsjahr möchten Sie die Offenlegung übermitteln?
  • Welche Konten (Kontonummer) werden im davon-Posten ausgewiesen (ersichtlich in Jahresabschluss entwickeln)
  • Welchen Sachkontenrahmen (SKR) nutzen Sie?

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

Eli
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
513 Mal angesehen

Hallo, 

es geht um Wirtschaftsjahr 2020
Wir nutzen SKR04
Folgende Konten sind es:

Eli_1-1643006133149.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
486 Mal angesehen

Hallo @Eli,

 

für das Wirtschaftsjahr 2020 gibt es in den Ausweiswahlrechten (Aufruf: Stammdaten | Mandantendaten | Jahresabschluss | Ausweiswahlrechte verwalten) lediglich die Möglichkeit die Restlaufzeiten für Verbindlichkeiten im Anhang auszugeben.

Analog zu diesem Ausweiswahlrecht wird es das Ausweiswahlrecht auch für die Restlaufzeiten für Forderungen geben, jedoch erst ab Wirtschaftsjahr 2021👍. Das hilft Ihnen jedoch in Ihrem aktuellen Fall leider nicht weiter👎, jedoch im nächsten Jahr👍.

 

Die Konten 1367 X im SKR04 haben den Kontenzweck Darlehen - Restlaufzeit größer 1 Jahr und werden in den sonstigen Vermögensgegenständen (Gliederungstiefe: Groß (erweiterte Gliederung) bzw. auch bei Ihnen) und auch im Davon-Posten (aufgrund größer 1 Jahr) ausgewiesen.

Nachdem das Ausweiswahlrecht im Wirtschaftsjahr 2020 nicht zur Verfügung steht, besteht ein anderer Workaround. Den möchte ich Ihnen gerne aufzeigen🙂:

 

Sie können den Kontenzweck für die Konten 1367 X auf den Kontenzweck Sonstige Vermögensgegenstände - Restlaufzeit bis 1 Jahr temporär für die Übermittlung der Offenlegung ändern. Die Restlaufzeiten bis 1 Jahr müssen bei den Forderungen in der Offenlegung nicht ausgewiesen werden und werden dadurch nicht eingeblendet. Faktisch hätten Sie dann den gleichen Ausweis wie mit einem Ausweiswahlrecht. Wenn Sie die Konten auch im Vorjahr haben, müssten Sie den Kontenzweck dort analog temporär ändern. Nach Übermittlung der Offenlegung ändern Sie den Kontenzweck wieder auf den ursprünglichen Kontenzweck ab.
Wie Sie den Kontenzweck ändern können, ist im nachfolgenden Dokument beschrieben: Kontenzweck ändern (Dok.-Nr. 1001135)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 5
381 Mal angesehen

Hallo @Lukas_Rudolph 

 

ich hatte gerade das gleiche Problem bei einem Mandanten und konnte das Problem dank ihrer Erläuterung problemlos lösen.

 

Danke 

Gruß
Peter
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letzte Antwort am 07.03.2022 13:32:03 von peter
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