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Neuer Jahresabschluss: Warum Ausweis Bilanzgewinn bei GbR?

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letzte Antwort am 13.01.2022 15:40:53 von Lukas_Rudolph
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

warum erfolgt bei einer GbR der Ausweis so:

KarlSchmidt_0-1615396072264.png

 

Sieht blöd aus; der Gewinn wurde natürlich den Gesellschaftern zugerechnet... 

bodensee
Allwissender
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automatisch via Ergebnisverwendung verbuchen lassen oder händisch ? 

 

Gibt es keine andere - jetzt wollte ich gerade Zuordnungstabelle (ZOT) schreibe, gibt es ja nicht mehr , also eine ander Darstellungsoption ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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automatisch; man lässt heute buchen 😉

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

grundsätzlich lassen die Kommentierungen beide Möglichkeiten zu. Also Ausweis Bilanzgewinn mit 0,00 oder eben keinen Ausweis. Im Zuge des neuen Jahresabschlusses haben wir uns für die Standardauswertung entschieden den Null-Ausweis darzustellen.

 

Es wird voraussichtlich und zeitnah eine Möglichkeit geben, diesen Null-Ausweis zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Rudolph,

erst einmal herzlichen Glückwunsch .. 🙂 

 

Zu Ihrem Beitrag:

 


@Lukas_Rudolph  schrieb:

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

grundsätzlich lassen die Kommentierungen beide Möglichkeiten zu. Also Ausweis Bilanzgewinn mit 0,00 oder eben keinen Ausweis. Im Zuge des neuen Jahresabschlusses haben wir uns für die Standardauswertung entschieden den Null-Ausweis darzustellen.

 

Es wird voraussichtlich und zeitnah eine Möglichkeit geben, diesen Null-Ausweis zu vermeiden.


möchte ich anmerken, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass so eine Ausnahme als neuer Standard bei Datev gesetzt wird und erst dann später der Normalfall umgesetzt wird. 

Deubner bzw. Hennrichs/Pöschke kommentieren zwar , dass ein Ausweis möglich ist, weisen aber auch darauf hin, dass die Bilanzierung nach Ergebnisverwendung die Regel ist. Darüber hinaus wird erläutert: 

Eine Bilanzierung vor Ergebnisverwendung setzt voraus, dass nach Gesellschaftsvertrag die Ergebnisverwendung ganz oder teilweise zur Disposition der Gesellschafterversammlung oder eines hierzu befugten Kreises gestellt wird (HENNRICHS/PÖSCHKE, III/1, Rdnr. 81, 105).

Das gibt es bei keiner "meiner" Personengesellschaften. 

Wer darf bei der Datev so etwas einfach einführen, ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, dass wie bisher darzustellen? Eine ähnliche Diskussion dazu gab es schon vor fünf Jahren ...

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andreashofmeister
Überflieger
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Stimmt, @Gelöschter Nutzer 


Aber gebracht hat die Diskussion vor 5 Jahren dann auch nix.

@willimüller war zuletzt vor über einem Jahr angemeldet.

 

Er hat es wohl aufgegeben, oder?

 

 

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Lukas_Rudolph
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

zum Glückwunsch: Dankeschön 😊.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

bergerflorian
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Kann ich den Ausweis des Bilanzgewinns "0 EUR" bei einer GbR jetzt wegschlüsseln und stattdessen den Jahresüberschuss - so wie es sich gehört - ausweisen lassen oder geht das 2022 immer noch nicht?

Ein "Bilanzgewinn" hat auch meiner Auffassung nach hier überhaupt nichts verloren!

 

Gruß, F. Berger

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Lukas_Rudolph
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Hallo @bergerflorian,

 

wie am 11.03.2021 angekündigt  können Sie in der Bilanz den Bilanzgewinn ausblenden. Weitere Informationen dazu im Hilfe-Dokument: Jahresabschluss: Posten mit Null-Wert nicht ausgeben (Dok.-Nr. 1020431).

 

Bei einer gebuchten Verwendung des Jahresüberschusses entsteht ein Bilanzgewinn. Dieser kann bei einem Nullwert in der Bilanz ausgeblendet werden. Das Einblenden des Jahresüberschusses (bei Ergebnisverwendung) ist nicht möglich.

Der Jahresüberschuss wird jedoch ausgegeben, wenn das Ergebnis nicht verwendet wurde (also z. B. die Verteilung des Jahresergebnisses auf die Gesellschafter nicht gebucht wurde). Im Steuerrecht erfordert jedoch die Finanzverwaltung eine Verteilung (E-Bilanz), im Bereich Handelsrecht wäre das jedoch möglich (ohne Hinweis- oder Fehlermeldungen).

 

Sie schreiben, dass der Bilanzgewinn "hier überhaupt nichts verloren" hat und sie zugleich den Jahresüberschuss (bei gebuchter Ergebnisverwendung) ausweisen möchten. Mit welcher Argumentation/Kommentare begründen Sie Ihre Meinung🤔? Was für einen Sachverhalt haben Sie?

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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bergerflorian
Aufsteiger
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

 

danke für Ihre Antwort. Ich habe aus dem von Ihnen verlinkten Dokument die Punkte 2.1 und 2.2.2. abgearbeitet, kann unter Eigenschaften auch die "Bilanz ohne Bilanzgewinn 0" wählen, aber ausgewiesen wird unter "Jahresabschluss ausgeben" der "Bilanzgewinn 0" dennoch.

 

Warum, was mache ich hier falsch? Und bitte wo genau ist der Button "Verwenden für" (Ihr verlinktes Dokument Punkt 2.1.8), mit dem dies kanzleiweit gesteuert werden kann?

 

 

Zu Ihrer Frage, warum ich der Meinung bin, dass ein "Bilanzgewinn hier nichts verloren" hat: 

 

Nach meinem Verständnis ergibt ein Bilanzgewinn nur dann Sinn, wenn unter dem Begriff "Ergebnisverwendung" verstanden wird, ob das Ergebnis ausgeschüttet oder thesauriert werden soll, also bei Kapitalgesellschaften oder ggf. auch bei kapitalmarktorientierten Personengesellschaften. 

 

Unsere GbR's aber schütten weder aus noch thesaurieren sie, sondern die Gesellschafter tätigen wie der Einzelunternehmer auch Entnahmen und Einlagen. Das, was Sie "Ergebnisverwendung" nennen, ist keine Ergebnisverwendung im Sinne der §§ 264 ff. HGB (welche bereits von der HGB-Gliederung her nur für Kapitalgesellschaften gelten!), sondern schlicht die Verteilung des Jahresüberschusses auf die Kapitalkonten der Gesellschafter. Wäre Ihr Verständnis zutreffend, müsste konsequenterweise auch die Bilanz eines Einzelunternehmers mit einem "Bilanzgewinn 0" enden, da auch dessen Jahresüberschuss seinem Kapitalkonto zugewiesen wird.

 

Dass bei einer Personengesellschaft in der GuV nach dem Jahresüberschuss die Verteilung auf die Kapitalkonten erfolgt und dann als letzter Wert ein "Bilanzgewinn 0" ausgewiesen wird, damit kann ich leben, auch wenn ich das Wort "Bilanzgewinn" an dieser Stelle bei Nicht-Kapitalgesellschaften für verfehlt halte. Aber dass es jetzt offenbar nicht einmal mehr möglich ist, in der Bilanz einer GbR einen Jahresüberschuss zumindest optional ausweisen zu können (und dadurch z.B. aus der Bilanz die Entwicklung des Eigenkapitals ersehen zu können), halte ich für verfehlt und schlicht falsch! Auch das "Unterdrücken eines Bilanzgewinn 0" wäre hierfür keine Lösung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

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Lukas_Rudolph
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Hallo Herr Berger,

 

nachfolgend meine Antworten 🙂:

 


@bergerflorian  schrieb:

danke für Ihre Antwort. Ich habe aus dem von Ihnen verlinkten Dokument die Punkte 2.1 und 2.2.2. abgearbeitet, kann unter Eigenschaften auch die "Bilanz ohne Bilanzgewinn 0" wählen, aber ausgewiesen wird unter "Jahresabschluss ausgeben" der "Bilanzgewinn 0" dennoch. Warum, was mache ich hier falsch? 


Ich vermute🤔, dass Sie im Kapitel 2.1 im Schritt 3 den "falschen" Posten mit der Bezeichnung Bilanzgewinn angepasst haben. In der Postengliederung werden hier alle Rechtsformen aufgelistet (aktuell, Änderung ist geplant), da die Postengliederung auch bei anderen Rechtsformen eingestellt werden kann. Bei einer GbR müssen Sie beim Punkt B. Eigenkapital den Posten XII. Bilanzgewinn ändern. Siehe auch Screenshots.


Postengliederung_bearbeiten.png

Jahresabschluss_ausgeben.png

 

 


@bergerflorian  schrieb:

Warum, was mache ich hier falsch? Und bitte wo genau ist der Button "Verwenden für" (Ihr verlinktes Dokument Punkt 2.1.8), mit dem dies kanzleiweit gesteuert werden kann?

Die Postengliederung kann hier für den Mandant oder für die Kanzlei (Beraternummer) gespeichert werden💾.

Bei Mandant ist die Postengliederung nur in diesem Mandant wählbar, bei Kanzlei ist die Postengliederung bei anderen Mandanten mit der gleichen Beraternummer wählbar. Weitere Informationen:  Postengliederungen für den Jahresabschluss bearbeiten (Dok.-Nr. 9273108)

 


@bergerflorian  schrieb:

Zu Ihrer Frage, warum ich der Meinung bin, dass ein "Bilanzgewinn hier nichts verloren" hat: 

[...]


Ihr gewünschter Ausweis ist weder im neuen Jahresabschluss noch im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen im Standard möglich. Ich erfasse hierzu einen Wunsch📬, dass Sie an dieser Stelle über den Ausweis flexibel entscheiden möchten. 

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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bergerflorian
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

 

vielen Dank, jetzt hat's geklappt. Kann der "Bilanzgewinn 0" auch im Kontennachweis zur Bilanz unterdrückt werden?

 

Es gibt also tatsächlich keine Möglichkeit, in der Bilanz und im Kontennachweis zur Bilanz einen Jahresüberschuss ausgewiesen zu bekommen?! Krass...

 

Unter dieser Voraussetzung werde ich die "0" wohl doch nicht unterdrücken. Schließlich muss nach HGB ja ein Jahresüberschuss oder bei KapGes alternativ ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden.

 

Es sollte darüber nachgedacht werden. dass es nicht nur Großunternehmen und Konzerne im Lande gibt. Sollte ich also gefragt werden, warum "kein Gewinn mehr in der Bilanz steht", werde ich antworten, dass DATEV einen solchen nicht vorsieht. 🙂

 

Wie "gelöschter Nutzer" am 11.03.2021 bereits geschrieben hat: Der "HGB-Normalausweis" ist der Jahresüberschuss. Schade.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

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Lukas_Rudolph
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Hallo Herr Berger,

 

ja, der Bilanzgewinn kann auch im Kontennachweis unterdrückt werden✔️. Einfach die gleiche individuelle Postengliederung auch im Kontennachweis zur Bilanz auswählen. Also Kapitel 2.2.2 im nachfolgenden Dokument für den Kontennachweis zur Bilanz: Jahresabschluss: Posten mit Null-Wert nicht ausgeben (Dok.-Nr. 1020431).

 


@bergerflorian  schrieb:

Es gibt also tatsächlich keine Möglichkeit, in der Bilanz und im Kontennachweis zur Bilanz einen Jahresüberschuss ausgewiesen zu bekommen?! Krass...


Nicht, wenn eine Ergebnisverwendung (bei GbR wird die Gutschrift auf die Kapitalkonten der häufigste Fall sein) gebucht ist 🙂.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
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letzte Antwort am 13.01.2022 15:40:53 von Lukas_Rudolph
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