Hallo in die Runde,
im JA einer KG, bestehend aus zwei nat. Personen, wird seit der Version 4.46 in Rewe auch für Personengesellschaften eine Ergebnisverwendung in der GuV ausgeworfen. Voraussetzung ist ZOT 54XX, 56XX oder 57XX.
Meine GuV zeigt also den Jahresüberschuss, z.B. 100
abzüglich vollständiger Gutschrift auf den Kapitalkonten -100
und endet dann mit einem Bilanzgewinn von 0
Ein solcher Null-Ausweis in der GuV irritiert allerdings meine "normalen" Gesellschafter. Das Ergebnis wird ja den Kapitalkonten gutgeschrieben und ist somit nicht im Bilanzgewinn wie bei einer Kapitalgesellschaft enthalten. Die GuV sieht damit einfach nicht schön aus.
Auf Nachfrage teilte mir die Datev mit, dies sei seit VZ 2015 auf ausdrücklichen Wunsch der Anwender eingeführt worden (Info-Dok 1080810) und entspräche den Verlautbarungen der BStBK aus 2013. Eine andere GuV ohne die Ergebnisverwendung sei für eine Personengesellschaft nicht möglich.
Den Ausweis in der Bilanz kann ich so auch nachvollziehen und unterstützen, für die GuV sehe ich dies allerdings weder im HGB noch in den Verlautbarungen. Habe ich da irgendetwas falsch verstanden?
Und warum, liebe DATEV, kann ich nicht auswählen, ob ich diese neue Möglichkeit des Ausweises überhaupt nutzen will? Über zwei verschiedene GuV-Darstellungen oder einfach, indem die Ergebnisverwendung ausgeblendet wird? Bisher habe ich hier leider keine Möglichkeit gefunden und muss daher entweder den - für mich unschönen - Ausweis hinnehmen oder in der Berichtschreibung über eine Kalkulationstabelle individuell tätig werden. Das ist dann aber eigentlich nicht Sinn der Sache.
Hat irgendjemand hierzu schon Erfahrungen gemacht oder hat eine andere Möglichkeit gefunden, die GuV weiterhin beim Jahresüberschuss enden zu lassen?
Viele Grüße
S. Koch
Hallo Frau Koch,
Ihren Wunsch, die Ergebnisverwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung optional auszublenden werden wir prüfen.
Die Zuordnungstabellen von Personengesellschaften haben wir angepasst um den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer zum Ausweis des Eigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften im Handelsrecht (beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 24./25. April 2013) zu entsprechen. Eine Erstellung des Jahresabschlusses mit teilweiser Ergebnisverwendung ist demnach auch bei Personenhandelsgesellschaften die nicht unter den §264c HGB fallen möglich.
Die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer können Sie in LEXinform Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0404027 im Abschnitt C.II.1.d "Gewinnausweis" Abschnitt 3 nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
KAtrin Dietrich
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Hallo Frau Dietrich,
gegen den Ausweis in der Bilanz spricht ja auch nichts.. es geht nur darum, Verwirrung beim Lesen der GuV zu vermeiden. Ich könnte mir vorstellen, dass eine alternative Darstellung der Ergebnisverwendung auf einem neuen Blatt schon helfen könnte
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
endlich jemand, der mein Problem mit der GuV nachvollziehen kann!
'Eine Erstellung des Jahresabschlusses mit teilweiser Ergebnisverwendung ist demnach auch bei Personenhandelsgesellschaften die nicht unter den §264c HGB fallen möglich' (so Frau Dietrich von der Datev mit Bezug auf den Hinweis der BStBK).
Das ist richtig, aber dort geht es um die Bilanz, nicht um die GuV.
Ich störe mich aber an der Verwendungsrechnung und dem Ausweis eines Bilanzgewinnes von Null in der GuV.
Ihren Vorschlag, Herr Müller, mit der alternativen Darstellung der Ergebnisverwendung auf einem neuen Blatt nach der GuV (die ich dann optional ausblenden kann) unterstütze ich!
Eine schöne Woche
S. Koch
Hallo zusammen,
auch ich finde die Lösung suboptimal. Im Kontennachweis zur GuV ist es ja noch ganz nett, nach dem Jahresüberschuss die Gutschriften auf die einzelnen Kapitalkonten angezeigt zu bekommen.
In der GuV selber empfinde ich den Zwangsausweis eines Bilanzgewinns als störend, mandanten-verwirrend und unnötig bzw. falsch weil ohne gesetzliche Grundlage.
Ebenso störend und schlicht falsch ist der zwangsläufig folgende Hinweis im E-Bilanz-Assistenten, dass ja die GuV mit einem Bilanzgewinn endet (zwangsweise und ungewollt!) und man daher bitte eine Ergebnisverwendung mit übermitteln solle.
Eine zeitnah implementierte Auswahlmöglichkeit bzgl. der Darstellung über z.B. die Eigenschaften des jeweiligen Auswertungspaket-Bestandteils in Kanzlei-Rewe wäre wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger