abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neuer Jahresabschluss Gewinnermittlungsart Bilanz UND EÜR / Entmündigung des Berufsstandes

9
letzte Antwort am 02.08.2022 11:18:35 von Thomas_Holler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
blum
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 10
1332 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph,

 

wenn ich es richtig sehe, kann man mit dem neuen Jahresabschluss (auf Basis von Kontenzwecken; wir nennen dass immer Auswertungssteuerungstabellen = AST) Personenhandelsgesellschaften

  • OHG
  • KG

im Bereich Handelsrecht "Bilanz" und im Bereich Steuerrecht "EÜR" einstellen. Eine sehr gute (und auch rechtlich zwingend gebotene) Funktion, um eine gesetzeskonforme Rechnungslegung einer Personenhandelsgesellschaft, die steuerlich Überschusseinkünfte (z. B. § 21 EStG: Vermietung und Verpachtung) hat, gesetzeskonform:

  • für Zwecke des HGB: Bilanz und GuV, ggf. Anhang und ggf. Lagebericht nach § 238 ff. HGB
  • für Zwecke der GuE: Einnahmen- Überschussrechnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG

abzubilden.

 

Aber warum entmündigt uns die DATEV bei einer GbR, die nach dem Gesellschaftsvertrag den Gewinn nach einer freiwilligen Handelsbilanz ermittelt, aber für steuerliche Zwecke die rechtlich zwingend notwendige Gewinnermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, dies genau so einzustellen. Warum ist dies nicht möglich? Warum lässt uns die DATEV nicht die Wahl. Was sind die Gründe, warum uns die DATEV diese Wahlmöglichkeit nicht lässt?

 

Im Jahresabschluss nach alten Zuordnungstabellen (wir nennen das immer ZOT; da neuer Jahresabschluss nicht so passend ausgedrückt ist; und somit eindeutig zwischen ZOT und AST bei uns unterschieden werden kann) waren diese Einstellung noch möglich und wir konnten gesellschaftsvertraglich- und gesetzeskonform erstellen.

 

Vorläufiger DATEV Umweg (Holzweg): 

  • zweitweise die Rechtsform auf OHG umstellen
  • Jahresabschluss nach HGB und EÜR erstellen
  • Rechtsform wieder zurück umstellen
  • EÜR erstellen

 

Warum hilft uns die DATEV nicht und unterstützt uns, sondern sperrt sinnvolle Einstellungen im Programm? Wer entscheidet so etwas und warum?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Blum

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 10
1290 Mal angesehen

Hallo Herr Blum,

 

um Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage in aller Kürze zu geben🙂: Es geht👍!
... und die Antwort ist 42😊😉
Spaß beiseite.

 

Eine abweichende Gewinnermittlungsart (Bilanz und EÜR)↖️↗️ kann im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken unter den 3 nachfolgenden Voraussetzungen eingestellt werden.

 

Voraussetzungen für abweichende Gewinnermittlungsart:


  1. Vermögensverwaltende Gesellschaften mit Rechtsform GmbH & Co. KG oder OHG oder KG können handelsrechtlich eine Bilanz und steuerlich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht sind vorhanden.

  2. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit SKR14 können als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen, aber für den BMEL-Jahresabschluss die Bilanz erstellen. Die Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht sind vorhanden.

  3. Einnahmenüberschussrechner mit Rechtsform Einzelunternehmen oder GbR können unterjährig wie Bilanzierer buchen, müssen aber steuerlich die Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Der Bereich Steuerrecht sowie mindestens ein weiterer Bereich mit Rechnungslegungszweck Steuerrecht (freier Bereich) ist vorhanden.


Auszug aus dem Dokument Erweiterte Einstellungen für den Jahresabschluss vornehmen (Dok.-Nr. 9273110)

 

Ihr Sachverhalt ist der 3.-te Punkt. Wie Sie das einstellen und was es für Voraussetzungen gibt, ist in dem nachfolgenden Dokument beschrieben: EÜR: Abweichende Gewinnermittlungsart Bilanz aktivieren und Auswertungen ausgeben (Dok.-Nr. 1024331)

 

Schauen Sie sich gerne das Dokument an. Wenn was nicht klappt, bin ich für Feedback offen👍. Denn nebenbei erwähnt: Ich bin der Autor 🖊 des Dokuments😋😊

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 10
1226 Mal angesehen

@Lukas_Rudolph 

 

Ihre ausführlichen und guten Darstellungen in Ehren, es wird aber übersehen, dass mit den Auswertungen nach Kontenzwecken eine unnötige Arbeitsbelastung mit vielen Fehlerquellen eingeführt wurde. Die Gründe sind naheliegend, es geht um Wunscherfüllung der Finanzverwaltung.

 

Sie dürfen nicht vergessen, die Zulässigkeit der EÜR durch das Handelsrecht ist eine Erleichterungsvorschrift, durch die Auswertung nach Kontenzwecken und die damit verbundene Bearbeitung von 2 Bereichen entsteht eine nicht unerhebliche Mehrarbeit.

 

Der Mandant kann sich aufgrund der Rechtsprechung zum Gebührenrecht auf die, im Vergleich zur Bilanz, günstigere Variante EÜR berufen, die von DATEV aufoktruierte Mehrarbeit interessiert den Mandanten nicht.

 

Die Verwaltung von 2 Bereichen erfordert auch bei der Übernahme von EB-Werten Mehrarbeit, auch bei Überwachung und Kontrolle. Automatiken in diesem Bereich sind zwar vorhanden, stoßen aber immer wieder an ihre Grenzen. Handarbeit ist da manchmal schneller.

 

Mit den Kontenzwecken wurde Bestehendes komplett "zerlegt", das Bestehende hat funktioniert, das Neue funktioniert nur bedingt. Trotz Buchung nach allen Vorschriften und Beachtung aller Prüfroutinen ist das Programm nicht in der Lage alle Sachverhalte nach den Wünschen der Finanzverwaltung in die E-Bilanz zu übernehmen. Handarbeit ist erforderlich um alle Sachverhalte sauber zu übernehmen.

 

Und ehrlich, was sind denn Kontenzwecke Andres als  eine Zuordnungstabelle?

 

DATEV - Der Handarbeitsladen

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
0 Kudos
blum
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 10
1106 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph,

 

Asche über mein Haupt. Ich hatte Tomaten auf den Augen und war leider blind und taub.

 

Mit Ihrer Anleitung: EÜR: Abweichende Gewinnermittlungsart Bilanz aktivieren und Auswertungen ausgeben (Dok.-Nr. 1024331) hat es funktioniert. Danke

 

Was hatten wir alles gemacht:

  • In Rewe ausprobiert, da wir die Vorgehensweise schon Jahre so machen und das bei den ZOT immer gut funktioniert hat
  • Wir haben im DATEV Hilfe-Center (DHC) gesucht und "damals" das Dokument 9273110 gefunden. Über das DHC habe ich schon ein wenig geschrieben (IDEAS zu DHC Sortieren / Gruppieren / Kategorien). Der DHC ist leider für spezielle und zielgerichtete Suchen nicht geeignet. Deutlich bessere Ergebnisse (da mehr Einstellungen zur Suche möglich waren) lieferte die Info-DB. Motto: Gute Produkte abschalten, obwohl die Ersatzprodukte in der Plattform sich noch im MVP-Status (0-Serie) befinden. Schade
  • Einen Servicekontakt (56423869) erstellt mit dem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte gerne für meinen Mandanten mit dem Bestand [...] eine bereichsabweichende Gewinnermittlungsart aktivieren (wie im Info Dokument 9273110 beschrieben).

 

Die Änderungen habe ich wie folgt vorgenommen (s. Anlage).

 

Allerdings ist es mir danach nicht möglich den freien Bereich (Handelsrecht) auf Bilanz und den Bereich Steuerrecht auf Einnahmenüberschussrechnung umzustellen (s. Anlage).

 

Was mache ich falsch ?

 

LG

  • Danach hatten wir noch eine längere Fernbetreuung. Aussage der lieben DATEV Mitarbeiterin: Das mit der GbR geht halt nicht. Nachfrage: warum? / Antwort: das ist halt so
  • Der Kontakt mit der anscheinenden falschen Antwort wurde uns mit 9 EUR berechnet (leider werden uns auch bei vielen Fehlern der DATEV Programmen, die wir über den Service-Kontakt immer mal wieder melden, immer wieder 9 EUR berechnet)! 

 

Warum wird so eine einfache Einstellung so komplex mit vielen Klicks so erschwert dass diese einem versierten Anwender (so ist unsere Selbsteinschätzung) und auch den DATEV Mitarbeitern vom Servicekontakt und auch den kleinen grünen DATEV-Menschen, die die den DHC geschrieben haben, umständlich gelöst?

 

Das Ergebnis ist nun nach mehreren Stunden wertvoller Arbeitszeit für uns gut, der umständliche DATEV Holzweg dahin:

  • diesbezüglich wenig intuitives Programm Kanzlei Rewe
  • nicht das richtige Findende im schlechten (subjektive Meinung von mir) DHC im Stadium eines MVP bzw. 0-Serie
  • nicht lösende bzw. helfende Servicekontakte
  • die zwar liebe, aber auch nicht wissende DATEV Mitarbeiterin während der Fernbetreuung

über die Community und Ihr persönliches gutes Fachwissen war aber nicht gut.

 

Wie ist Ihre Meinung über diesen DATEV Holzweg? Müsste hier nicht etwas grundlegend geändert werden (roter Faden bzw. die verbindenden Elemente)?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Blum

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 10
1004 Mal angesehen

Hallo Herr Blum,

 

gut dass es jetzt geklappt hat 👍. Das freut mich 🙂. Darüber hinaus noch ein paar Worte zu Ihrem letzten Beitrag:

 

Kontakt mit uns im Service 📞

Ich habe mir Ihren Kontakt angesehen und auch mit meiner Kollegin gesprochen. Es tut uns beiden Leid, dass wir in diesem Kontakt eine falsche Auskunft gegeben haben🤝.  Entschuldigung!

 

Das Dokument Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG (Dok.-Nr. 1019521) behandelt ausschließlich die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Es hatte den Anschein, dass es nur in dieser Konstellation funktioniert. Das ist nicht richtig. 

 


@blum schrieb:

Asche über mein Haupt. Ich hatte Tomaten auf den Augen und war leider blind und taub.


Nein, waren Sie nicht. Sie haben von uns eine falsche Auskunft bekommen. Klar ist, dass man sich darauf verlässt. Und ich hoffe, dass das auch so bleibt:herz_datev:. Ich bin mir sicher, dass wir das mit unseren nächsten Kontakten wieder gut machen können 💪.

 

Fehler als Chance etwas zu verbessern⬆️

In diesem Zuge habe ich Verbesserungen an den Dokumenten

vorgenommen. Ich habe jeweils ein weiteres Kapitel ("Weitere Informationen") 🆕 am Ende des Dokuments aufgenommen. In dem neuen Kapitel habe ich eine kurze Erläuterung und Links auf die jeweiligen anderen Dokumente eingefügt.

 

Auch im Dokument Erweiterte Einstellungen für den Jahresabschluss vornehmen (Dok.-Nr. 9273110) möchte ich, dass die passenden Hilfe-Dokumente verlinkt sind. Da kümmere ich mich nächste Woche drum🔜.

 

Serviceberechnung

Unser Service ist kostenpflichtig. Es gibt verschiedene Sachverhalte, wann wir einen Servicekontakt nicht berechnen. Zum Beispiel, wenn in dem Servicekontakt ein Fehler aufgedeckt wird und dieser nicht seit einer angemessen Zeit (ca. eine Arbeitswoche) kommuniziert wurde. Über die Serviceberechnung entscheidet der letzte Bearbeiter. Wenn da was schief läuft, können Sie sich gerne bei uns melden. Am besten als Rückfrage zu dem jeweiligen Servicekontakt.

 

Ihren Kontakt mit der falschen Auskunft habe ich auf kostenfrei geändert. Das ist natürlich mehr eine Geste als ein finanzieller Vorteil, das ist mir bewusst🙂.

 

Hilfe-Center

Wenn Sie Verbesserungen fürs DATEV Hilfe-Center geben möchten, ist der Ideas-Bereich genau das Richtige👍. Ich denke es ist klar, da bin ich der falsche Ansprechpartner🙂.

 

Wenn es speziell um ein Dokument geht, können Sie auch im Hilfe-Center Feedback an den Autor geben. Die Schaltfläche ist im Dokument ganz unten.

 

Wenn Sie noch wissen mit welchen Suchbegriffen Sie gesucht haben, würde mich das auch interessieren🙂. Das Dokument wird zwar mit der Anzahl an Kontakten (und dadurch mit den Suchbegriffen und Wörtern unserer Anwender) immer besser gefunden. Aber das EÜR-Dokument ist noch sehr neu 😊, da wird es nicht viel Kontakte dazu geben.


Frage nach meiner Meinung

Puh, da machen Sie ein Fass auf 🛢. Da könnte man jetzt sehr lange darüber debattieren, was ich an dieser Stelle nicht tun werde. Sehen Sie es mir nach. Aber ja, ich sehe auch an der einen oder anderen Stelle Verbesserungspotential. 

 

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

0 Kudos
blum
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 10
946 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph,

 

Sie machen hier echt einen guten Job und haben viel Geduld mit uns Anwender bzw. mit den vielen Unzulänglichkeiten es Programmes Rewe.

 

Sein Sie mir bitte nicht böse, aber Ihre Lösung (die HaBil über einen freien Bereich bei dem alle möglichen Verbote von DATEV Außerkraft gesetzt werden) ist auch ein DATEV Umweg (Holzweg) ähnlich wie meiner mit der Änderung der Rechtsform. Nur Ihr DATEV Umweg (Holzweg) ist der genialere!

 

Intuitiv und einleuchtend ist für mich nur der direkte Weg:

 

blum_0-1658510968691.png

 

Und das Programm dürfte gerne (wegen mir auch zweimal) fragen:

  • Wollen Sie dies wirklich?
  • Sind Ihnen die Folgen bewusst?

Das Programm und die Stammdaten dürfen auch gerne viele gelbe Ausrufezeichen (Hinweise) ausgeben, bitte aber keine Verbote! Wir sind Erwachsen und brauchen keine Verbote, sondern die Software sollte uns bei unserer sehr komplexen Tätigkeit unterstützen und uns nicht durch Verbote zurechtweisen. Wir sind ein "freier Beruf".

 

Und in diesem Sinne sollten Sie mit Ihren Kollegen der Entwicklung intensiv darüber sprechen, dass es:

  • möglichst wenige Verbote im Programm gibt
  • wir möglichst viel individuell einstellen können (zumindest dort wo es schon Felder für eine Auswahl gibt)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Blum

blum
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 10
840 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph,

 

in Rewe hat Ihr DATEV "Umweg" mit dem freien Bereich gut funktioniert.

 

Jetzt habe ich aber in Abschlussprüfung das Problem, dass ich zwar eine Bilanz aus dem freien Bereich einfügen kann, aber leider die EÜR aus der steuerlichen Bereich (kann ich gar nicht anlegen) nicht. In der Version mit ZOT ginge das wunderbar. Dort hatten wir einen "Bericht" in Abschlussprüfung mit:

  • Bilanz freiwillig HGB
  • GuV freiwillig HGB
  • Kontennachweis freiwillig HGB
  • Anlagespiegel freiwillig HGB
  • EÜR steuerlicher Bereich
  • EÜR Kontennachweis steuerlicher Bereich

Alles aus einem Dokument, so wie es sich gehört.

 

Jetzt bei den AST, kann ich noch nicht mal einen steuerlichen Bereich in Abschlussprüfung anlegen (oder wir finden nicht den richtigen Button).

 

Wie lautet hier die Empfehlung der DATEV?

 

Evtl. hat auch Herrn @Jochen_Scheer eine Lösung?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Blum

 

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Holler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 10
730 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Blum,

 

vielen Dank für Ihre Hinweise.

 

Wir sind aktuell in der Analyse, wann und wie wir dies bestmöglich implementieren können.

Da die Entwicklung hierfür einigen Aufwand bedeutet, melden wir uns wieder sobald wir Genaueres abschätzen können und würden bei Bedarf auch gerne auf Sie zukommen.

 

Freundliche Grüße

 

Thomas Holler

Viele Grüße aus Nürnberg, Thomas Holler
0 Kudos
blum
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 10
671 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr @Thomas_Holler ,

sehr geehrter Herr @Jochen_Scheer ,

sehr geehrter Herr @Lukas_Rudolph ,

 

also wird das in meinem StB-Leben nichts mehr.

 

Echternacher Springprozession DATEV extrem: 

  • Zwei Schritte vor in Rewe (alles neue macht der Mai: neuer Jahresabschluss); warum macht man so etwas neu, wenn alles ab 2025 in der Cloud nochmal neu gemacht wird?
  • und ein Schritt zurück in Abschlussprüfung (Rewe und AP arbeiten einfach nicht richtig und auch nicht gut zusammen)

Warum redet Ihr nicht miteinander, warum stimmt Ihr Euch nicht untereinander ab.

 

DATEV Umweg (Holzweg) bzw. EDV zu Fuß bis das interne Öko-System der DATEV funktioniert bzw. bis es Prozessmanager (Definition siehe Abspann weiter unten) gibt:

  • Bilanzbericht in AP mit der freiwilligen HaBil
  • aus REWE die EÜR als PDF erstellen
  • die PDF in AP im Bericht einbinden

Eigentlich ist das obige eine Kernfunktion eines guten Berichtsprogrammes, welches gut mit dem Fibu-Programm aus dem gleichen Haus zusammenarbeiten sollte.

 

Siehe auch:

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Blum

 

Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter (Der Spock des (T)Raumschiffes DATEV-Cloud) nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Holler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 10
545 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Blum,

 

vielen Dank für das freundliche Telefonat vorhin.

Wie soeben besprochen werden wir zeitnah die Implementierung für das Einfügen der Auswertungen aus den abweichenden Bereichen vornehmen; dies muss im Anschluss allerdings noch umfassend getestet und auch pilotiert werden.

Die übrigen Punkte wie bspw. Variablen prüfen wir aktuell, dies muss aber noch unter den unterschiedlichen fachlichen und auch technischen Aspekten begutachtet werden.

 

Freundliche Grüße

 

Thomas Holler

Viele Grüße aus Nürnberg, Thomas Holler
9
letzte Antwort am 02.08.2022 11:18:35 von Thomas_Holler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage