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Nachträgliche Aufteilung einer Rechnung in mehrere Wirtschaftsgüter

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letzte Antwort am 10.09.2024 15:43:57 von dirkschmakies
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dirkschmakies
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Hallo,

 

bevor ich, zur eigentlichen Frage komme, kurz eine Erklärung, wie es bisher gelaufen ist:

 

Wir sind selbstbuchender Mandant mit Datev Rechnungswesen. Anlagekonten wurden zwar unterjährig bebucht, aber das Anlagevermögen selbst wurde von unserem Steuerberater im Rahmen des Jahresabschlusses gepflegt. Unterjährig wird eine kalkulatorische Abschreibung gebucht.

 

Nun haben wir beschlossen, die Anlagenbuchführung ins Haus zu holen. Wir sind beide vertraut mit Datev, da wir zuvor lange Jahre bei Steuerberatern gearbeitet haben. Erfassung aus Buchungsstapeln, Soforterfassung, etc. sind kein Problem.

 

Nun gibt es aber das Problem, dass die Rechnungen teilweise mehrere Wirtschaftsgüter enthalten (z.B. 5 PCs), aber in einem Betrag gebucht wurden. Nun würde mir im Nachhinein nur einfallen, den Ursprungsbetrag zu stornieren und dann mittels einer Stornierung der Stornierung (damit der Beleg an der Buchung bleibt), die ich in die entsprechende Anzahl Wirtschaftsgüter splitte und dann entsprechend verbuche. Richtig "lustig" wird das dann, wenn wir selbst etwas herstellen (z.B. einen Prototypen oder eine Anlage zu Testzwecken), diese dann aus vielen Rechnungen besteht und es sich dann am Ende um mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter handelt.

 

Gibt es da vielleicht eine bessere Möglichkeit, als die oben von mir beschriebene oder müssen wir uns da "durchbeißen". Man könnte zwar noch einfach die Beträge manuell über die Anlagenbuchführung erfassen, aber dann würden ja die Belege fehlen...

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

hansch
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Hier gibt's eine allgemeine Info von DATEV.

 

Gleichartige Inventare lassen sich mittels "Inventare kopieren" schnell erfassen. So wird z.B. 1 PC angelegt und dann 4x kopiert.

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wwinkelhausen
Meister
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Wenn die Buchungen noch nicht festgeschrieben sind, kann man sie inzwischen auch hinterher aufteilen.

Dinosaurier
dirkschmakies
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Hallo @hansch ,

 

danke für die Info. Das Dokument hatte ich auch bereits gesehen, ich denke aber, dass das mit dem Kopieren eher eine Möglichkeit ist, wenn alles in einer Rechnung ist, was mehrfach angeschafft wurde (Stichwort PCs). Bei den selbstgeschaffenen Wirtschaftsgütern denke ich aber, dass mit dem Stornieren und aufsplitten einfacher ist. Im Zweifel werden wir uns wohl nochmal jede Rechnung ansehen müssen und ggfs. eine andere Aufteilung bei einzelnen Rechnungen machen müssen.

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

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dirkschmakies
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Hallo @wwinkelhausen ,

 

danke für den Hinweis. Die Funktion ist mir grundsätzlich bekannt, aber da wir auch die Umsatzsteuer selbst übermitteln ist Stand heute alles bis Juli, also fast alles. Ich hatte mich aber eh schon innerlich ein wenig auf ein Stornieren und Neubuchen/Splitten eingestellt...

 

Viele Grüße

Dirk Schmakies

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letzte Antwort am 10.09.2024 15:43:57 von dirkschmakies
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