Hat einer der Kollegen/Kolleginnen einen Finanzvermittler der an die Moventum in Luxemburg vermittelt ?
Und wenn ja habt ihr dort auch ein kleines / eher größeres Problem mit der ZM Meldung.
Sachverhalt:
Mein Mandant vermittelt an die Moventum in Luxemburg Kapitalanleger. Diese manangt zig Fonds und so die Börse will erhöht sich sein Depotbestand oder er erhält Ausschüttungen.
Je Quartal wird von seinem Depot Deptogebühren abgezogen. Ich unterstellt mal das davon die Moventum,. der Zahlungsabwickler in Deutschland und letztlich mein Mandant lebt. Die Moventum erteilt nun Gutschriften an einen Zahlungsabwickler in Deutschland mit Ausweis der dt. Umsatzsteuer. Der Zahlungsabwickler erteilt Gutschriften meinen Mandaten mit Ausweis dt. Umsatzsteuer. Die Moventum und das ist das Problem erstellt ZM Meldungen über eine innergem.so Leistung mit der UST-ID Nummer meines Mandanten.
Mit fehlt in diesem Kreislauf die steuerfreie Leistung ? Entweder ZM dann müsste aber auch netto der Zahlungsabfluss erfolgen und es dürfte keine dt. Ust auf den Gutschriften ausgewiesen werden. Oder aber es ist eine steuerpflichte Leistungen dann ist die ZM falsch.
Das ist Stand heute Diskussionsgrundlage mit der Ust BP. Hatte jemand schon was ähnliches oder noch besser genau so einen Fall und es gibt eine konkrete gesetzliche Grundlage für die ZM Meldung / steuerfreie innergem so. Leistung.
Über Rückmeldungen freut sich der Autor ganz gewiss🤗
Damit ich das Richtig verstehe:
Ist der Wert in der ZM von Moventum der Wert für die Depotgebühren?
Und die Gutschriften beinhalten die Vermittlungsprovision?
Wie sich der Wert in der ZM zusammensetzt kann ich nicht 100%ig nachvollziehen, entspricht nicht ganz aber fast den
Vermittlugnsprovisionen die vom inländischen Zahlungsabwickler an meine Mandanten überwiesen wird.
Die Gutschriften enthalten definitiv die Vermittlungsprovision inkl. Ausweis dt. Umsatzsteuer.
Ich würde mir folgende Fragen stellen:
Wieso schreibt Moventum (Luxemburg) Gutschriften an einen deutschen Zahlungsabwickler mit deutscher Umsatzsteuer? Ist das nicht Reverse Charge wgn. §3a Abs. 2 (B2B)? Vielleicht nicht das Problem für Ihren Mandanten, aber für den Gesamtsachverhalt schon interessant.
Wieso gibt Moventum eine ZM mit Leistungen Ihren Mandanten ab, wenn Ihr Mandant doch am Ende der Leistungskette (Moventum-> Zahlungsdienstleister -> Ihr Mandant) steht? Wie sehen die Verträge aus, wer soll Leistungen an wen erbringen?
Kann man vielleicht etwas über §4 Nr. 8 UStG retten? Fallen die Leistungen darunter? Fällt nur spontan dazu ein. Auch wenn die §14c Steuer erstmal im Raum stehen würde.
Danke erstmal aus meiner Sicht ist das Problem in der Tat Moventum.
Weil zwar wird die dt. Ust ausgewiesen und gleichzeitig der Hinweis erteilt das Reverse Charge greift.
Das mein Mandant im Boot ist hat vermutlich den einfachen Grund, dass bei Moventum der Vermittler ( mein Mandant) mit Ust- ID gespeichert ist. Der Zahlungsabwickler - ein nicht schlecht verdienende AG - wird im Vertragswerk zwar genannt , dass die Zahlungen dort abgewickelt werden - so dass der Zahlungsweg nachvollzogen werden kann, der Leistungsweg folgt aber nicht dem Zahlungsweg , sondern letztlich erbringt mein Mandant Vermittlungsleistungen an den privaten Endkunden in D ( oder auch gewerblichen Endkunden).
Der Zahlungsabwickler erhält - vermute ich - eine Abrechnung wie ich Sie seit Anfang dieser Woche zum ersten Mal gesehen habe eben mit Ausweis der dt. Ust. DAmit werden die das als stpfl. Umsatz im Inland verbuchen und die weiterleitung an meinen Mandaten entsprechend als Aufwand mit Vorsteuerabzug.
Ich verbuche für meinen Mandanten die Rg. des Zahlungsabwicklers -ebenfalls Gutschrift- als Umsatz stpfl. im Inland.
Moventum meldet in Luxemburg ZM , und niemand meldet diese umgekehrt in D , daher hängt irgendwas in der Luft. Ich denke der Ausweis und das überweisen der dt. Ust auf der Gutschrift von Moventum ist falsch.
Allerdings gibt Moventum den folgenden Hinweis:
* Legende zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung
0 - Von Moventum für Rechnung der Finanzdienstleister vereinnahmtes Entgelt - Umsatzsteuer des Staates, in dem der Finanzdienstleister ansässig ist.
Nur Mutmaßung:
Der Hinweis klingt nach diesem Thema: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/agenturgeschaefte/
Kenne ich so aus der Praxis aber nicht, da bin ich dann raus...
/edit: Wenn das so ist, betrifft das ja im Grunde schon luxemburgisches Umsatzsteuerrecht. Ganz dünnes Eis...
Deswegen bin ich ja inzwischen mit 2 Finanzämter , Ust Prüfer, der SGL , Moventum dem Zahlungsabwickler und meinen Mandanten permanent im Gespräch.
Wenn es wie die Agenturgeschäfte liefe, wäre jetzt vlt. eine Logik, aber das muß ich für mich selbst noch prüfen:
Moventum in LU verreinahmt für meinen Mandanten die Ust - quasi als durchlfd. Posten.
Die Gutschrift von Moventum wäre dann einerseits aufzuteilen in steuerfreie Provision reverse Charge und die Ust ???
Irgendwo passt irgendwas nicht zusammen und daher habe ich mal hier die Schwarmintelligenz befragt. Hätte ja sein können das jemand das Problem auch schon mal hatte und die Lösung und vor allem Moventum kennt. Zumal ich davon ausgehe das es eine ganze Menge Vermittler hier in D gibt die das alle betrifft.