abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Monatlich Miete abgrenzen ?

4
letzte Antwort am 24.03.2019 20:01:21 von clivia
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
clivia
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1008 Mal angesehen

Hallo zusammen,

müssen Mietzahlungen die zum 1. des Monats fällig sind und am 28. oder 29. des Vormonats gezahlt werden, jeden Monat abgegrenzt werden oder reicht es zum Jahresende aus.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Freundliche Grüße

Clivia

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
686 Mal angesehen

Am Jahresende müssen sie zwingend abgegrenzt werden. Monatlich kommt es darauf an wie genau Sie eine BWA haben wollen.  Mit Abgrenzung exakter ohne sollte sich das in den einzelnen Monaten Ausnahme Dezember ausgleichen und ist weniger Buchungsaufwand.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
guenther
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 5
686 Mal angesehen

Wir buchen seit diesem Jahr sämtliche Miet-, Leasingverträge usw. als wiederkehrende Buchung gegen einen Kreditor (auch bei EÜR) und bei Zahlung in der Bank dann gegen den Kreditor. Damit passt alles in der Jahresübersicht, auch die Vorsteuer.

mfg Thomas Günther
0 Kudos
marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
686 Mal angesehen

Kreditor oder Verbindlichkeits-/Forderungskonto, je nachdem was man davon bevorzugt

Viele Grüße
Marc Brost
0 Kudos
clivia
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
686 Mal angesehen

Danke für die schnelle Unterstützung - besonders der Hinweis mit den Kreditoren

0 Kudos
4
letzte Antwort am 24.03.2019 20:01:21 von clivia
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage