Hallo zusammen,
müssen Mietzahlungen die zum 1. des Monats fällig sind und am 28. oder 29. des Vormonats gezahlt werden, jeden Monat abgegrenzt werden oder reicht es zum Jahresende aus.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Clivia
Am Jahresende müssen sie zwingend abgegrenzt werden. Monatlich kommt es darauf an wie genau Sie eine BWA haben wollen. Mit Abgrenzung exakter ohne sollte sich das in den einzelnen Monaten Ausnahme Dezember ausgleichen und ist weniger Buchungsaufwand.
Wir buchen seit diesem Jahr sämtliche Miet-, Leasingverträge usw. als wiederkehrende Buchung gegen einen Kreditor (auch bei EÜR) und bei Zahlung in der Bank dann gegen den Kreditor. Damit passt alles in der Jahresübersicht, auch die Vorsteuer.
Kreditor oder Verbindlichkeits-/Forderungskonto, je nachdem was man davon bevorzugt
Danke für die schnelle Unterstützung - besonders der Hinweis mit den Kreditoren