Hallo zusammen,
doofe Frage vermutlich, aber ich finde nichts und habe diesbezüglich keine Erfahrungen.
Für gewöhnlich läuft es so, dass wir einen Neumandanten in den Stammdaten anlegen, die Daten dann vom Vorberater übertragen lassen und einspielen. Erst nach Einspielen der Daten (inkl. vorhandener Leistung Buchführung) lege ich einen DATEV Unternehmen online Vertrag an.
Jetzt haben wir den Fall, dass DUO vor Mandantenübertrag angelegt werden soll.
Für die Anlage des DUO Vertrages ist eine Leistung Buchführung erforderlich. Sagen wir Mal die Ordnungsbegriffe sind Kanzlei 123456 / Mdt. 10001.
Wenn ich diese anlege, um DUO verkaufen zu können, dann einen Übertrag mache und die Daten unter den selben Ordnungsbegriffen in den Bestandsdiensten Rechnungswesen hole, gibt es dann Probleme mit der Zuordnung der Leistung? Ich würde hier ja die 10001 eintragen, die Leistung ist aber ja schon existent. Ist das egal, weil effektiv ja keine weiteren Daten vorhanden sind, außer die Leistung?
Oder wäre Leistung lösen und neu zuordnen hier die Lösung?
Vielen Dank und liebe Grüße
Verena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@VerenaWied schrieb:
Für die Anlage des DUO Vertrages ist eine Leistung Buchführung erforderlich.
Warum? Beraternummer über die Serviceanwendungen anlegen, DUO auf die BN über den Shop bestellen. Fertig.
Keine Leistung Buchführung erforderlich.
@VerenaWied schrieb:
Oder wäre Leistung lösen und neu zuordnen hier die Lösung?
Die Leistung würde ich vor dem Abruf einfach löschen.
@andrereissig schrieb:
@VerenaWied schrieb:
Für die Anlage des DUO Vertrages ist eine Leistung Buchführung erforderlich.
Warum? Beraternummer über die Serviceanwendungen anlegen, DUO auf die BN über den Shop bestellen. Fertig.
Keine Leistung Buchführung erforderlich.
Hui, ich mache das aus Faulheitsgründen immer mit der DATEV Mandantenregistrierung. Und da steht im Dokument Folgendes (Verkauf ist ohne Leistung tatsächlich nicht möglich, das System meckert):
Deswegen dachte ich das wäre grundsätzlich die Voraussetzung für die Anlage von DUO. Ich habe DUO noch nie über den Shop verkauft 😅.
@VerenaWied schrieb:
Oder wäre Leistung lösen und neu zuordnen hier die Lösung?
Die Leistung würde ich vor dem Abruf einfach löschen.
Die Idee hatte ich zunächst auch, wusste aber nicht, was dann mit der Verbindung zu DUO passiert, da die "verbundenen Ordnungsbegriffe" ja durch die Löschung wegfallen. Wenn im Nachgang aber dann eine neue Leistung mit denselben Ordnungsbegriffen dazu kommt, dürfte es vermutlich egal sein. Das RZ und seine Verbindungen ist mir oftmals noch ein Rätsel, deswegen die große Unsicherheit auf meiner Seite.
Aber wenn ich die Leistung ja gar nicht brauche, noch besser!
Vielen Dank @andrereissig !
@VerenaWied schrieb:Deswegen dachte ich das wäre grundsätzlich die Voraussetzung für die Anlage von DUO.
Das liegt nur daran, dass die MyDATEV-Mandantenregistrierung sonst nicht funktioniert.
Die Bestellung über den Shop finde ich deutlich angenehmer.
@VerenaWied schrieb:Die Idee hatte ich zunächst auch, wusste aber nicht, was dann mit der Verbindung zu DUO passiert, da die "verbundenen Ordnungsbegriffe" ja durch die Löschung wegfallen.
Keine Sorge, da passiert nichts.
@andrereissig schrieb:
@VerenaWied schrieb:Deswegen dachte ich das wäre grundsätzlich die Voraussetzung für die Anlage von DUO.
Das liegt nur daran, dass die MyDATEV-Mandantenregistrierung sonst nicht funktioniert.
Die Bestellung über den Shop finde ich deutlich angenehmer.
Mir gefällt an der Mandantenregistrierung, dass ich dort einen durchgehenden Prozess habe und quasi nichts vergessen kann. Beraternummer wird automatisch angelegt, Person sofern noch nicht vorhanden wird mit Zugangsmedium bestückt, die Cloud-Lösungen sind alle auf einmal anklickbar und die Rechte werden ebenfalls automatisch vergeben (natürlich muss man da den Umfang ggf. noch verändern). Auch auf den Lizenzmanager macht das System aufmerksam. Mal eine gute Sache der DATEV.
"
Mandantenübertrag im Nachgang: Leistung Buchführung für den Verkaf von DUO schon vorhanden
... klingt nach rheinhessischem oder mainzerischem Dialekt ... 😅
@vogtsburger schrieb:"
Mandantenübertrag im Nachgang: Leistung Buchführung für den Verkaf von DUO schon vorhanden"
... klingt nach rheinhessischem oder mainzerischem Dialekt ... 😅
In diesem Fall einfach nur Überlastung 🤣. Danke für den Hinweis. Zum Thema Dialekten tanze ich auf mehreren Hochzeiten. 😅