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Mandantenübertrag Rewe, Steuern und LODAS - JA soll noch durch Vorberater erfolgen

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letzte Antwort am 17.11.2025 18:55:51 von grobihl
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grobihl
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
200 Mal angesehen

Moin liebe Community,

 

wir möchten gerne zum Januar 2026 einen Mandanten komplett an einen anderen Berater abgeben, das bedeutet also ab Januar 2026 soll der neue Berater buchen, bis Ende Dezember wir.

 

Für den Mandanten machen wir die Buchführung, Kore und Anlag in Kanzlei Rewe, die Gehaltsabrechnung in LODAS und GewSt, KSt und USt mit den Steuerprogrammen. Unternehmen Online im Leistungsverbund (keine mandantengenutzte Beraternummer)

 

Die Hilfedokumente der Datev habe ich bereits durchgearbeitet und soweit verstanden, hätte aber ein paar Detailfragen, die ich hoffe, mit eurer Hilfe beantworten zu können:

 

Macht es Sinn, den Jahresübertrag noch mit der alten Beraternummer durchzuführen und dann alles zu übertragen?

Welche Wirtschaftsjahre sollten sinnvollerweise übertragen werden?

Den Jahresabschluss 2025 und damit verbundene Buchungen und Meldungen sollen wir durchführen; ist das nach der Übertragung überhaupt noch möglich, oder muss uns der neue Berater einen Zugriff auf sein System einrichten?

 

Bei LODAS und den Steuerprogrammen sehe ich keine Fallstricke, sondern eher in der notwendigen "Doppelbearbeitung" im ersten Quartal 2026.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Carsten

 

 

 

Beitrag zum Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann

quantenjoe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
174 Mal angesehen

Moin Moin,

 

die Übertragung über das RZ beeinflusst nicht die lokal gespeicherten Daten. Allerdings, bitte nicht die Option, nach dem Übertrag löschen anhaken. Besser nach Abschluss aller (!) Arbeiten erst ans Löschen denken. Z.B. bei Lodas würde ich eine Sicherung aus dem RZ ziehen, für den Fall, dass diese Daten noch einmal gebraucht werden. Bei Rewe werden die lokalen Daten gleich oder sogar aktueller sein als im RZ. Bei Steuerprogrammen würde ich die RZ-Daten auch erst löschen, wenn alle Übertragungsprotokolle im Programm bzw. besser im DMS gespeichert sind.

 

Belege Online im Leistungsverbund, sind Sie im Zweifelsfall für die Speicherung der Daten über 10 Jahre verantwortlich. Es sei denn, sie können nachweisen, dass Belege Online zum neuen StB übertragen wurde. Ich ziehe in diesem Fall (bei uns ganz spezielle Ausnahme) einen Download aller Belege, egal ob der neue StB DUO übernimmt oder nicht. (Der neue StB kann die Übernahme von Rewe annehmen aber DUO ablehnen).

 

Wirtschaftsjahre: Alle übertragen. Soll der neue StB entscheiden was er nicht möchte. Ist man halt auf der sicheren Seite.

 

Den "Jahresübertrag mit der alten Beraternummer durchführen", meinen Sie in Ihrem System über den Jahresabschluss hinaus das nächste Wirtschaftsjahr anzulegen? Dann meine ich nein. Haben wir jedenfalls nicht gemacht. Schließlich muss der neue StB ja schon buchen, während Sie noch den JA erstellen. Wenn Nachbuchungen anfallen, müssen diese halt dem neuen StB nachgereicht werden. Geht über das RZ, mit Export der Buchungsstapel oder per Rewe-Sicherung für 2025. Die Sicherung ist mein Favorit.

 

Wenn Sie nicht den Mandanten in Rewe löschen (lassen), können Sie den JA problemlos durchführen. Im Grunde brauchen Sie nur die lokalen Daten dafür (Bestanddienste Rewe). Wenn Sie allerdings noch Belege aus DUO buchen wollen/müssen, dann brauchen Sie ein Freischaltung der Smartcard/ des SmartLogins der Personen, die den JA bearbeiten beim neuen StB. Sofern in DUO bereits alles verbucht ist, dann natürlich nicht.

 

Bei Meldungen in Lodas muss nach dem Datenübertrag der neue StB diese vornehmen. Für den JA ist das aber sicherlich irrelevant.

 

Wenn Sie zum Jahreswechsel den Mandanten abgeben, brauchen Sie sich um den Januar auch nicht mehr kümmern.

 

Soweit mein wissen. Ich bin allerdings Administrator. Habe aber die Datenübertrage bei uns immer vorgenommen. Will damit nur sagen, ich kann etwas falsch verstanden haben

Aber: Die Datenübertrage haben so wie ich es beschriebe bei uns immer ohne nachfolgende Probleme funktioniert.

 

HTH

QJ

grobihl
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
93 Mal angesehen

Moin,

 

vielen Dank für die Anregungen. Ich betrachte das auch aus der Administratorenbrille und bin bei STB spezifischen Dingen immer etwas lost...

 

Die Rewe Daten lassen wir dann auf jeden Fall noch bei uns. Meine Frage zum Jahresübertrag bezog sich darauf, daß wir den Übertrag auf das neue Jahr noch machen (irgendwann Ende Dezember) und dann den gesamten Bestand inkl. des neuen "jungfräulichen" Jahres 2026 an den neuen STB übertragen. Ab 01.01. bucht der neue STB in 2026 und wir noch die Belege für 2025. Dann werden die Nachbuchungen als Sicherung des gesamten Jahres übertragen.

 

Ich hoffe, ich mache hier keinen Denkfehler. DUO / Belege Online wurden erst in 2025 angefangen, insofern ist da auch noch alles doppelt in Papierform vorhanden.

 

Die Zusammenarbeit mit dem neuen STB ist auch sehr eng, es handelt sich um eine altersbedingte Übergabe des Mandanten, insofern sollten Zugriffe etc. recht einfach funktionieren.

 

Vielen Dank soweit und viele Grüße

Carsten

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letzte Antwort am 17.11.2025 18:55:51 von grobihl
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