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Mandantenübertrag - Fibu-Bestand

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letzte Antwort am 19.08.2023 12:26:34 von bodensee
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stbchrira
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe ein Mandat übernommen.

 

Die Buchhaltung muss erstellt werden, um die USt-VA abzuschicken.

 

Der angeforderte Mandantenübertrag ist noch nicht erfolgt.

 

Nun will ich nicht noch mehr Zeit verlieren und einen Bestand anlegen, um die Buchhaltung zu machen.

 

Was kann ich tun? Verbrauche ich dann eine Mandantennummer?

 

 

d_brusch
Erfahrener
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Grundlegend müssten sie ihre Fibu auf einer anderen Mandantennummer anlegen und dort buchen. 

Beim ankommenden Übertrag müssten sie dann eine weitere Nummer auswählen, die frei ist. 

 

Im Nachgang kann man sich die Mühe machen und die Daten zusammenziehen, da ja wahrscheinlich unterjährig und der JA sonst nicht richtig läuft vom Datum her. 

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 7
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@d_brusch hat die richtige Antwort gegeben. 

 

Sie können allerdings = Praktikerlösung, die Fibu mit einer neuen Mandantennummer anlegen- hoffentlich nur für 1 Monat Zwischenlösung. 

 

Dann die USTVA via Elster abtippen und bei der Fin.verwaltung abgeben ( spart ihnen die Grundgebühr im RZ und das spätere löschen der Mandantennummer die Sie nicht brauchen). 

 

Wenn denn der Datenübertrag durch ist, dann im "falschen" Monatsmandanten die DAten PN exportieren als Datev- Export nd beim neuen Importieren dann das ganze ins RZ schicken ( USTVA unterdrücken , denn die ist ja bereits bei der Fin.verw.  ) und die Bestände stimmen wieder überein. 

 

EDIT: wenn alles wieder passt den Einmonatsmandanten löschen. 

 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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eliansawatzki
Meister
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Meine bevorzugte Lösung:

 

Ich würde den Mandanten ganz normal mit der gewollten ZMSD in den Stammdaten anlegen.

 

Anschließend würde ich die Leistung DÜ-Formulare Rechnungswesen anlegen, kurz mit der Addi oder Excel die Werte für die USt-VA ermitteln und in die DÜ-Formulare eintragen und über das RZ übermitteln.

 

Wenn die Datenübernahme der FiBu und deranderen Leistungen erfolgt ist, können diese ebenfalls auf die gewünschte Mandantennummer eingespielt und mit der ZMSD verknüpft werden und erst dann würde ich auch buchen und ggf. eine berichtigte USt-VA abgeben.

 

Wenn man jetzt einfach in irgendeinem Mandanten losbucht wird es einfach nur umständlich und zeitraubend was den OPOS-Ausgleich usw. angeht.

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 7
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@stbchrira schrieb:

Was kann ich tun?


Wurde der Übertrag via DIN A4 Zettel bei DATEV beauftragt oder via LAO https://apps.datev.de/lao? Im LC anrufen ☎️ und nachfragen und ggf. den Eilservice beauftragen, damit die Daten schneller fließen oder die Ursache schneller gefunden wird, warum keine Daten fließen. 

 

Alles andere sind absolute Notfallmaßnahmen und keine Lösung der Ursache. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
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WEnn denn OPOS gebucht wird / wurde. 

 

Wenn es eine so kleine Fibu ist, dass man schnell via Excel die Ust VA ausrechnen kann, dann würde ich annehmen dass kein OPOS gebucht wird.  Allerdings würde ich das dann via Elster lösen, ich habe irgendwie im Hinterkopf vor dem Mandantenübertrag darf der Mandant noch nicht angelegt sein- bin ich mir aber nicht mehr sicher ob das Vergangenheit war oder aktuell noch gilt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 7
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Die Ursache liegt häufig beim Kollegen oder dem Mandatsende. 

 

Klassiker der Kollege gibt die Daten erst frei - und dann ggf. wirklich noch mit Zettel-  wenn seine Rechnungen beglichen sind- da hilft dann auch kein LC. 

 

Zur Beschleunigung den Kollegen die Kollegin darauf hinweisen das es mittelerweile problemlos online - ohne Zettel- geht. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
6
letzte Antwort am 19.08.2023 12:26:34 von bodensee
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