Guten Morgen,
ab dem 01.01.2021 gilt die Rechtsform der ehemaligen Limited ja als körperschaftsteuerpflichtiges Einzelunternehmen.
Wie soll das denn jetzt bspw. mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto gehandhabt werden? Muss da eine Auflösung stattfinden? Kann das weitergeführt werden?
Und wie beurteilt ihr die neue Firmierung? Müssen nun alle Verträge (Telefon, Miete, etc. ) umgeschrieben werden, da es ja keine Ltd. mehr ist, sondern "Herr Max Mustermann als Rechtsnachfolger der Mustermann Ltd." oder würdet ihr argumentieren, dass die Zuordnung zur ehemaligen Ltd. problemlos möglich ist und lasst einfach alles so weiterlaufen, nur beim Abschluss von neuen Verträgen muss diese Firmierung verwendet werden?
Fragen über Fragen?
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe mir noch nicht wirklich Gedanken gemacht.
Aber vielleicht muss - insbesondere wegen des Verrechnungskontos - eine strenge Aufteilung zwischen Handels- und Steuerbilanz erfolgen.?!
Guten Morgen,
eine andere Sache. Wir haben gerade bei einer Limited versucht, die Programmverbindung von Kanzlei-Rewe in Körperschaftsteuer für das Jahr 2021 zu nutzen. Ist die Gesellschaftsform "Limited" in den Stammdaten eingetragen, akzeptiert Datev nicht mehr den Eintrag Kapitalgesellschaft. Nur noch "Einzelunternehmen" oder "Personengesellschaft" werden akzeptiert, damit man den Stammdatendialog schließen kann.
Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft steht aber die Programmverbindung in die Körperschaftsteuer nicht zur Verfügung.
Wir haben uns nun beholfen und die Gesellschaftsform im Moment auf GmbH umgestellt, damit wir Jahresabschluss und Steuerrückstellungen fertigstellen können.
Hat jemand eine Lösung hierzu? Oder ein Fall für das nächste SR?
Beste Grüße
Hallo Sandra4,
bei der Umsetzung in Kanzlei-Rechnungswesen richten wir uns nach der rechtlichen Auffassung analog dem Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 30.12.2020 Bundesministerium der Finanzen, IV A 3 - S-0284 / 20 / 10006 :003.
Nutzen Sie LEXinform Steuern/Recht/Wirtschaft finden Sie den Beitrag unter der Dokumentennummer 7012581 Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020.
Sondersachverhalte lassen sich einfacher in einem direkten Kontakt klären. Wenden Sie sich dazu bitte an den DATEV-Kundensupport Jahresabschluss telefonisch unter der Nummer + 49 911-319-38601 oder über Servicekontakt.
Freundliche Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
@Sandra4 schrieb:.....eine andere Sache. Wir haben gerade bei einer Limited versucht, die Programmverbindung von Kanzlei-Rewe in Körperschaftsteuer für das Jahr 2021 zu nutzen. Ist die Gesellschaftsform "Limited" in den Stammdaten eingetragen, akzeptiert Datev nicht mehr den Eintrag Kapitalgesellschaft. Nur noch "Einzelunternehmen" oder "Personengesellschaft" werden akzeptiert, damit man den Stammdatendialog schließen kann.
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Mir graust es, wenn ich diese "Rasenmähermethode" lese.
Ltd. die in Irland gegründet wurden sind nach wie vor Kapitalgesellschaften und müssen nach der Sitztheorie weiter als solche anerkannt werden. Irland ist nach wie vor Mitglied der EU. Die Änderung der Rechtslage betrifft nur Ltd. die im UK, d.h. im CompaniesHouse in Cardiff registriert sind/waren.
Hallo Community,
ich habe gerade neue Informationen aus der Entwicklung bekommen.
Mit dem Service-Release im April (geplant für den 13.04.) ist es möglich in Kanzlei-Rechnungswesen bei der Rechtsform Limited neben Einzelunternehmen, GbR und OHG auch wieder die Kapitalgesellschaft zu hinterlegen.
Damit steht Ihnen für die Kapitalgesellschaft die Programmverbindung zur Körperschaftsteuer wieder zur Verfügung.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Danke, dass Sie drangeblieben sind und die Info weitergegeben haben