Guten Morgen,
ab dem 01.01.2021 gilt die Rechtsform der ehemaligen Limited ja als körperschaftsteuerpflichtiges Einzelunternehmen.
Wie soll das denn jetzt bspw. mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto gehandhabt werden? Muss da eine Auflösung stattfinden? Kann das weitergeführt werden?
Und wie beurteilt ihr die neue Firmierung? Müssen nun alle Verträge (Telefon, Miete, etc. ) umgeschrieben werden, da es ja keine Ltd. mehr ist, sondern "Herr Max Mustermann als Rechtsnachfolger der Mustermann Ltd." oder würdet ihr argumentieren, dass die Zuordnung zur ehemaligen Ltd. problemlos möglich ist und lasst einfach alles so weiterlaufen, nur beim Abschluss von neuen Verträgen muss diese Firmierung verwendet werden?
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Beste Grüße
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