abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Leistungszeitraum in der Datenvisualisierung

3
letzte Antwort gestern 11:58:25 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 4
163 Mal angesehen

Hallo DATEV.

 

Ich habe mal eine -für mich nicht ganz unwichtige- Frage zur Datenvisualisierung der E-Rechnung und dem Leistungszeitraum.

 

Gesetzlich ist es ja zulässig, das Leistungsdatum auch als Monatszeitraum (oder als Zeitraum an sich) anzugeben. 

 

Hierbei ist für mich absolut irrelevant, dass DATEV es z.B. bei Auftragswesen next NICHT zulässt, sondern ein genaues Datum fordert.

 

Jetzt meine Frage: mein Mandant bekommt eine steuerlich vollkommen korrekte E-Rechnung als Sammelrechnung (wird mir in Kanzlei-Rechnungswesen in der Anzeige "Anzeige Digitaler Beleg" auch genau so als korrekt angezeigt!).

 

Aber... in der Datenvisualisierung wird KEIN Lieferdatum angezeigt! Warum? In der Sichtkomponente der E-Rechnung kann ich sehen, dass als Lieferdatum der Monat Juli 2025 angegeben wurde.

 

Die strukturierten Daten sollen doch Vorrang vor der Sichtkomponente haben. Dann muss in der Datenvisualisierung der strukturierten Daten doch auch das Lieferdatum bzw. der Lieferzeitraum angezeigt werden!

 

Ich bitte um Rückmeldung, wann Ihr diesen Fehler schnellstmöglich behebt.

 

Viele Grüße

 

PS: Ich habe jetzt als Ort für dieses Thema das betriebliche Rechnungswesen ausgewählt, weil mir das in Kanzlei Rechnungswesen aufgefallen ist. Sollte das Thema eher in "Unternehmen Online" passen, dann bitte ich, es entsprechend zu verschieben. 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
116 Mal angesehen

Hallo @m_brunzendorf,

 

ohne XML-Datei können wir nicht beurteilen, wie die Rechnung tatsächlich aussieht und wie die Felder befüllt wurden.

Zur Analyse können Sie sich an unseren Programmservice Rechnungswesen wenden  (Servicekontakt anlegen - Dok.-Nr.: 1071593).


In der Visualisierung wird auf der ersten Seite im Kasten "Rechnungsdaten" die Position "Liefer-/Leistungsdatum:" angezeigt. Allerdings erlaubt das Format ZUGFeRD an dieser Stelle nur ein tatsächliches Lieferdatum. Direkt darüber positioniert ist der Abrechnungszeitraum, für das andere Felder befüllt werden müssen.

 

Freundliche Grüße

Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

0 Kudos
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
94 Mal angesehen

Hm... ich habe nun einen Servicekontakt angelegt und die E-Rechnung mitgeschickt.

 

Für mich sieht es immer noch so aus:

1) entweder hat DATEV einen Fehler, weil es den steuerlich gültigen Lieferzeitraum nicht visualisieren kann

oder

2) eine fehlerhafte Lieferantenrechnung als gültige E-Rechnung ausweist, die aber wegen eines fehlenden Lieferdatums keine gültige E-Rechnung sein kann...

 

Ich bin mal gespannt...

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
0 Kudos
m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
31 Mal angesehen

Kurzer Zwischenstand:

 

DATEV hält sich 1:1 an die Vorgaben, die durch das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gestellt werden.

Leider halten sich diese Vorgaben aber nicht an die (aktuell noch) geltende gesetzliche Regelung nach § 31 (4) UStDV, laut dem ein Leistungszeitraum immer noch möglich ist.

 

Ich habe dem Servicekontakt darauf hin wieder geschrieben und zeitgleich bei den FeRD-Leuten angefragt, ob das wirklich so stimmt und wenn ja, warum diese gesetzliche Vorgaben ignorieren.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
0 Kudos
3
letzte Antwort gestern 11:58:25 von m_brunzendorf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage