Hallo Community,
ab morgen gibt es in Deutschland ja den Kulturpass für 18-Jährige.
Eine Mandantin (Buchhandlung) möchte nun von mir einen heißen Tipp, wie sie das in der Kasse verbuchen soll, bzw. welches FiBu-Konto ihr Kassenanbieter hierfür hinterlegen soll. Es handelt es sich um einen unbaren Vorgang, der in der Kasse als Kulturpassgutschein eingepflegt werden kann. Für den DATEV-Export benötigt der Anbieter nun ein FiBu-Konto.
Jetzt bin ich etwas ratlos und finde nirgends etwas dazu.
Der Ablauf ist wie folgt:
Der Jugendliche / junge Mensch kauft ein und legt statt Geld den Kulturpass vor und zwei bis drei Wochen später wird die Summe dann durch die Stiftung digitale Chancen gezahlt.
Ich dachte erst an die Vorgehensweise wie bei Geschenkgutscheinen, aber da hat man ja erst den Geldfluss und später den Umsatz.
Hat jemand hier eine zündende Idee?
Danke schon einmal vorab!
Viele Grüße,
Susanne Ringel
So wie Kreditkartenzahlungen. Ist ja unter dem Strich nix anderes.
Danke.
@Thomas_Kahl schrieb:So wie Kreditkartenzahlungen. Ist ja unter dem Strich nix anderes.
Möglich wäre aber auch ein Debitor, die Zahlung kommt doch dann vom LRA.
Ich weiß jetzt nicht wie es in diesem Falle geregelt ist, aber ich kenne solche Pässe, da muss das UN die Gutscheine Sammeln und die Zahlung in Rechnung stellen. Die GS werden dann der Rechnung beigefügt.