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Korrekturbuchungen für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG

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letzte Antwort am 16.03.2022 09:31:43 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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simonw_
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

im Dokument 1019521 ist beschrieben, dass für die abweichende Gewinnermittlungsart ggf. Korrekturbuchungen vorzunehmen sind. 

 

Prüfen Sie, ob Korrekturbuchungen für die abweichende Gewinnermittlungsart notwendig sind. In der Bilanz erfasste Forderungen und Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt wurden, müssen gegebenenfalls über statistische Buchungen neutralisiert werden.

Kann mir jemand sagen, welche Konten für die statistischen Buchungen verwendet werden müssen? 

     

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

für die Einnahmenüberschussrechnung wurden Konten eingerichtet mit denen Sie ergebnisunwirksame Sachverhalte buchhalterisch erfassen können. Auch Konten zur Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte sind vorhanden. Diese könnten Sie zur Korrekturbuchung nutzen. Details finden Sie im Dokument Neue Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen Dokumentennummer 1004020.

 

Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

DATEV eG

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simonw_
Einsteiger
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Leider wird in unserem Fall bei Benutzung der Konten (egal ob nur im Steuerrecht gebucht wird oder in allen Bereichen) angezeigt, dass die Verwendung dieser Konten nicht möglich ist. 

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christiankunz
Aufsteiger
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Haben Sie als Gewinnermittlungsart Bilanzierung eingestellt? Die Verwendung der o. g. Konten setzt Gewinnermittlung nach § 4 (3) voraus.

 

Grüße aus München

simonw_
Einsteiger
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Wie im entsprechenden Dokument beschrieben:

 

Unbenannt.JPG

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christiankunz
Aufsteiger
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Und haben Sie auch die Korrekturbuchungen nur im Bereich Steuerrecht vorgenommen?

simonw_
Einsteiger
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Ja, die Buchung unten habe ich z. B. gerade nur im Bereich Steuerrecht gemacht:

 

Unbenannt 2.JPG

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo simonw_,
auch ich kann mir die Fehlermeldung nicht erklären.
Ich habe einen Bestand mit den von Ihnen abgebildeten Stammdaten angelegt. In einem rein steuerlichen Stapel können bei meinem Test die Konten ohne Fehlermeldung erfasst werden.
Am einfachsten wäre es, wenn ich mich bei Ihnen per Fernbetreuung aufschalten könnte und Sie mir zeigen, wie Sie genau vorgehen und wann die Meldung erscheint. Teilen Sie mir doch per Servicekontakt mit, wie ich Sie erreichen kann.


Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

DATEV eG

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letzte Antwort am 16.03.2022 09:31:43 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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