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Kontierung elektronischer Bankkontoauszüge GoBD

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letzte Antwort am 18.06.2017 13:50:43 von theo
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st-fach_bibu
Beginner
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Hallo in die Runde !

Bin neu hier und habe gleich zum Start eine wahrscheinlich profane Frage, auf die ich um Antworten bitte, die vielleicht sogar rechtlich o.ä. belegt werden können.

Es geht um die Frage inwieweit Belege vorzukontieren sind, wenn elektronisches Bankbuchen genutzt wird.

Welche Belege sind wie und in welchem Umfang vorzukontieren damit eine GoBD-Konformität gewährleistet ist?

Müssen die Original-Kontoauszüge vorkontiert werden ?

Selbige Nachfrage per Servicekontakt an die Datev führte leider zu einem ziemlich schwammigen Ergebnis.

(Antwort war wie Dokumente zu behandeln sind damit diese Belegfunktion erhalten...)

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen

und danke schon mal vielmals für Ihre Antwort.

einen schönen Feierabend

und morgen einen schönen Feiertag !

Beste Grüße
Patricia Greil

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 9
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Ich vertrete die folgende  Auffassung:

  1. Ist aus dem Buchungstext die Zuordnung zweifelsfrei möglich (Deb./Kred. mit Belegnr.), dann kann auf eine Kontierung verzichtet werden.
  2. Andere Vorgänge müssen kontiert werden, wobei auf Dauersachverhalte wie z. B. Miete IMO durchaus verzichtet werden kann.

Ich selber kontiere die Kreditoren und alles andere. Debitorenbuchungen werden unkontiert übernommen.

Aber wie gesagt, dass ist nur meine Meinung.

Gruß A. Martens

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cro
Experte
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Hallo Frau Greil,

eine weitere persönliche Meinung. Bankauszüge werden nie kontiert. Alles Andere, was in Papierform vorliegt, schon.

Wenn der Mandant mit UO auch sämtliche Belege (incl. Kasse, etc.) hoch lädt, wird nicht kontiert (geht meines Wissens eh nicht) da der Beleg ja an der Buchung angeheftet ist.

Gruß

C. Rohwäder

st-fach_bibu
Beginner
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Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antworten !

Gruß

und schönes Wochenende

P. Greil

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ggvgö_
Einsteiger
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Hallo Frau Greil,

meinen Sie tatsächlich, dass Sie einen Buchungssatz auf den Beleg schreiben wollen?

Das wurde bei uns schon vor Jahren abgeschafft....

Und dafür gibt es doch auch im digitalen Beleganhang diese Einstellung  " gebucht" usw....

Wenn das nicht GOBD konform wäre, hätte in diesem Falle die Datev das so eingeführt?

MfG

U. Götze

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theo
Meister
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meinen Sie tatsächlich, dass Sie einen Buchungssatz auf den Beleg schreiben wollen?

Das hatte mich auch gewundert Hier gibt es sowas ebenfalls schon seit Jahren nicht mehr - bisher bei allen BPs unbeanstandet. Ich meine es gibt zur Thematik auch offzielle Leitfäden der FV.

Darüberhinaus ergeben sich seit Internetbanken u. GoBD ja ganz neue Thematiken. Ich hab meine Konten bei einer Internetbank, dort gibt es selbstverständlich nur elektronische Auszüge. Manuelle Vorkontierung auf Papier wäre schwierig u. lt. GoBD auch alles andere als ordnungsgemäß

in dubio pro theo
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theo
Meister
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Müssen die Original-Kontoauszüge vorkontiert werden ?

Lt. GoBD stellt sich ja die Frage, was 'Original-Kontoauszüge' sind. Wenn der Auszug elektronisch abgerufen (Online-Bankingportal der Bank / Datev Zahlungsverkehr / RZ-Bankinfo / Bankingprogramme / ....) u. in der Fibu verarbeitet wird, ist dieser m.E. das Original u. sollte gem. der Vorschriften der GoBD behandelt werden.

Werden zusätzlich Papierauszüge (als Duplikat) gedruckt, sind diese m.E. 'Beiwerk' u. für die ordnungsgemäße Buchführung irrelevant.

in dubio pro theo
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Gelöschter Nutzer
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Also ich kann nur dazu sagen, dass ein Betriebsprüfer einmal bei einem selbstkontierenden Mandanten richtig Streß gemacht hat, weil er nicht kontiert hatte.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze, dass ein Sachkundiger Dritter in einer angemessen Zeit, sich einen Überblick über die Vorgänge machen kann. Wenn er aber jeden Vorgang erst erahnen muss, was da gebucht wurde, bzw. immer erst in die Recherche gehen muss, dann ist das IMO ein Verstoß gegen die GoB (Stichwort: angemessene Zeit).

Aber das muss letztendlich jeder selber entscheiden.

Ich habe daher die Konsequenz daraus gezogen, dass eindeutige Sachverhalte (Deb.) nicht kontiert werden, alle anderen Vorgänge kontiere ich.

Übrigens, die Ausgangsfrage nach den elektronischen Bankauszügen und nicht einer digitalen Buchführung. Da liegen die Sachverhalte ja ganz anders, weil ich zu jeder Buchung gleich den Beleg habe.

Gruß A. Martens

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theo
Meister
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Es gelten die allgemeinen Grundsätze, dass ein Sachkundiger Dritter in einer angemessen Zeit, sich einen Überblick über die Vorgänge machen kann. Wenn er aber jeden Vorgang erst erahnen muss, was da gebucht wurde, bzw. immer erst in die Recherche gehen muss, dann ist das IMO ein Verstoß gegen die GoB (Stichwort: angemessene Zeit).

Verbuchung/Kontierung in KaReWe + geordnete Belegablage u. der Prüfer ist dein Freund Die lieben ihr Papier

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 18.06.2017 13:50:43 von theo
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