Hallo in die Runde ! Bin neu hier und habe gleich zum Start eine wahrscheinlich profane Frage, auf die ich um Antworten bitte, die vielleicht sogar rechtlich o.ä. belegt werden können. Es geht um die Frage inwieweit Belege vorzukontieren sind, wenn elektronisches Bankbuchen genutzt wird. Welche Belege sind wie und in welchem Umfang vorzukontieren damit eine GoBD-Konformität gewährleistet ist? Müssen die Original-Kontoauszüge vorkontiert werden ? Selbige Nachfrage per Servicekontakt an die Datev führte leider zu einem ziemlich schwammigen Ergebnis. (Antwort war wie Dokumente zu behandeln sind damit diese Belegfunktion erhalten...) Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und danke schon mal vielmals für Ihre Antwort. einen schönen Feierabend und morgen einen schönen Feiertag ! Beste Grüße Patricia Greil
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