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Kontensperrung im laufen Betrieb / Bankdatenhinterlegung & Änderungen mit 4 Augenprinzip-Restriktion möglich?

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letzte Antwort am 24.11.2023 13:12:38 von Kevin_Obermeier
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Controller
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Hallo zusammen,

 

um Fehlbuchungen zu vermeiden wollen wir div. Konten aus dem DATEV Standardkontenrahmen sperren. Geht dies tatsächlich nur, wenn alle Mitarbeiter aus dem System sind und keiner bucht? Um Missbrauch beim Zahlungsverkehr zu verhindern die Frage, ob das Anlegen und abändern von Stammdaten ausschließlich im "4 Augenprinzip" möglich ist, dass keiner die Bankverbindung o.ä. alleine in DATEV ändern kann?

 

Vielen Dank für Ihr Feedback und viele Grüße

alexanderonline
Aufsteiger
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hi Controller! 

Kontenfunktionen der Sachkonten (Bilanz & GuV Konten) ändern geht tatsächlich nur, wenn gerade keiner bucht.  

(Ist ja auch irgendwie logisch => einer ändert die Kontenfunktionen während alle anderen damit arbeiten? Nee besser nicht! ) 

 

 

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Controller
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Danke für die Rückmeldung: Ev. vorstellbar wäre auch, dass es eine referenzierte Meldung gibt, spricht, Achtung Konto kann nicht gesperrt werden, da Buchungsstapel erstellt oder Konto kann nicht bebucht werden da gerade gesperrt..... o.k. wenn es nicht geht, dann kann man dies nur nach Feierabend machen.

 

 

Wie seht es denn mit der Zahlungssicherheit aus. Über EBICS und den Banken wird ein riesen Aufwand betrieben, wenn aber jemand (oder auch eine Schadsoftware) vor dem Einstellen im Zahlungslauf eine Bankverbindung abändert wird dies kaum jemand bei der Zahlungsfreigabe merken und das Geld ist weg oder da wo es nicht hin soll. Gibt es hier eine zusätzliche Idee&Sicherheit wie die 2-Faktor-Authentifizierung?

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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Controller ,

 

Um Missbrauch beim Zahlungsverkehr zu verhindern die Frage, ob das Anlegen und abändern von Stammdaten ausschließlich im "4 Augenprinzip" möglich ist, dass keiner die Bankverbindung o.ä. alleine in DATEV ändern kann?

ein 4-Augenprinzip für die Bearbeitung der Stammdaten gibt es nicht, allerdings können Sie über die Rechteverwaltung die Bearbeitung der Stammdaten im Zahlungsverkehr sperren für einzelne Mitarbeiter.

 


 

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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Controller
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betrifft die Rechteverwaltung der Stammdatenänderung im Zahlungsverkehr eine grundsätzliche Änderung oder kann man die Lieferantenstammdaten ändern, dann Zahlungsverkehr starten und dann Stammdaten zurückverändern? Man hätte dann aber eine gewisse Protokollierbarkeit?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Controller ,

 

diese Sperren würde nur den Zahlungsverkehr betreffen. Im Zahlungsverkehr gibt es ein Logbuch das z.B Änderungen an Zahlungsaufträgen protokolieren würde.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2023 13:12:38 von Kevin_Obermeier
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