Ich habe folgenden Fall:
Organträger (Gesellschaftsgründung am 17.07.2020; somit Rumpfwirtschaftsjahr; Ende 31.12.2020)
Organgesellschaft 1 (besteht bereits seit Jahren; Beginn Wirtschaftsjahr 01.01.2020)
Organgesellschaft 2 (besteht bereits seit Jahren; Beginn Wirtschaftsjahr 01.01.2020)
Beginn umsatzsteuerliche Organschaft seit 10.11.2020
Konsolidierungskreis ist korrekt angelegt.
Es kommt die Fehlermeldung, dass die Konsolidierung abgebrochen wird, da beim Organträger der Beginn des Wirtschaftsjahres nicht am Monatsersten ist.
Weiß jemand einen Rat zur Abhilfe?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich hatte ein ähnliches Problem, vielleicht hilft die Lösung laut Antwort auf meine Service-Anfrage auch in Ihrem Falle?
In meinen Falle (zwar vielleicht etwas anders gelegen) lag es daran, dass ich unterschiedliche Beginne de Wirtschaftsjahre hinterlegt hatte (also bei mir z.B. einmal 1.10.2020 und einmal 1.11.2020). Ich musste dann für den früheren Beginn noch die Buchführung für 2019, also dem Vorjahr, anlegen, und dann ging die Konsolidierung ohne Fehlermeldung.
Jedenfalls hat mir in meinem Fall der Programmservice schnell helfen können. Falls also sonst niemand eine zündende Idee hat, vielleicht schalten Sie einfach kurz den Programmservice drauf?
Hallo @stehe,
in Ihrem Fall ist eine Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum möglich.
Genaue Informationen finden Sie im Dokument 1046100 .
Wenn beim Konsolidierungsempfänger das Wirtschaftsjahr nicht mit dem Monatsersten beginnt, kann die Auswertung konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) für dieses Wirtschaftsjahr nicht am PC aufgerufen werden.
Ab dem folgenden Wirtschaftsjahr (Jahresübernahme) kann die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder am PC aufgerufen werden.
Ein Öffnen der Auswertung UStVA (Wirtschaftsjahr 2020) im jeweiligen Mandant ist jedoch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Schade, dass Datev erst die Möglichkeit der Konsolidierung ab dem nächsten Wirtschaftsjahr bietet - warum besteht die Möglichkeit nicht wenigstens ab dem nächsten Monat?
Ich habe somit einen Praktiker-Weg gewählt und übermittle die Werte für November und Dezember über eine extra hierfür angelegten Bestand im Kanzlei-Rewe. Die Werte hierfür wurden vereinfacht verbucht auf Basis der Einzelwerte aus den richtigen Beständen.
Hallo,
zum Thema gibt es das neue Hilfe Dokument 1020364 mit Zusammenfassung der Konstellationen und Vorschlägen zu den Übermittlungsmöglichkeiten.