Moin Moin
wir erstellen für einige Mandanten (freiwillige) Konsolidierungen.
Bei den einzubeziehenden Unternehmen handelt es sich zum Teil um Kapitalgesellschaften und zum Teil um Personengesellschaften. Hier kriegen wir ein Problem mit der Kontenzweckprüfung. Wenn wir in den Stammdaten GmbH & Co. KG bzw. Personengesellschaft auswählen, hat das Programm z.B. mit den Konten Körperschaftsteuer oder gezeichnetes Kapital ein Problem. Wenn wir GmbH bzw. Kapitalgesellschaft einstellen sind dem Programm z.B. die Privatkonten ein Dorn im Auge. Problem hier: Die Konten können dann ja nicht mehr bebucht werden. Im Vorjahr haben wir in den Stammdaten immer zwischen GmbH und GmbH & CO. KG gewechselt, je nachdem welche Buchung gerade gemacht werden musste und haben dann im Bericht im Erläuterungsteil individuelle Änderungen vorgenommen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dafür eine elegantere Lösung gibt. Hat jemand einen Tipp?
Hallo Henning-Sch,
wie Sie schon schreiben, werden Sie in Bezug auf Ihre Konstellation logischerweise mit der Kontenzweckprüfung konfrontiert.
Das beginnt schon bei der Konsolidierung der Werte, bei der Sie u. U. die Konsolidierung ohne Kontenzweckprüfung durchführen müssen. In Bezug auf die Buchungserfassung hätten Sie über die Eigenschaften die Möglichkeit, die Kontenzweckprüfung auszuschalten. Das würde Ihnen den Wechsel der Gesellschaftsform ersparen.
Erspart bleibt Ihnen allerdings nicht, sich letztlich für eine Gesellschaftsform zu entscheiden und die daraus folgenden Kontenzweckfehler zu bereinigen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Frauenknecht,
bei uns ergibt sich das gleiche Problem bei der Konsolidierung von Kapital- und Personengesellschaften. Wenn man den konsolidierten Jahresabschluss ohne Kontenzweckprüfung eröffnet und sich für eine Rechtsform entschieden hat, wie Sie empfohlen haben, so kann aber trotz dessen keine Konsolidierung der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Mandanten erfolgen. Liegt das daran, dass die zum Konsolidierungskreis gehörenden Jahresabschlüsse alle mit Kontenzweckprüfung eröffnet worden sind? Was ist zu tun, um die Konsolidierung trotzdem vornehmen zu können? Oder liegt der Fehler eventuell ganz woanders?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kuhz
Steuerberater
Hallo Herr Kuhz,
programmtechnisch spricht nichts dagegen, eine Pers- mit einer Kapitalgesellschaft zu konsolidieren. Zur Klärung Ihres Problems empfehle ich, dass Sie sich mit dem Kundensupport Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss in Verbindung setzen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG