Sehr geehrter Herr Frauenknecht, bei uns ergibt sich das gleiche Problem bei der Konsolidierung von Kapital- und Personengesellschaften. Wenn man den konsolidierten Jahresabschluss ohne Kontenzweckprüfung eröffnet und sich für eine Rechtsform entschieden hat, wie Sie empfohlen haben, so kann aber trotz dessen keine Konsolidierung der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Mandanten erfolgen. Liegt das daran, dass die zum Konsolidierungskreis gehörenden Jahresabschlüsse alle mit Kontenzweckprüfung eröffnet worden sind? Was ist zu tun, um die Konsolidierung trotzdem vornehmen zu können? Oder liegt der Fehler eventuell ganz woanders? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Olaf Kuhz Steuerberater
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