hallo,
seit der Kassen- und Warenerfassung 3.0 werden die exportierten Daten von unseren Mandanten im Datev-Format an uns gesendet. Beim Importieren gibt es den Fehlerhinweis, dass die Gegenkonten fehlen (ist ja logisch, da wir die Kontierung vornehmen). Im Buchungsmodus kommt dann bei jeder Buchungszeile wieder der Hinweis, der auch nicht ausgeschaltet werden kann. Desweiteren kann man Beträge nicht aufteilen. Ist das so richtig oder machen wir etwas falsch?
Warum erfassen Sie die Gegenkonten nicht in der Datei, die Ihnen der Mandant zusendet?
Zumal könnten Sie sie dann ja erst einmal komplett übernehmen. Dokumentiert, dass Sie das gemacht haben und nicht der Mandant ist das ja.
Sagen Sie Ihrem Mandanten dass er das lassen soll. Ihr Programm kann damit leider nicht umgehen. Sie möchtes deshalb bis mind. 2018 Postversand haben!
Warum erfassen Sie die Gegenkonten nicht in der Datei, die Ihnen der Mandant zusendet?
Weil man so die Lerndatei nicht nutzt.
Wie? Vor dem Einspielen - wo bleibt dann die Effektivität? Dann kann ich die Kasse ja gleich manuell erfassen.
Habe gedacht irgendwo gelesen zu haben, dass Postversand ab 2017 nicht mehr geht!?
Postversand ist zum 1.1.2018 abgekündigt. Wie dem auch sei, gibt es in KaReWe IMMER NOCH keine Möglichkeit damit zu arbeiten.
Deshalb Postversand aktuell.
Ich dachte, bei Ihnen gelesen zu haben "Datev-Format". Das ist dann ja kein Postversandformat.
Das geht dann auch nicht mehr ab 2017/2018. Da stimme ich Ihnen zu.
Oder meinen Sie mit DATEV-Format das Postversand-Format? Dann haben Sie Recht, benutzen aber den Begriff falsch.
Also: Mandant die Daten einfach in einem anderen Format (also das richtige DATEV-Format) bereitstellen lassen. Wäre das ein Ansatz?
Hallo,
auch wir haben haben die Mandanten über mehrere Monate auf die Version 3.0 umgeleitet und zwar aus einem gewichtigen Grund. Was die Vorredner hier nämlich teilweise übersehen, sind die Anforderungen an die GoBD. Deshalb hat DATEV ja die Version 3.0 herausgebracht, um eine grundsätzliche GoBD-Fähigkeit zu gewährleisten.
@Herr Hofmeister: Ein Import von GoBD-unterstützten Daten in eine beim Berater vorliegende Datei wird nicht unterstützt. Die Dokumentation der Abgabe wird über die beim Export zusätzlich erstellte PDF-Datei vorgenommen.
@Frau Stock: Die Hinweise auf die fehlende Kontierung können Sie nicht abschalten. Sie können sich aber (zusammen mit dem Mandanten) aber damit behelfen, in dem Sie ein Verrechnungskonto anlegen. Siehe Hilfe bei der Kassen- und Warenerfassung:
Auszug aus dem Hilfetext:
Gruppe KontoIm Eingabefeld Verrechnungskonto kann optional ein Verrechnungskonto (alternatives Gegenkonto) angegeben werden. Diese Angabe kann bei einem Import der Daten in die Finanzbuchführung, die Korrektur einer fehlenden Angabe des Gegenkontos erleichtern. Halten Sie sich hier an die Vorgaben Ihres Steuerberaters. Die Verwendung des Verrechnungskontos kann nochmals separat beim Export eingestellt werden.
Sie nehmen dann die Aufteilungsbuchungen gegen das entsprechende Konto vor, so dass sichergestellt ist, dass zum Einen die einzelnen Werte/Salden in der Datei nicht verändert worden sind und zum Anderen mit der Buchung gegen das Verrechnungskonto die entsprechende Aufteilung dokumentiert ist.
Sollte die Einstellung mit dem Verrechnungskonto beim Export nicht funktionieren, tragen Sie dieses einfach als Kontierung bei aufzuteilenden Buchungen in KaRe ein und buchen danach entsprechend um.
Viele Grüße
auch wir haben haben die Mandanten über mehrere Monate auf die Version 3.0 umgeleitet und zwar aus einem gewichtigen Grund. Was die Vorredner hier nämlich teilweise übersehen, sind die Anforderungen an die GoBD. Deshalb hat DATEV ja die Version 3.0 herausgebracht, um eine grundsätzliche GoBD-Fähigkeit zu gewährleisten.
Ich habe nie behauptet/empfohlen die 3.0 nicht zu nutzen. Ich würde sogar dringend empfehlen sie zu benutzen. Sie ist ziemlich gut. (s. meine Beiträge zum Thema in den entsprechenden Threads)
Nur sollte der Mandant eben nicht das vorgeschlagene Datev-Format nutzen, sondern Postversand, damit man so wie früher / auf die gewohnte Art, ohne WürgWorkarounds arbeiten kann.
Hallo Theo,
das Postversandformat mag momentan etwas einfacher sein, aber die Erfahrungen zeigen, dass Mandanten sich mit Umstellungen schwer tun, vor allem unter Zeitdruck. Durch die neue Version mit ihren komplexen Änderungen konnten wir alle Mandanten "nebenbei" auf das neue Format hieven, ohne in ein, zwei Jahren nochmals mit Umstellungen zu kommen.
An den Fragen aus dem Ausgangspost ändert das Postversand-Format übrigens nichts. Außer dem Punkt, dass Anfangsbestände übergeben werden, die man im DATEV-Format leider nicht hat.
Viele Grüße
Natürlich haben Sie Recht Herr Preuß.
Letztendlich ist die die Kassen- und Warenerfassung für Office ja nur eine Kompromisslösung. Mehr nicht.
Mittlerweile setzen viele Mandate tatsächlich die Kassenerfassung unter UO ein. Klappt. Und man kommt auch "von allen Seiten dran" und kann helfen.
Das kriegen Sie mit der Officelösung nicht hin.
Nebenbei erwähnt gibt es hier ja viele Ansätze. Nur so als Hinweis.
Auf Dokument Nr. 1021152 sollte der Vollständigkeit halber natürlich hingewiesen werden.
Apropos, da wir gerade beim Thema sind:
Liebe Datev, liebe Cracks,
seit neuestem begrüßt mich KaReWe bei jedem Import in jedem Mandanten mit irgendeinem Standard-Datenpfad, den ich noch NIE benutzt hab u. der Vorbelegung 'Alle Mandanten'. Das ist mit irgendeinem Update passiert.
Erläuterungen bezügl. der Sinnhaftigkeit sowas für den User per Update einzuführen bzw. wie ich dieses Verhalten ein für allemal abstellen kann, würde ich begrüßen.
Beste Grüße
Theo
Den 'Kompromiss' bei der Lösung sehe ich in erster Linie darin, dass man
zum einen sich auf propietäres. plattformabhängiges Format einlässt, das nur mit einem einzigen kostenpflichtigen Programm ordentlich funktioniert,
zum anderen darin, dass es dabei eine Doppelerfassung gibt. Diese wird netterweise auf den Mandanten übertragen.
Wünschenwert fände ich Registrierkassen, die das Kassenbuch führen u. als ASCII zur Verfügung stellen.
Wünschenwert fände ich Registrierkassen, die das Kassenbuch führen u. als ASCII zur Verfügung stellen.
Mindestens. Und zwar "wasserdicht" .
Aber da werden wir noch einiges erleben.
Hallo,
Warum erfassen Sie die Gegenkonten nicht in der Datei, die Ihnen der Mandant zusendet?
Das ist doch gar nicht möglich, wenn der Mandant, wie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1021152 unter 1.1.1 GoBD und Kassen- und Warenerfassung für Office empfohlen, die Kasse täglich (oder sei es nur am Monatsende) exportiert und damit "festschreibt". Oder sehe ich grad' den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Sagen Sie Ihrem Mandanten dass er das lassen soll. Ihr Programm kann damit leider nicht umgehen. Sie möchtes deshalb bis mind. 2018 Postversand haben!
Was allerdings wiederum bei manchen dazu führt, dass sie mal die ED, mal die EV vergessen zu senden.
Verrechnungskonto
Zumindest der Hinweis: Dass dann vom Verrechnungskonto umgebucht wurde (in meinem Fall nur bei den aufzuteilenden Tagesgesamtumsätzen), wurde mal von einer UStSoP bemängelt - allerdings letztlich nicht beanstandet.
@ Frau Stock:
Je nachdem, was Ihr Mandant/in in der Kasse erfasst, können Sie ihm/ihr vllt. auch beibringen, selbst zu kontieren. Bei Mandanten die fast nur Wareneingang & Warenverkauf haben, lässt sich das gut umsetzen. Insbesondere, wenn Sie denen die Textvorlagen einrichten, dass dann der Text automatisch kommt. Das gefällt manchen (auch wenn's für die Buchführung meist irrelevant ist). Und für alle sonstigen Ausgaben können Sie denen dann tatsächlich ein Verrechnungskonto nennen. Dann müssen Ihre Mandanten sich nur 3 - 5 Konten merken.
Good Luck!
hallo,
also ich meinte schon - so wie geschrieben - das Datev-Format (bisher lief ja alles über Postversanddaten - mit Lerndatei - alles schick) - nun aber die Probleme, wenn die Mandanten im Datev-Format exportieren....
werde das mit dem Verrechnungskonto versuchen...
wenn die Mandanten nun auch noch vorkontieren sollen, dann werden sie fragen, ob die Gebühr dann auch weniger wird, wenn sie unsere Arbeit machen...
Nun ja. Das ist ein Thema für sich. Muss hier auch nicht erörtert werden, oder?
Aber nachvollziebar.
wenn die Mandanten nun auch noch vorkontieren sollen, dann werden sie fragen, ob die Gebühr dann auch weniger wird, wenn sie unsere Arbeit machen...
Ist vom Arbeitsaufwand auf Mandantenseite letztlich nicht großartig anders als das Erfassen von 'Buchungstext', 'Steuersatz', ggf. Belegfeld1. Außer dass man statt bis zu 3 Feldern nur eins füllt
(Würde ich aber keinem unbedarften Kunden zumuten. Der Lernaufwand täglich immer die gleichen 10 Texte u. 1 - 3 Steuersätze einzutragen ist m.E. hoch genug )
Hallo zusammen,
wenn der Mandant selber vorkontiert passieren aus meiner Erfahrung heraus immer noch zu viele Fehler.
Ist es nicht insgesamt besser, wenn die Mandanten "Unternehmen Online" nutzen, da ich immer noch der Auffassung bin das das Kassenerfassung für Office Programm nicht den GoBD entspricht.
Viele Grüße
ich danke allen für ihre Tipps und Hinweise....
Ist es nicht insgesamt besser, wenn die Mandanten "Unternehmen Online" nutzen, da ich immer noch der Auffassung bin das das Kassenerfassung für Office Programm nicht den GoBD entspricht.
Dann wäre ich auf die Gründe gespannt.
Mir fällt genau einer ein (nicht ganz ungravierend, aber heilbar). Fiel mir tatsächlich erst gestern beim Schreiben hier so richtig auf
Vielen Dank für die Zusammenfassung der Ausgangsfrage
Ich war eigentlich auf der Suche nach Begründungen (über die ich dann gerne diskutieren würde)
Hallo Herr Behrens,
den Hauptmangel sehe ich bei der Anforderung "Unveränderbarkeit".
Wenn schon der Hersteller des Programms die Konformität verneint...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
den Hauptmangel sehe ich bei der Anforderung "Unveränderbarkeit".
Haben Sies probiert?
(Exploits, Rainbow Tables, Brute Force Logs sind willkommen.)