Hallo zusammen,
ich habe für eine GmbH eine Standard-Planung in Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss erstellt.
Bei der Steuerberechnung muss ein Verlustvortrag berücksichtigt werden, den man laut Hilfeseiten der Datev unter "Rahmendaten" erfassen können soll.
Ich habe ein Screenshot angehängt, wo ist bitte die Stelle für den Verlustvortrag???
Möglicherweise muss an anderer Stelle noch irgendeine Eingabe erfolgen, aber wo und welche?
Danke für Eure Hilfe.
Negatives Vorzeichen beim hinzurechnen?
Wo, bitte?
Ich würde den Verlustvortrag einfach im entpsrechenden Jahr als Kürzung Gewerbeertrag eingeben. Oder alternativ als steuerfreier Ertrag.
Andere Eingabemöglichkeit sehe ich zumindest auf die schnelle auch nicht.
Hallo @MiMü1 ,
in der Standard-Planung wird ein Verlustvortrag aus den Istdaten (also dem Vorjahr) automatisch berücksichtigt. Sprich, ein Verlust aus dem Ist-Vorjahr fließt automatisch in die Steuerberechnung ein.
Sie können sich die Steuerberechnung in der Standard-Planung im "Steuerlichen Wertenachweis" genauer anschauen. Sie finden diesen Wertenachweis in Kanzlei-Rechnungswesen in der geöffneten Standard-Planung unter "Ansicht / Schnellinfos / Steuerlicher Wertenachweis".
Seit 2023 müssen Sie die Verlustvorträge aus den Ist-Daten nicht mehr manuell (in den Rahmendaten) erfassen, diese werden automatisch berücksichtigt.
Leider haben wir es versäumt, die von Ihnen angesprochene Hilfe-Seite zu aktualisieren! Die Hilfe-Seite werden wir anpassen!
Wenn Sie weitere Fragen zur Standard-Planung haben, können Sie sich direkt an den Service Wirtschaftsberatung wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Viele Grüße
Tobias Saule
Anforderungsmanagement
Lösungen zur Beratung
DATEV eG
Hallo @MiMü1 ,
ich melde mich nochmal, da ich mich leider teilweise korrigieren muss!
Wie läuft die Steuerberechnung in der Standard-Planung im Kontext von Verlusten und Verlustvorträgen im Ist-Vorjahr?
Wenn im Ist-Vorjahr ein Verlust vorhanden ist, dann wird dieser Verlust automatisch in der Steuerberechnung des ersten Planjahrs als Verlustvortrag mit berücksichtigt.
Ist im Ist-Vorjahr hingegen ein Gewinn und gleichzeitig ein Verlustvortrag aus älteren Jahren vorhanden, dann wird dieser (ältere) Verlustvortrag nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt.
Einen solchen (älteren) Verlustvortrag können Sie in den Rahmendaten der Standard-Planung z.B. im Bereich „Steuerfreie Erträge“ erfassen.
Ich hoff, diese Klarstellung hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Tobias Saule
Anforderungsmanagement
Lösungen zur Beratung
DATEV eG