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Januar bilanziell gebucht/festgeschrieben, möchte aber jetzt auf EÜR umstellen, ab Januar

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letzte Antwort am 11.03.2025 14:04:53 von Neu_hier
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uspex
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Liebe Community,

im Betreff ist eigenlich die hauptsächliche Frage schon gestellt. Hat es jemand gemacht? Geht es überhaupt? Vor Jahren hatte ich so einen Fall glaube ich gehabt und erinnere mich wage, dass es kaum möglich ist. Ich habe mir gedacht, ich storniere alle Januar-Buchungen, stelle die Stammdaten entsprechend um und buche munter nach EÜR. Ist der Gedanke konstruktiv oder doch verwerflich? Bin dankbar für jeden Hinweis. Ja, die Situationist vielleicht simpel, aber ich habe niemanden, den ich fragen kann und sehr viel Arbeit.......

Liebe Grüße und schönen Feierabend

GLH
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Hallo.

 

Je nach Fall wäre es ggf. einfacher das verbuchte 01/2025 komplett zu löschen (Bestandsdienste Rechnungswesen) und einen sauberen Neustart zu buchen.

uspex
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Vielen Dank für den Hinweis, jetzt weiß ich wo ich anfangen soll👍

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renek
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Bin da ein bisschen im Zwiespalt! Wenn Sie Januar einfach löschen, dann bedenken Sie, dass Sie doch ganz offensichtlich eine UStVA abgegeben haben. Die ändert sich durch EÜR doch erheblich (normalerweise).

 

Insofern ist es vielleicht besser hier eine saubere Dokumentation vorzunehmen bevor einfach der Bestand gelöscht wird.

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uspex
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Danke für den Hinweis, daran habe ich auch schon gedacht. Damit hängt noch die Lohnabrechnung zusammen, da muss ich am meisten ändern. Das ist aber in Ordnung, hautsache auf EÜR umstellen, gottseidank will der Chef es jetzt und nicht im Juli bspw. 😊

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tax
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@renek  schrieb:

Bin da ein bisschen im Zwiespalt! Wenn Sie Januar einfach löschen, dann bedenken Sie, dass Sie doch ganz offensichtlich eine UStVA abgegeben haben. Die ändert sich durch EÜR doch erheblich (normalerweise).

 

Insofern ist es vielleicht besser hier eine saubere Dokumentation vorzunehmen bevor einfach der Bestand gelöscht wird.



Inwiefern ändert sich bei Wechsel von Bilanz auf EÜR die USt bzw. Vorsteuer?

tax
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@uspex  schrieb:

Liebe Community,

im Betreff ist eigenlich die hauptsächliche Frage schon gestellt. Hat es jemand gemacht? Geht es überhaupt? Vor Jahren hatte ich so einen Fall glaube ich gehabt und erinnere mich wage, dass es kaum möglich ist. Ich habe mir gedacht, ich storniere alle Januar-Buchungen, stelle die Stammdaten entsprechend um und buche munter nach EÜR. Ist der Gedanke konstruktiv oder doch verwerflich? Bin dankbar für jeden Hinweis. Ja, die Situationist vielleicht simpel, aber ich habe niemanden, den ich fragen kann und sehr viel Arbeit.......

Liebe Grüße und schönen Feierabend


Warum nicht einen neuen Beleg Stapel und Anpassungsbuchungen vornehmen?

Dass am Jahresende eine Bilanz oder EÜR erstellt, muss doch für die Buchhaltung nichts in den Stammdaten geändert werden.

 

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GLH
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Primanota drucken und eine Datensicherung sind sicherlich sinnvoll. Es soll ja jetzt eine EÜR erstellt werden, da sind die Hürden ja auch etwas geringer was die Dokumentation betrifft 😄 

uspex
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Doch, Stammdaten - Grunddaten Rechnungswesen - Gewinnermittlungsart. Zumindest hier ist eine Änderung in meinem Fall angesagt

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GLH
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Inwiefern ändert sich bei Wechsel von Bilanz auf EÜR die USt bzw. Vorsteuer?


 

Soll- ISt Versteuerung?

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tax
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@GLH  schrieb:

Primanota drucken und eine Datensicherung sind sicherlich sinnvoll. Es soll ja jetzt eine EÜR erstellt werden, da sind die Hürden ja auch etwas geringer was die Dokumentation betrifft 😄 


Wir haben das Jahr 2025!

Wenn dann Primanota im Datevformat exportieren. Und falls überhaupt ein Löschen es Bestandes notwendig sein sollte, dann die Belegstapel wieder importieren, evtl. Konten ändern (Bereichsweise ändern...)

uspex
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Ist... ☹️

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tax
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Spoiler

@uspex  schrieb:

Doch, Stammdaten - Grunddaten Rechnungswesen - Gewinnermittlungsart. Zumindest hier ist eine Änderung in meinem Fall angesagt




Prüfen Sie bitte mal ob die Gewinnermittlungsart ändern lässt, auch ohne den Bestand zu löschen.
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tax
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@GLH  schrieb:


Inwiefern ändert sich bei Wechsel von Bilanz auf EÜR die USt bzw. Vorsteuer?


 

Soll- ISt Versteuerung?


Soll- Ist Versteuerung = USt

 

Bilanz - EÜR = ESt

 

 

Es soll doch nicht die Besteuerungsart gewechselt werden, oder?!?

uspex
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Die Januar-Buchungen sind sehr überschaubar. Ich habe mir gedacht die Primanota ausdrucken und bei Neustart einfach die einbuchen. Vieleicht nicht so fortgeschritten, aber schnell und sicher 😊

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tax
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Exkurs

 

 

Es ist möglich USt Istversteuerung und eine Bilanz zu erstellen.

Es ich mögich USt Sollversteuerung und eine EÜR zu erstellen.

GLH
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@tax  schrieb:

@GLH  schrieb:

Primanota drucken und eine Datensicherung sind sicherlich sinnvoll. Es soll ja jetzt eine EÜR erstellt werden, da sind die Hürden ja auch etwas geringer was die Dokumentation betrifft 😄 


Wir haben das Jahr 2025! Wenn dann Primanota im Datevformat exportieren.

 

Ich dachte an ausdrucken, Primanota neben den tagesaktuellen Videotext halten und dann ein Polaroidfoto als Nachweis 😄 

tax
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@uspex  schrieb:

Die Januar-Buchungen sind sehr überschaubar. Ich habe mir gedacht die Primanota ausdrucken und bei Neustart einfach die einbuchen. Vieleicht nicht so fortgeschritten, aber schnell und sicher 😊


sind denn die Buchungen für die Bilanz so falsch? Im Zweifel geht es doch um die Abgrenzungen Jahreswechsel bzw. Monatswechsel.

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GLH
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Das weiß ich nicht. Aber es könnte ja sein.

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uspex
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Mandant ist und bleibt Ist-Versteuerer. Geht ja ME auch nicht anders bei EÜR.

uspex
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Ja, Sie haben recht, außer, dass die Buchungen falsch sind. Die Fibu ist korrekt. Ich habe gedacht, um diese Sachen - Abgrenzungen etc. -kümmere ich mich beim Jahresabschluss.

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tax
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@uspex  schrieb:

Ja, Sie haben recht, außer, dass die Buchungen falsch sind. Die Fibu ist korrekt. Ich habe gedacht, um diese Sachen - Abgrenzungen etc. -kümmere ich mich beim Jahresabschluss.


 

Was meinen Sie damit, "...dass die Buchungen falsch sind.."

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GLH
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@uspex  schrieb:

Mandant ist und bleibt Ist-Versteuerer. Geht ja ME auch nicht anders bei EÜR.


Ich kenne es so. Du bist von Anfang an Soll-Versteuerer und musst einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen.

(Das kannst Du dann auch im Rahmen der Betriebsprüfung rückwirkend machen.)

Das ändert sich natürlich nicht wenn du von Bilanz auf EÜR wechselst aber es könnte ja sein, dass Du die Soll-Versteuerung bevorzugst... .



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Neu_hier
Fachmann
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An der Umsatzsteuer ändert sich durch den Wechsel EÜR/Buchführungspflicht gar nichts.

Danke
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Neu_hier
Fachmann
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Jeder, der eine EÜR erstellt ist in der Regel (wenn z.B. kein Kleinunternehmer o.a.) Soll-Versteuerer. Ist-Besteuerung kann unter Voraussetzungen beantragt werden (Ausnahme) und fällt bei bestimmten Voraussetzungen wieder weg. Dasselbe gilt auch für Bilanzierer.
   

Danke
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letzte Antwort am 11.03.2025 14:04:53 von Neu_hier
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