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Jahresabschluss: wie individuelle Postengliederung auch für Vorjahr verwenden?

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letzte Antwort am 16.06.2025 13:41:40 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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StB_in
Einsteiger
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Guten Morgen,

ich habe im Jahresabschluss 2024 eine individuelle Postengliederung vorgenommen und möchte diese auch im Vorjahr bei diesem Mandanten verwenden (nicht nur in den Vergleichszahlen des JA 2024). Die individuelle Postengliederung ist aber bei diesem Mandanten in 2023 nicht vorhanden. Kann man die Postengliederung in 2024 exportieren und dann in 2023 importieren?

Vielen Dank und Grüße

martinkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 3
73 Mal angesehen

Passend zu diesem Thema ist auch die Überlegung, wie individuell aufbereitete Sachverhalte für andere Mandanten effizient wiederverwendet werden können – etwa bei einer GmbH mit mehreren Filialen. Früher standen hierfür Kanzlei-Zuordnungstabellen zur Verfügung.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
39 Mal angesehen

Hallo Community,

 

über Bestand | Exportieren | Jahresabschlussgestaltung können Sie sowohl individuelle als auch Kanzlei-

  • Postengliederungen
  • Listbilder
  • Formatvorlagen

exportieren. 

Über Bestand | Importieren | Jahresabschlussgestaltung können Sie diese Schemata, zum Beispiel in einem anderen Wirtschaftsjahr, wieder einlesen. Details finden Sie hier

 

 

Freundliche Grüße


Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

 

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letzte Antwort am 16.06.2025 13:41:40 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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