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Jahresabschluss - offenes Geldtransis Konto 1360 (SKR03)

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letzte Antwort am 20.01.2023 12:46:11 von Usus
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H1869124
Einsteiger
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Hallo,

 

ein Versicherungsschaden wurde an eine falsche Firma ausbezahlt und dort auf dem Geldtransitkonto 1360 gebucht. Es wurde im alten Jahr vergessen das Geld an die eigentlich geschädigte Firma zu zahlen, so dass 1360 zum 31.12 nicht ausgeglichen ist. Wie kann man in den Jahresabschlussbuchungen und im neuen Jahr vorgehen, um dies zu korrigieren?

Usus
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Eine konkrete Antwort ist schwierig, da in der Frage nicht zum Ausdruck kommt, ob für die Zahlung des Geldes ein Unternehmensbezug besteht. 

Wer hatte den Schaden und wer sollte Empfänger des Geldes sein.

Handelt es sich hierbei um Geld, welches fehlgeleitet ist und an das Versicherungsunternehmen zurückgehen muss, so bleibt es auf dem Konto 1360.

Bei einem Schaden muss der gesamte Schaden als Aufwand gebucht werden und die Entschädigung als Ertrag.

Am besten geht das über einen Kreditor.

Beispiel: Es entstand ein Schaden von 10.000 EUR an einem Fahrzeug welches durch das Autohaus repariert wurde.

               Der Selbstbehalt für Versicherungsleistungen beträgt 500,00 EUR

             10.000,00 EUR        4540/70000 = Aufwand für Schadensbeseitigung/Kreditor Autohaus

                  500,00 EUR      70000/1200 = Kreditor Autohaus/Teilzahlung (Selbstbehalt)

bei Zahlung der Versicherung an das Autohaus

               9.500,00 EUR      70000/2742 = Kreditor Autohaus/Versicherungsentschädigung

Der offene Posten ist ausgeglichen.

 

Zahlt die Versicherung an den Geschädigten und nicht an das Autohaus, wird diese Zahlung direkt auf Kto 2742 gebucht. Der offene Posten wird dadurch nicht ausgeglichen und bleibt entsprechend bis zur Zahlung an das Autohaus stehen.

H1869124
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Hallo,

 

der geschädigte ist Firma A, das Geld erhalten hat irrtümlicherweise Firma B. Firma A und B haben denselben Inhaber, weswegen es im alten Jahr vergessen wurde, das Geld von B nach A zu überweisen.

Die Frage ist jetzt, wie damit umzugehen ist, dass bei B das 1360er Konto im alten Jahr nicht ausgeglichen ist, weil dort der falsche Zahlungseingang verbucht wurde und welche Buchung im neuen Jahr bei B vorgenommen wird, wenn das Geld an A überwiesen wird.

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oliverstippe
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Firma B hat eine Verbindlichkeit ggü. Firma A, richtig? Also von 1360 auf 1700 umbuchen.

 

Wenn Firma B im neuen Jahr an Firma A zahlt, 1700 an Bank buchen.

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H1869124
Einsteiger
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Nicht wirklich, die Versicherung hatte ein Verbindlichkeit gegenüber Firma A, die irrtümlicher Weise an Firma B bezahlt wurde und bis jetzt wurde im alten Jahr bei B der Zahlungseingang nur auf 1360 gebucht, weswegen das Konto zum Jahreswechsel nicht ausgeglichen war.

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seprof
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Welche Rechtsformen haben denn Firma A und B?

oliverstippe
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Falls Firma A eine Forderung ggü. der Versicherung gebucht hat, ist dies nun eine Forderung gg. Firma B. Also entsprechend umbuchen.

 

Sicherlich hat Firma B eine Verbindlichkeit ggü. A, da B Geld bekommen hat, welches ihr nicht zusteht.

 

Das sind zwei Buchungen im alten Jahr und bei Zahlung im neuen Jahr ebenfalls zwei Buchungen.

 

Die Versicherung ist hier doch komplett rauszuhalten.

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Usus
Aufsteiger
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Normalerweise müsste B an die Versicherung zurückzahlen und diese dann an A wieder auszahlen, da B nicht der Empfänger der Versicherungsleistung ist. Dafür sollte auch nicht der abgekürzte Zahlungsweg genutzt werden. Wäre der Inhaber von B nicht zufällig auch der Inhaber von A würde keiner auf die Idee kommen, dass B an A das Geld ausbezahlt. 

Es besteht bei B kein betrieblicher Zusammenhang, weder Anspruch auf Schadensregulierung, noch sonst ein Anspruch auf Auszahlung des Geldes. Somit kann auch kein Aufwand oder Ertrag verbucht werden. B hat auch keine Verbindlichkeit gegenüber A. 

B hat lediglich gegenüber der Versicherung eine Rückzahlungsverbindlichkeit, da das Geld fehlgeleitet wurde.

Damit würde ich in jedem Fall das Geld auf 1360 stehen lassen. 

In der Bilanz wird das Saldo des Kontos 1360 dann unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

oliverstippe
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Ich würde es so buchen, wie ich es beschrieben habe, Da der Inhaber von A und B identisch ist,.

 

Man kann es natürlich auch kompliziert machen.

 

 

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Usus
Aufsteiger
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Das hat nichts mit kompliziert machen zu tun. Es sind zwei verschiedene Firmen und sollten auch so behandelt werden.

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oliverstippe
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Wie Sie meinen. Ich bin dann hier raus.

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Usus
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Es geht einfach darum, im vorliegenden Fall ist der Unternehmer anscheinend Eigentümer von "nur" 2 Firmen und wahrscheinlich auch noch Einzelfirmen. Sollte es aber dazu kommen, dass dann auch noch Unternehmen dazu kommen und eventuell noch andere Gesellschaftsformen ins Spiel kommen, wird es kompliziert und schon kleinste Vermischungen können große Verstrickungen nach sich ziehen.

Es ist nun mal Fakt, dass Firma A immer noch eine Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft hat, da die Auszahlung des Geldes nicht auf das Konto dieser Firma gegangen ist (außer es wurde dieses falsche Konto bei Vertragsabschluss als Auszahlungskonto angegeben). Sollte jetzt B direkt an A zahlen, bleibt die Rückzahlungsverbindlichkeit des B gegenüber der Versicherung rechtlich weiterhin bestehen und könnte von dieser eingefordert werden. 

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letzte Antwort am 20.01.2023 12:46:11 von Usus
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