Ist der Seitenwechsel in der EÜR vor steuerlichen Korrekturen weggefallen? Wenn ja, warum?
das gab es früher:
jetzt nicht mehr?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, der Blattwechsel vor den steuerlichen Korrekturen wurde im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken nicht übernommen. Eine Umsetzung war aus technischen Gründen nicht möglich. Eine detaillierte Analyse hat gezeigt, dass es immer wieder zu Problemen mit den Unterstreichungen und der Darstellung des Betrieblichen Gewinns (vor bzw. nach dem Seitenwechsel) gekommen ist.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
@Sabine_Bosch-Fruehauf schrieb:
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
nicht so wirklich - oder nur, wenn dies in absehbarer Zeit wieder eingeführt wird
"aus technischen Gründen nicht möglich"...
Komisch. Die "alte" Technik konnte das. Die "neue" nicht?
Oder fehlt es einfach an fähigen Programmieren?
Wenn es nicht so traurig wäre... an solchen Kleinigkeiten zeigt sich das ganze Elend.
Hab ich auch schon vermisst, aber mir schon fast gedacht - vergessen zu programmieren ? - oder als unnütz betrachtet ?
Das dies zu anderen Formatfehlern führt, wenn ein optionaler Seitenwechsel eingefügt wird, erscheint mir schon sehr komisch - aber ich bin kein Programmierer (mehr) ist aber für uns Anwender eigentlich nicht nachvollziehbar.
"Wir haben es vergessen" könnte ich tatsächlich akzeptieren. Fehler passieren und sind verzeihlich. Die tatsächliche Begründung mit der Technik ist entweder eine Lüge, oder einfach nur traurig.
@Sabine_Bosch-Fruehauf schrieb:Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Das ist wirklich ein Armutszeugnis, einen Seitenwechsel nicht programmieren zu können.
Und zum Hintergrund: Das steuerliche Ergebnis verwirrt oft bei einer Beratung, weil nicht abziehbare Betriebsausgaben, IAB "Geschichten", Gewerbesteuer, Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte etc. nicht wirklich etwas mit der betrieblichen Gewinnermittlung zu tun haben.
Bisher konnte dafür einfach das entsprechende Blatt beiseite gelegt werden. Jetzt muss ich mit den Mandanten das diskutieren oder in word selber basteln.
Moin in die Runde,
und wieder einmal verschlechtert die DATEV einfach mal so die Programmnutzung. Aufgefallen ist hier auch, dass es in der Dokabl. nicht mehr wie vor dem Update möglich ist, rechts die Eigenschaften anzeigen zu lassen und zu bearbeiten. Dazu steht in den Update-Infos sinngemäß: Damit gab's Probleme, die Funktion wurde sowieso fast nicht genutzt (wie kommt die DATEV eigentlich zu so einem Wissen?!?) und daher wurde diese Möglichkeit entfernt.
Dazu "meine geliebte DATEV-Umfrage" vor einigen Tagen hinsichtlich der Marke DATEV. U. a. wurde gefragt, ob die Programme der DATEV gut zu handhaben wären und den Anwendern gefallen (ok., die Formulierungen waren natürlich anders) und ob ich DATEV weiter empfehlen würde. Nach diesen Entdeckungen bzw. Rückentwicklungen der DATEV-Programme in den letzten Tagen, müsste ich noch einmal versuchen, in die Umfrage zu kommen und meine Bewertungen weiter verschlechtern.
Wenn es dem führenden Unternehmen im Steuerberaterbereich in D technisch nicht möglich sein soll, vorhandene und bewährte Nutzungen zu behalten, dann hoffe ich nur, dass die Berechnungen trotzdem stimmen und nicht a la Grundsteuer wiederholt Fehler von Anwendern moniert werden müssen.
Auch hier im Büro wünschen wir uns den Seitenumbruch dringend zurück!
MfG
WF
PS.: Nochmals den Fragbogen vom 01.09. zu "Wahrnehmung und Zufriedenheit mit DATEV" zu bearbeiten war - nicht überraschend - nicht mehr möglich.
@Sabine_Bosch-Fruehauf schrieb:
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
kein Verständnis, habe jetzt 10 Minuten die Funktion gesucht, keine Infos in der DATEV-Hilfe gefunden, jetzt das hier. Wieder Zeit verschwendet...