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Hinweise E-Bilanz immer noch unerträglich

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letzte Antwort am 09.07.2020 17:20:15 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

das Hinweisprotokoll zur E-Bilanz ist seit Jahren leider immer noch eine Zumutung.

Beispiele:

- ständige Wiederholung gleicher Textbausteine, so dass die relevanten Inhalte nicht erkennbar sind.

- Unnütze Hinwiese

- nicht abschaltbar/ abhakbar

- kein Zeilenumbruch (wie in Uralt DOS Zeiten)

... 

49.JPG50.JPG

 

Kann nicht endlich mal ein bisschen Benutzerfreundlichkeit erreicht werden? Mindestens Druck auf einer Seite und keine ständige Wiederholung von Textbausteinen:

hw1.PNG

martinkolberg
Meister
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In diesem Zusammenhang fluche ich jedes Mal darüber, daß es nicht möglich ist, individuell gepflegte Zuordnungen abzugreifen. Wenn das Konto 1740 (Verb. Gehalt) einmal eine Überzahlung ausweist, die natürlich im Folgejahr von der Buchhaltung korrigiert ist, dann dürfte doch eine halbwegs intelligente Software dieses auf "sonstigen Forderungen" ausweisen, wie es hier vor Ewigkeiten für den Bilanzbericht eingerichtet wurde. Selbiges mit der "VST im Folgejahr abziehbar"...
... jedes Mal ein manuelles Gedöhns, bis die Bilanzsummen stimmen.

Daß sich jetzt die DATEV- Corona- App zur Berechnung der Zuschüsse an der individuellen Zuordnung von Bilanzposten verweigert, ist noch ein anderes Thema...

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Gelöschter Nutzer
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In diesem Zusammenhang (siehe auch Bereiche Steuerrecht und Handelsrecht 😞

Was soll mir dieser Hinweis sagen (sogar mit Warnhinwies):

 

#EBI00508 Datengrundlage: Mit der neuen Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken wird bei Beständen mit Bereichen Handelsrecht und Steuerrecht zukünftig ausschließlich nur aus dem Bereich Steuerrecht die Übermittlung der E-Bilanz als Steuerbilanz möglich sein.

 

Wenn es jeweils einen gesonderten Handels- und Steuerbilanzbereich gibt, wie kann dann ein Datevprogrammierer die Notwendigkeit sehen, uns Anwender darauf hinweisen zu müssen, dass für die steuerliche E-Bilanz die Daten aus dem Steuerrechtsteil herangezogen werden?

Auch diese Warnmeldung  ist nutzlos und bläht die Fehlerliste nur auf.

 

Ergänzung:

Konsequenterweise dürfte im Bundesanzeiger Offenlegungsassistenten der Hinweis nicht fehlen, dass eine Offenlegung nur aus dem handelsrechtlichen Teil möglich ist...

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

vielen Dank für Ihre offene Kritik.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

- ständige Wiederholung gleicher Textbausteine, so dass die relevanten Inhalte nicht erkennbar sind.

- Unnütze Hinwiese

- nicht abschaltbar/ abhakbar

[...]

Im E-Bilanz-Assistenten wird unterschieden zwischen drei Programm-Meldungen:

 

  • Roter Kreis mit Ausrufezeichen = Übermittlung ist nicht möglich, der Fehler muss bereinigt werden
  • Gelbes Dreieck mit Ausrufezeichen = Übermittlung ist möglich, die Warnung deutet auf eine mögliche Fehlerquelle hin
  • Blaues Viereck mit Ausrufezeichen = Übermittlung ist möglich, weitergehende Information (überwiegend die Überleitungen auf Auffangposten)

Ich vermute mit "Wiederholungen gleicher Textbausteine" meinen Sie die Auffangposten (blaues Viereck). Ja, hier werden die gleichen Texte verwendet. Es ist immer der gleiche Sachverhalt, lediglich die Posten unterscheiden sich.

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

 

  1. Meldungen ausblenden
    Mithilfe der rechten Maustaste können Sie die Programm-Meldungen filtern. Ich empfehle die Einstellung "Nur Fehlermeldungen und Warnungen anzeigen".
  2. Meldungen sortieren
    Durch Klick auf die erste Spaltenüberschrift können die Meldung nach Relevanz sortiert werden. Dann sehen Sie oben nur die relevanten Programm-Meldungen.
  3.  Auf Text achten
    Absolut relevanten Fehlermeldungen (Übermittlung nicht möglich) werden als Zahl neben dem Wort "Hinweis" dargestellt. Mit einem Blick ist schnell erkennbar, ob der Bestand übermittelt werden kann.

E-Bilanz_Hinweise.png

Nur relevante Inhalte können angezeigt werden. Für Sie "unnütze Hinweise" können ausgeblendet werden. Rote und gelbe Programm-Meldungen verschwinden nach Bereinigung automatisch.

 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

- kein Zeilenumbruch (wie in Uralt DOS Zeiten)

[...]

Zugegeben: Ja, der Druck von den Programm-Meldungen ist nicht optimiert. Aus meiner persönlichen Sicht ist ein Ausdruck von Programm-Meldungen nicht sinnvoll. Viele Vorteile verschwinden beim Ausdruck (z. B. Aktualität oder Programm-Meldungen sind nicht klickbar mit Sprung an die monierte Stelle)

 

Ich kann mir Gründe schon vorstellen. Dennoch interessiert mich: Weshalb drucken Sie die Programm-Meldungen aus?

 

Falls der Druck auf einer Seite gewünscht ist, haben Sie folgende Möglichkeit:

Rechte Maustaste | Liste drucken | Seite einrichten | Haken setzten bei "Seitenbreite anpassen auf" und "1" eingeben.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

Kann nicht endlich mal ein bisschen Benutzerfreundlichkeit erreicht werden? Mindestens Druck auf einer Seite und keine ständige Wiederholung von Textbausteinen:

 


Siehe oben.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg ,

 

Ihre Anregung mit den Wechselkonten, also z. B. Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt mit Soll-Saldo, ist nachvollziehbar und sinnvoll. Unser Anforderungsmanagement prüft die Umsetzung.

 

Bezüglich Ihrem letzten Satz: Helfen Sie mir bitte auf die Sprünge. Was meinen Sie konkret?

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

Gelöschter Nutzer
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Es wäre schon eine Hilfe, wenn die Zellbegrenzung so eingestellt werden würde, dass ein Abstand zwischen den Texten entsteht. So wäre das ganze erheblich lesbarer.

 

Beispiel

grafik.png

 

Stichwort: Cell.Padding (Top, Bottom)

 

Gruß Achilleus

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

Sie profitieren  aktuell und in der Zukunft, wenn das bei Ihnen kein Thema ist und mit den Bereichen selbstverständlich ist 🙂.

 

Aus Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass nicht selten eine E-Bilanz als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermittelt wird.  Das ist zulässig. In Zukunft (mit dem neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken) wird das mit den Werten aus dem Buchungsbestand nicht mehr möglich sein. Ausnahme bilden der Fremddatenimport und die manuelle Erfassung, dort funktioniert das auch in Zukunft.

 

Auch weitere Szenarien kommen in der Praxis schlichtweg vor, auch wenn es nicht korrekt ist. Zum Beispiel Bestände mit Buchung eines Investitionsabzugsbetrag innerhalb des Bereichs Handelsrecht . Die E-Bilanz wurde dann aus dem Bereich Handelsrecht als Steuerbilanz gesendet. Das ist möglich, in Zukunft nicht mehr.

Die Kontenzweckprüfung zeigt so etwas aktuell schon auf, bereinigen muss es aber der Anwender.

 

Also über sinnvoll oder nicht sinnvoll lässt sich diskutieren, aus meiner Sicht ist der Hinweis sinnvoll und nicht "nutzlos". Außer natürlich bei Anwendern, die die oben genannten Konstellationen nicht haben. Leider haben wir hierfür keinen Haken in den Stammdaten .😏😁

 

Zu Ihrer Ergänzung: Eine Übermittlung an den Bundesanzeiger (Offenlegung) war aus dem Bereich Steuerrecht noch nie möglich. Daher ist eine Programm-Meldung überflüssig. Danke dennoch für Ihren Hinweis.

REW90029.png

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martinkolberg
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Meine Anregung bezog sich darauf, die Kanzlei- Zuordnungstabelle optional nutzen zu können, wo alle diese Wechselkonten so zugeordnet sind, wie sie in der Steuerbilanz lt. BiBer auch stehen sollen.

Damit wäre das leidige Problem: "abweichende Bilanzsumme" endlich Geschichte.

Mein Wunsch ist nicht daß Datev jetzt selber eine neue Zuordnungstabelle baut, die naturgemäß von unseren Zuordnungen abweichen muß.

Wobei... Die UST- Konten dürfen gerne alle vollautomatisch in einem Block liegen.

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martinkolberg
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Aus Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass nicht selten eine E-Bilanz als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermittelt wird.  Das ist zulässig. In Zukunft (mit dem neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken) wird das mit den Werten aus dem Buchungsbestand nicht mehr möglich sein.

??? Was soll denn diese Aussage?

 

Wir haben viele Einzelunternehmer, wo neben der Hinzurechnung der GewSt sie einzigsten Posten der Überleitungsrechnung aus 30% Bewirtung und den Zinsen auf die GewSt bestehen.


Muß jetzt hier zwingend eine Steuerbilanz angelegt (und berechnet) werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg ,

 

Vorsicht, Sie vermischen 2 Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen.

 

Überleitungsrechnung : Überleitung der Handelsbilanz auf die Steuerbilanz (nur Bilanzpositionen ggf. Auswirkung auf die GuV z. B. Überleitung der Drohverlustrückstellung) und

 Steuerliche Gewinnermittlung : Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen, Erfassung der steuerlichen Hinzu-/ Abrechnungen etc. (Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn, z. B. Bewirtungsaufwendungen oder Investitionsabzugsbetrag)

 

Meine Aussage galt der Überleitungsrechnung, nicht der Steuerlichen Gewinnermittlung.

 

Also Antwort auf Ihre Frage: Nein, es muss für Ihren Sachverhalt kein extra Bereich angelegt werden.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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ulli_preuss
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Hallo Herr Rudolph,

 

 


Zugegeben: Ja, der Druck von den Programm-Meldungen ist nicht optimiert. Aus meiner persönlichen Sicht ist ein Ausdruck von Programm-Meldungen nicht sinnvoll. Viele Vorteile verschwinden beim Ausdruck (z. B. Aktualität oder Programm-Meldungen sind nicht klickbar mit Sprung an die monierte Stelle)

 

Ich kann mir Gründe schon vorstellen. Dennoch interessiert mich: Weshalb drucken Sie die Programm-Meldungen aus?

 


Sie geben zu, dass der Druck nicht optimiert ist, schreiben im gleichen Atemzug, dass Ihrer Meinung nach ein Ausdruck aber ohnehin nicht sinnvoll ist, Sie sich trotzdem ein "Warum" vorstellen können und wollen vom Anwender eine Begründung.

Sorry, ein solches Herumgeeiere kann nur von Leuten kommen, die die Software nicht produktiv einsetzen. Warum möchten Anwender Programm-Meldungen ausdrucken? Egal welche Begründung dafür vorgetragen würde - es wird maximal der Textbaustein "Ihre Anregung wird geprüft." kommen und das war es dann, weil DATEV ja ohnehin die Sinnlosigkeit beschlossen hat.

 

 

 

 

Falls der Druck auf einer Seite gewünscht ist, haben Sie folgende Möglichkeit:

Rechte Maustaste | Liste drucken | Seite einrichten | Haken setzten bei "Seitenbreite anpassen auf" und "1" eingeben.

 


Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst? 1-Pixel-große Schrift ohne Zeilenumbruch? Genau dies meine ich, wenn ich Ihnen unterstelle, dass Sie die Software nicht produktiv einsetzen.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Preuß,

 

@ulli_preuss  schrieb:

[...]

Sie geben zu, dass der Druck nicht optimiert ist, schreiben im gleichen Atemzug, dass Ihrer Meinung nach ein Ausdruck aber ohnehin nicht sinnvoll ist, Sie sich trotzdem ein "Warum" vorstellen können und wollen vom Anwender eine Begründung.

Nachdem Sie mich diesbezüglich kritisieren, schreibe ich Ihnen die Gründe, weshalb ich das so formuliert habe:

 

  1. Falsche Interpretation
    Ich möchte vermeiden, dass ich aus meinem Blickwinkel glaube zu wissen was die Gründe sind. In Wirklichkeit aber das reine Interpretation ist und ich falsch liege. Deswegen: "Kann ich mir vorstellen, möchte dennoch wissen weshalb?"

  2. Höflichkeit
    Ich hab überlegt zu schreiben: "Ist Ihnen die Schrift am PC zu klein?" oder "Arbeiten Sie lieber mit Papier als digital?" oder so ähnlich. Ich fand es aber als unhöflich und möchte niemanden zu nahe treten. Ein Grund, weshalb ich die Frage in den Raum gestellt habe, dann kann jeder selbst entscheiden ob er die Gründe preisgibt oder nicht.

  3. Praxisbezug
    Sie kritisieren an mir, dass ich unsere Software nicht produktiv einsetzte. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ich als DATEV-Mitarbeiter die Software nicht produktiv nutze. Sonst würde ich wahrscheinlich noch in einer Steuerkanzlei arbeiten. Von dort bin ich aber zur DATEV gewechselt.
    Im gleichen Zuge kritisieren Sie aber, wenn ich bei jemanden konkret nachfrage, der die Software produktiv nutzt. 
    Gerade um die fehlenden produktive Nutzung zu kompensieren, tausche ich mich gerne mit Anwendern aus und möchte die Hintergründe verstehen. Nicht nur hier in der Community. Auch im Programmservice oder auf Terminen mit Anwendern.

  4. Passende Lösung
    Es nutzt niemanden was, wenn ich als DATEV-Mitarbeiter wahllos Lösungsvorschläge schreibe. Ohne zu wissen, ob diese passen. Auf einen möglichen Grund hätte zum Beispiel das Info-Datenbank-Dokument Schriftgröße in DATEV-Programmen erhöhen  erwähnt. Das Dokument einfach so zu schreiben finde ich nicht passend.

 

@ulli_preuss  schrieb::
Sorry, ein solches Herumgeeiere kann nur von Leuten kommen, die die Software nicht produktiv einsetzen. Warum möchten Anwender Programm-Meldungen ausdrucken? Egal welche Begründung dafür vorgetragen würde - es wird maximal der Textbaustein "Ihre Anregung wird geprüft." kommen und das war es dann, weil DATEV ja ohnehin die Sinnlosigkeit beschlossen hat.

Ich hoffe, dass Sie die oben genannten Gründe verstehen. Wie Sie darüber urteilen ist Ihnen überlassen.

Den Unmut über Textbausteine oder Aussagen "Ihre Anregung wird geprüft" kann ich absolut verstehen und nachvollziehen. Da haben wir Luft nach oben. Das sollte transparenter und nachvollziehbarer sein. Erste Schritte dahin ist aus meiner Sicht DATEV Ideas.

 

Ich habe es in diesem Thema bezüglich den Wechselkonten auch bewusst neutral formuliert. Wir sind an diesem Thema tatsächlich dran. Das waren keine leeren Worte oder ein Textbaustein. Dennoch kann ich keine Aussage über die Umsetzung treffen. Würde ich Ihnen einen falschen Zeitpunkt nennen, verursacht das in gleichen Maße Unmut. 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Rudolph,

Danke für Ihre Stellungnahme. Leider habe ich auch wieder den Eindruck, dass es Ihnen nicht darum geht, die Software zu verbessern, sondern die Mängel zu verteidigen. 

Ich hatte mir die Mühe gemacht, der Datev sogar ein Beispiel aufzuzeigen, wie die Anzeige verbessert werden könnte. 

Sie erläutern stattdessen ausführlich Krücken, wie wir Anwender mit dem Murks umgehen könnten.

Die zigfache Wiederholung von identischen Fehlermeldungen ist eine Zumutung. Das muss man ja wohl nicht diskutieren. Wenn Ihnen mein einfacher Vorschlag nicht gefällt,m schauen Sie sich den Fibu Überwachungsbericht an:

51.JPG

 

Fehlerhinweise möchte ich nicht ausblenden müssen, sondern diese sollen durch Beseitigung von Fehlern verschwinden. Ein Programm, dass die Beseitigung von Fehlern nicht ermöglicht, hat selbst einen Fehler.

 

Ihr Hinweis "Gelbes Dreieck mit Ausrufezeichen = Übermittlung ist möglich, die Warnung deutet auf eine mögliche Fehlerquelle hin" passt ja wohl nicht zu dem Hinweis mit gelbem Dreieck und Ausrufezeichen:

 

#EBI00508 Datengrundlage: Mit der neuen Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken wird bei Beständen mit Bereichen Handelsrecht und Steuerrecht zukünftig ausschließlich nur aus dem Bereich Steuerrecht die Übermittlung der E-Bilanz als Steuerbilanz möglich sein.

 

Und den der Datev seit Jahren bekannte Formatierungsmurks zu verteidigen, indem Sie stattdessen uns Anwendern vorwerfen, unnütze Ausdrucke vornehmen zu wollen, ist ebenfalls nicht kundenorientiert. Herr Preuss hat sich dazu schon geäußert....

ulli_preuss
Fachmann
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Hallo Herr Rudolph,

 

danke für Ihre Antwort. Es tut mir leid, dass Sie meinen Unmut abbekommen, obwohl Sie sich hier engagieren.

Leider ist es aber auch so, dass in den letzten Jahren seitens der DATEV auf viele Wünsche und Anregungen nicht eingegangen wurde oder einfach umsetzbare von "oben herab" negativ beschieden wurden. (Persönlich hatte ich diese Erfahrung z. B. im Zusammenhang mit der Bitte um Entfernung des Platzhalter-Logos in den Personalfragenbögen.)

Die Hinweise sind am Bildschirm mittlerweile etwas besser zu lesen, nichtsdestotrotz gibt es auch Anwender, die diese
ausdrucken wollen:

- Der Azubi soll die E-Bilanz vorbereiten, kommt aber mit den vielen Hinweis- und Fehlermeldungen nicht zurecht. Da ich aber momentan nicht helfen kann, werden diese Meldungen als Gedächtnisstütze ausgedruckt.

- Ich bereite die E-Bilanz vor und werde mit Hinweis- und Fehlermeldungen konfrontiert. Da ich aber auch in wenigen Minuten das Büro verlasse, drucke ich mir die Meldungen aus und sehe sie mir in Ruhe auf der Terrasse bei einem Glas Wein an. 

- Gerade im Bereich Sonderbilanzen treten häufig ähnliche Probleme auf. Ein Ausdruck kommt bei uns mit etwaiger Lösung (Nr. Info-DB-Dokument, eigene Lösungsschritte o.ä.) entweder in die Handakte selbst oder in einen extra Sammel-Ordner für derartige Sachen.

- In Corona-Zeiten ist es zum Einhalten des Abstands vielleicht nicht hilfreich, wenn sich mehrere Menschen um einen Bildschirm scharen, um die Meldungen zu betrachten und beim Lösen behilflich zu sein.


Andere Anwender werden andere Gründe haben, wiederum andere verstehen diese ganze Ausdruckerei nicht.  Wie auch immer: Es sollte dem Anwender überlassen bleiben, ob er druckt oder nicht.

Und damit kommen wir zum zweiten Punkt. Für den Ausdruck bietet die Software sogar einen Kontextmenüpunkt an und man kann auch noch die Seite einrichten ... hui - oder auch nicht. Denn die, auch von Ihnen vorgeschlagene, Einstellung ergibt, wie auch bereits geschrieben, einen Ausdruck einer Schrifthöhe von etwa 1 Pixel. Warum? Weil kein Zeilenumbruch vorgesehen ist und somit der Text auf seiner ganzen Länge solang herunterskaliert wird, bis er auf eine Seite passt.

Das ist für eine solche Software schon traurig, da anderer Stelle eine bessere Umsetzung möglich ist, siehe Beispiel von @Gelöschter Nutzer . Mich ärgert aber zusätzlich, dass diese vermurkste Druckausgabe von DATEV noch nicht einmal als vermurkst angesehen wird.

Einen Druckdialog samt Einstellungen anzubieten, sich dann aber nicht mehr weiter um die Sinnhaftigkeit der Druckausgabe zu kümmern, ist eine schwache Vorstellung. Mit diesem Hintergrund können Sie hoffentlich meine Gereiztheit verstehen, wenn von Ihnen genau diese vermurkste Druckausgabe als Möglichkeit vorgeschlagen wird.

 

 

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Preuß,

 

vielen Dank für den Einblick in Ihren Arbeitsalltag.

 

In der Tat ist es so, dass wir viele Wünsche und Anregungen erhalten, das ist auch gut so! Ich denke es ist auch klar, dass wir nicht jeden davon umsetzen können.

Ursachen sind Ihnen sicher bekannt und sind auch vielfältig. Zum Beispiel höhere Prioritäten wie bei gesetzlichen Änderungen, das zeigt uns aktuell das Thema Konjunkturpaket. Strategische Entscheidungen, wenn zum Beispiel eine Funktion mit einer Neueren ersetzt werden soll, macht es wenig Sinn neue Wünsche in der alten Funktion umzusetzen. Auch wenn nur wenige Anwender sich etwas wünschen, macht es aus genossenschaftlicher Sicht keinen Sinn etwas umzusetzen, was das Gros schlichtweg nicht benötigt. Auch die technische Restriktionen sind vorhanden, nicht immer ist es so einfach wie es scheint, leider 🙁. Und viele weitere...

 

In keinem Falle sollte es jedoch so sein, dass wir als DATEV und Genossenschaft "von oben herab" wirken und handeln. Zugleich werden wir immer wieder negative Botschaften (z. B. "[...] wird nicht umgesetzt) verkünden müssen. Aber es muss transparent, nachvollziehbar und auf einer Ebene sein. Wir arbeiten dran. 👍
Um auf Ihren ersten Satz im letzten Beitrag zurückzukommen: Das gehört dazu und ist auf sachlicher Ebene in Ordnung. Aber klar ist auch, frohe Botschaften zu verkünden ist schöner.


Ich persönlich sehe die Druckausgabe schon als "vermurkst" an. Zugleich bin ich persönlich aber der Meinung, dass der Ausdruck von Fehlermeldungen nicht sinnvoll ist. Ich mag mich täuschen. Ein paar Kudos hat der Themenersteller erhalten und Ihre Schilderungen sind nachvollziehbar. 

 

Ich habe für den Sachverhalt bereits einen Fehler erfasst. 

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

ulli_preuss
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Hallo Herr Rudolph,

 

danke für Ihre Rückmeldung.

Ebenso danke für die Erfassung als Fehler, da es sich hier in der Tat nicht um einen Programmänderungswunsch handelt.

Die Problematik "Wünsche/Anregungen und deren Umsetzung" wird nie gelöst werden können, da es zu viele Anwender in ihren eigenen Szenarien gibt. Deswegen ist es gut, sich dazu auszutauschen. Ich denke, das wir haben ganz gut hinbekommen und wünsche Ihnen, dass Sie sich Ihr Engagement so lange es geht erhalten und sich hier einbringen können.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Rudolph,

gut, dass es jetzt zu einer fachlichen Diskussion der bemängelten Punkte kommt.

 

Die Ausgangsfragen zu den Hinweisen zur E-Bilanz waren:

 

- ständige Wiederholung gleicher Textbausteine, so dass die relevanten Inhalte nicht erkennbar sind.

- Unnütze Hinwiese

- nicht abschaltbar/ abhakbar

- kein Zeilenumbruch 

 

Nur der letzte Punkt betrifft die Druckausgabe; wichtiger sind die drei ersten. Der E-Bilanzersteller hat zunächst mit den angezeigten Meldungen zu kämpfen (die Ausdruck ist, wie von Herrn Preuss schon beschrieben, ja nicht der Standardfall).

Wie kann es hierbei weitergehen? Das Beispiel aus dem Überwachungsbericht hatte ich schon dargestellt.

Die ständigen unnötigen Wiederholungen beim Meldungstext sind gerade beim Bildschirmarbeiten nervig und führen dazu, dass die Hinweise überlesen werden (auch deshalb,weil ich noch nie eine Rückfrage des Finanzamtes zu den Hinweisen der Datev erhalten habe). Anscheinend stört das dort niemanden.

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

- ständige Wiederholung gleicher Textbausteine, so dass die relevanten Inhalte nicht erkennbar sind.

[...]

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag geschrieben. Die Meldungen wiederholen sich, da es sich um unterschiedliche Auffangposten handelt. Der Posten kann so übermittelt werden, kann aber auch genauer zugeordnet werden.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

- Unnütze Hinwiese

[...]

Nur der letzte Punkt betrifft die Druckausgabe; wichtiger sind die drei ersten. Der E-Bilanzersteller hat zunächst mit den angezeigten Meldungen zu kämpfen (die Ausdruck ist, wie von Herrn Preuss schon beschrieben, ja nicht der Standardfall).

Wie kann es hierbei weitergehen? Das Beispiel aus dem Überwachungsbericht hatte ich schon dargestellt.

Die ständigen unnötigen Wiederholungen beim Meldungstext sind gerade beim Bildschirmarbeiten nervig und führen dazu, dass die Hinweise überlesen werden (auch deshalb,weil ich noch nie eine Rückfrage des Finanzamtes zu den Hinweisen der Datev erhalten habe). Anscheinend stört das dort niemanden.


Ja, das ist mit vielen Hinweisen so. Die einen benötigen die Hinweise, die anderen finden Sie überflüssig. Ich hab in unserem System (Fehler/Wünsche) gesucht. Es gab seit 2018 1 Mal den Wunsch, dass diese Meldungen keinen Mehrwert bringen und nicht mehr erscheinen sollen. Habe aus diesem Thema 6 weitere Nennungen hinzugefügt. Aktuell ist keine Änderung geplant. Ausgeblendet können die Hinweise, siehe vorherigen Beitrag.
Das Finanzamt stört das nicht, Auffangposten sind zulässig und können genauer zugeordnet werden.


Bezüglich Fibu-Überwachnung: Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte und deswegen zwei Prüfungen. Das können Sie nebendran abhaken und damit ist das erledigt. Eine Bereinigung kann unter Umständen nicht durchgeführt werden, da es korrekt ist. Entweder stehe ich auf dem Schlauch oder Sie erklären es nochmal. Ich muss aber dazusagen, dass ich die Fibu-Überwachung nicht betreue, aber das soll kein Hindernis sein. Im Zweifel geh ich auf Kollegen zu.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

[...]

- nicht abschaltbar/ abhakbar

[...]


Siehe vorherigen Beitrag, dort habe ich die Möglichkeiten aufgezeigt.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

ich hatte die Meldungen zusammengefasst, damit die unnötigen Wiederholungen unterbleiben (s.o.). Im Vergleich sieht das so aus:

52.JPG

Der Teil der Meldungen (Textbaustein) , der immer gleich bleibt, kommt "vor die Klammer".

 

Das Suchen in der Datenbank ist meines Erachtens nicht der Weg, Änderungsnotwendigkeiten zu erkennen. Das hier ist eigentlich kein Thema, das lange diskutiert werden muss. Auch Ihre Bemerkung zur Notwendigkeit von Hinweisen hört sich so an, als ob die Datev es aufgegeben hat, die beste Lösung zu suchen, weil es eben so viel unterschiedliche Meinungen gibt. Man muss als Kunde der Datev schon ziemlich blöd sein, so einen Kleinkram ausführlich mehrfach zu erklären. Ich höre jetzt auch auf damit und erkläre es nicht noch einmal. 

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letzte Antwort am 09.07.2020 17:20:15 von Gelöschter Nutzer
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