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HBCI-PIN/TAN (Dok-Nr. 1080774)

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letzte Antwort am 20.02.2017 10:35:57 von andreashofmeister
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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 1 von 21
2744 Mal angesehen

Hat das schon mal jemand gemacht :

3 Kontoumsätze per HBCI PIN/TAN aus DATEV Zahlungsverkehr übernehmen

Zweite PIN für das Holen von Kontoumsätzen

Sollen in der Kanzlei für einen Mandanten Kontoumsätze abgerufen werden, die Zahlungsaufträge jedoch vom

Mandanten selbst legitimiert werden, werden zwei PIN-Nummern benötigt. Die zweite PIN beantragt der Mandant bei

der Bank und übermittelt sie zusammen mit den Zugangsdaten (Benutzerkennung und evtl. Kunden-ID für HBCI

PIN/TAN) an den steuerlichen Berater. Die zweite PIN ist ausschließlich für das Holen von Kontoumsätzen gültig.

Informationen zu den von den Banken geforderten Zugangsdaten finden Sie hier: Dok.-Nr. 1034294

Anscheinend kennt neben der DATEV-Fachabteilung auch keine Sparkasse in Deutschland dieses Verfahren mit der "2. PIN". Oder zumindest nicht die Begrifflichkeit. Bei DATEV kennt man zwar diesen Textpassus  aber mehr auch nicht......

Ich möchte das einfach mal testen. Aber irgendwie laufe ich vor Wände......

willimüller
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Nachricht 2 von 21
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Hallo Herr Hofmeister,

wir haben von allen Mandanten die 1. PIN. Da zum Ausführen von Zahlungsaufträgen keine weitere PIN, sondern eine TAN benötigt wird, können unsere Mandanten ziemlich 😉 sicher sein, dass mit der 1.  PIN kein Unfug gemacht wird.

Eine zweite PIN geht natürlich auch, aber dafür muss ich als Bevollmächtigter bei der Bank hinterlegt sein, was ich nur manchmal gemacht habe und sonst nicht will.

Schöne Grüße

Willi Müller

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 3 von 21
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Danke Herr Müller für Ihre Antwort.

Genau dieses zweite PIN möchte ich haben (möchte). Ihrer Vorgehensweise bzw. den Konsequenzen  ("als Bevollmächtigter") bin ich mir bewusst.

Wie erkläre ich den Damen und Herren in den Kreditinstituten (meist Sparkassen) das Konstrukt der/dieser "2. PIN" oder auch "Lesepin".).

Sogar die Sparkasse in Nürnberg kennt dieses Konstrukt nicht. Dort habe ich heute mal angerufen...

Danke, wenn Sie hier noch Tipps hätten!

MfG

A. Hofmeister

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

theo
Meister
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Geht auch bei Spassbanken (z.B. aktuell gerade wieder einwandfrei mit einer mit der ich eigentlich auf Kriegsfuß steh) u. auch wenn der Mand. nichtmals online banking hat.

in dubio pro theo
andreashofmeister
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Nachricht 6 von 21
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Guten Morgen Theo Behrens,

verraten Sie, wie Sie dann vorgegangen sind? Ich bin mit durchaus bewusst, dass das letztendlich über einen "Bevollmächtigten-Status" laufen kann/muss. Aber dieser formalistischen Hürde sind wir/bin ich mir bewusst.

Danke für Rückmeldung!

MfG

A. Hofmeister

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tobias_maass
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Bei unseren KSK's und VoBa's/RaiBa's in der Umgebung ist die Lese-PIN kein Problem.

Als StB bekommt man eine "Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking". "Teilnehmer" ist der StB. Er wird mit der Vereinbarung Bevollmächtigter eines oder mehrerer Konten des Mandanten.

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andreashofmeister
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Guten Tag Herr Maaß,

wollen Sie etwa damit sagen, dass man in Ihren Breitengraden den Begriff "LesePin" kennt?

Würden Sie evtl. per PN mit mir in Kontakt treten?

Dann könnte ich evtl. erfahren, wie Sie an diese Rahmenvereinbarung gekommen sind? Bisher heißt es immer, dass der Mandanten das klären muss (so lautet ja auch der Text im Dok. 180774: "

Die zweite PIN beantragt der Mandant bei der Bank und übermittelt sie zusammen mit den Zugangsdaten (Benutzerkennung und evtl. Kunden-ID für HBCI PIN/TAN) an den steuerlichen Berater. Die zweite PIN ist ausschließlich für das Holen von Kontoumsätzen gültig."

Ich wäre Ihnen sehr dankbar,

mfG

A. Hofmeister

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tobias_maass
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Nachricht 9 von 21
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Nur ich verwende den Begriff Lese-PIN, nicht die Bank 😉

Aber alle wissen, was gemeint ist.

Der Mandant geht zur Bank und sagt, was wir wollen, daraufhin stellt die Bank die Rahmenvereinbarung aus, alle drei unterschreiben, und ich bekomme - entweder umgehend aufs Handy oder postalisch - die PIN erteilt. Die Benutzerkennung steht schon in der Rahmenvereinbarung.

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andreashofmeister
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Verraten Sie mir eine Sparkasse in Ihrer Nähe, bei der das klappt?

Gern auch per PN.

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andreashofmeister
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Nachricht 11 von 21
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Danke Herr Maaß auch nochmals an dieser Stelle. Zumindest habe ich jetzt etwas in der Hand und mss mir nicht immer wieder von diversen Bankberatern deren Produktportfolio erklären lassen. Schön, dass ich jemanden hier finden konnte der die "Lesepin" auch kennt!

Ich bin gespannt, wie es nun weitergeht!

Sonnige Grüße aus dem Rheinland,

A. Hofmeister

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theo
Meister
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Nachricht 12 von 21
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Ich schließe mich Herrn Maaß an. Antrag an die Bank einen gesonderten Zugang im Online-Banking für den Stb mit Nur-Lese-Zugriff einzurichten. Sowas geht häufig nur schriftlich mit dem Otto des Mand., also Kanzlei-Vorlage zur Unterschrift weiterleiten.

in dubio pro theo
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alex7763
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Hallo Community,

ich hab mich auch gerade mit HBCI/Pin für Kontoauszugsdaten holen beschäftigt.

Sparkasse -> kein Problem

aber Hypovereinsbank funktioniert nicht: Das Passwort ist zu lang, wird gemeldet. Es ist 11-stellig (mehrfach mit Mandant kontrolliert), gewünscht ist aber max. 10-stellig (lt. Fehlermeldung zk02135).

Hat da jemand Erfahrung, Lösungsvorschläge? Wer (Datev/Bank ?) setzt die Beschränkung?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

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andreashofmeister
Überflieger
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Hallo Community,

ich hab mich auch gerade mit HBCI/Pin für Kontoauszugsdaten holen beschäftigt.

Sparkasse -> kein Problem

aber Hypovereinsbank funktioniert nicht: Das Passwort ist zu lang, wird gemeldet. Es ist 11-stellig (mehrfach mit Mandant kontrolliert), gewünscht ist aber max. 10-stellig (lt. Fehlermeldung zk02135).

Hat da jemand Erfahrung, Lösungsvorschläge? Wer (Datev/Bank ?) setzt die Beschränkung?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Welche Lösung haben Sie bei der Sparkasse?

Die "Lese-Pin"?

Wäre interessant zu wissen....

Danke für Feedback!

A. Hofmeister

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alex7763
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Hallo Herr Hofmeister,

bei der Sparkasse läufts auch mit der 1. Pin (TAN beim Mandanten ;-))

Nur dass das Passwort nicht so lang war.

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andreashofmeister
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Sie können dann aber auch alle anderen "Transaktionen" machen, oder?

Sie haben ja dann die PIN.

Das ist ja dann der Vollzugriff auf das Mandantenkonto. Oder?

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alex7763
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für Überweisungen etc. benötige ich eine TAN, und die hat der Mandant.

Also kann ich nur Kontoauszüge holen.

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andreashofmeister
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Ok. Dann ist es nicht die "Lesepin"...

Mit der kann man nämlich nur Umsätze holen.

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alex7763
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Nachricht 19 von 21
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Entwarnung.

Habs geschafft. Einfach das 11. Zeichen weglassen, und schon ging alles glatt.
Es läuft.

Nun aber, schönes Wochenende an alle.

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DATEV-Mitarbeiter
Uwe_Heger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

auch ich möchte kurz eine Rückmeldung geben.

Die Information zur PIN-Länge bei HBCI entnimmt der Zahlungsverkehr der BPD (Bankparameterdatei), die im Normalfall vor jedem Geschäftsvorfall (Zahlung tätigen, Umsätze holen, Initialisierung, ...) von der Bank an uns übertragen wird und dann direkt für den folgenden Schritt angewendet wird. Dort stehen "Dinge" drinnen, wie sie vom Kreditinstitut definiert, unterstützt oder gefordert werden, u.a. die PIN-Länge.

Die PIN-Länge wird in den Parametern <Minimale_Pin-Länge-1> und <Maximale_Pin-Länge-1> definiert. Diese Werte zieht der Zahlungsverkehr bei der PIN-Eingabe heran und verhindert das Senden, wenn die eingegebene PIN-Länge außerhalb dieses Bereichs liegt - wohlwissend, dass die Bank es uns so mitgeteilt hat und den Auftrag dann sowieso ablehnen würde.

Bei der HypoVereinsbank ist die PIN-Länge aus meiner Erfahrung heraus mit 6-10 Stellen definiert, deshalb scheitern Sie an der 11. Stelle.

Und noch eine Anmerkung zum Begriff "Lese-PIN":

Eigentlich handelt es sich dabei um einen ganz normalen weiteren HBCI-Zugang beim Kreditinstitut, der vom Kontoinhaber oder -bevollmächtigten für eine weitere Person (in Ihrem Fall dem StB) beantragt wird. Dieser Zugang ist idealerweise von den Berechtigungen bei der Bank ausschließlich auf den Geschäftsvorfall Umsatzabholung (HKKAZ im HBCI-Jargon) beschränkt - und somit "nur lesend".

Ich hoffe, das hilft Ihnen bei zukünftigen Bankgesprächen.

Uwe Heger

Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr

DATEV eG

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 21 von 21
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Und noch eine Anmerkung zum Begriff "Lese-PIN":

Eigentlich handelt es sich dabei um einen ganz normalen weiteren HBCI-Zugang beim Kreditinstitut, der vom Kontoinhaber oder -bevollmächtigten für eine weitere Person (in Ihrem Fall dem StB) beantragt wird. Dieser Zugang ist idealerweise von den Berechtigungen bei der Bank ausschließlich auf den Geschäftsvorfall Umsatzabholung (HKKAZ im HBCI-Jargon) beschränkt - und somit "nur lesend".

Ich hoffe, das hilft Ihnen bei zukünftigen Bankgesprächen.

Danke Herr Heger für das "Fachchinesisch". Immerhin konnte Sie (als erster bei DATEV) als erster etwas konkret zu "Lese-Pin" mitteilen. Und das, obwohl es in dem von mir erwähnten Info-Dokument aufgeführt ist. Warum auch immer....

Da ich mal wieder einen solchen "Fall" habe, werden ich diese Begriffe gleich mit einfließen lassen.

Danke!

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letzte Antwort am 20.02.2017 10:35:57 von andreashofmeister
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