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Gewerbesteuer Vorabpauschale

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letzte Antwort am 16.10.2024 09:53:23 von Spr_S
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Spr_S
Beginner
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Folgender Fall:

 

Eine kleine GmbH & Co. KG hält in ihrem Anlagevermögen einen Investmentfond. Der handelsrechtliche Verlust liegt bei 100.000 €. Aufgrund der Berücksichtigung der Vorabpauschale kommt es in der Steuerbilanz zu einem Gewinn von 100.000 €.

 

Wie muss die sich daraus ergebende Gewerbesteuer in der Handelsbilanz berücksichtigt werden? Als Gewerbesteuerrückstellung obwohl handelsrechtliche ein Verlust vorliegt, oder als latente Steuer?

 

Ich hatte so einen Fall leider noch nie in meiner Praxis.

JimJackJohnny
Einsteiger
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f_mayer
Meister
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Es scheint mir empfehlenswert sich zunächst zu vergewissern, was mit latenten Steuern gemeint ist, das könnte schon weiterhelfen.

 

Gab es auch Teilfreistellungen? Dann bitte an § 20 Abs. 5 Investmentsteuergesetz denken.

Spr_S
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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es gab keine Teilfreistellungen.

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letzte Antwort am 16.10.2024 09:53:23 von Spr_S
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