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Gesellschafter-Zuordnung beschleunigen - Möglichkeit?

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letzte Antwort am 10.02.2022 10:37:58 von Uwe_Lutz
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mapex
Fachmann
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jeder kennt ja inzwischen die zuordnung von gesellschaftern in personengesellschaften, damit man nicht 10 unterkonten braucht, sondern alles auf einem konto mit gesellschafterbezug buchen kann.

 

was mich interessiert ist, ob es für die FIBU eine "vereinfachung" gibt, das das erfassen schneller macht, denn:

 

wahrscheinlich hat jeder, der mal eine GbR aus Eheleuten bucht und dort vereinbart ist, dass die sich alles zu 50% teilen schon erlebt, dass man jetzt jede gesellschafterbezogene buchung doppelt macht. das nervt dermaßen.

 

früher haben wir uns damit beholfen, dass wir unterjährig alles nur einem gesellschafter zugeordnet haben und am jahresende dann 50% des kontensaldos beim einen raus und beim anderen rein gebucht haben. das klappt aber seit 2021 nicht mehr, denn die KKE greift nicht mehr auf die kontensalden, sondern auf die tatsächlichen JVZ der privatkonten im soll und haben zu. 

 

Somit müsste man in unserem fall pro Konto 4 Buchungen machen am Jahresende, nämlich 2 im soll und 2 im haben und auf die gesellschafter verteilen.

 

gibt es denn keine möglichkeit, so was wie einen steuerschlüssel mit faktor2-funktion oder in der richtig, dass man hinterlegen kann, dass er die buchungen immer zu 50% verteilt? meine FIBU-mitarbeiter bringen mich um, weil sie jetzt bei 80% der buchungen erstmal die hälfte des buchungsbetrages ausrechnen müssen und dann zwei buchungen machen. das kostet echt zeit und das glaube ich denen auch.

 

grundsätzlich finde ich die gesellschafterzuordnung gut gemacht und auch die anfroderungen vom FA werden ja diesbezüglich höher, aber für buchhaltungen, in denn zu 95% alles immer und immer wieder kommt ist das ein großen hindernis und hemmt sehr.

 

hat jemand einen tipp oder weiß ich nur irgendwas noch nicht womit sich das relativ einfach beheben ließe?

 

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
rahagena
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Da gibt es verschiedene Ansätze, ich würde erst einmal fragen, warum denn 80% der Buchungen gegen ein Privatkonto gehen!? 

Anschließend können Lerndateien viel abfangen. Dann muss man beim Aufteilen nicht rechnen sondern kann prozentual aufteilen und zuletzt kann man bei der Erfassung des Gesellschafters sparen über eine Vorbelegung bzw. über die Nutzung der Beteiligtennummer bei der Erfassung statt der Maus. 


Dann sollte es eigentlich kein Problem mehr sein...

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mapex,

 

testen Sie bitte folgenden Workaround über die Funktion Aufteilen:

 

Voraussetzung ist das Aktivieren der Option Bei Kapitalbuchungen das Fenster für die Gesellschafter-Zuordnung automatisch anzeigen unter Eigenschaften | Personengesellschaft. Hier kann auch ein Gesellschafter als Standard-Vorbelegung ausgewählt werden.

 

Wählen Sie zum Erfassen der Buchung unterhalb der Buchungszeile den Link Aufteilung starten.


Füllen Sie die Felder für den Buchungssatz aus und wählen Sie Brutto- oder Nettoverteilung aus. Aktivieren Sie die Checkbox "Umsatz in % vom Gesamtbetrag erfassen".


Die Buchungszeile wird mit den Angaben aus dem Aufteilen-Dialog bestückt. Von den Mussangeben fehlen nur der Umsatz und der Gesellschafter.


Erfassen Sie im Feld Umsatz den %-Satz, der aus dem Aufteilungsbetrag gerechnet werden soll, beispielsweise 50,00 für 50% . Nach dem Verlassen des Umsatzfeldes mit S oder H steht im Umsatzfeld der ermittelte Brutto- oder Nettobetrag.


Nach Eingabe des gesellschafterrelevanten Kontos erscheint das Fenster für die Auswahl des Gesellschafters. Dieses ist mit dem Gesellschafter aus den Eigenschaften vorbelegt.


Nach dem Übernehmen der ersten Teilbuchung kann der nächste %-Wert im Umsatzfeld erfasst werden. Bei einer 50/50-Aufteilung kann die Funktion Rest in Umsatz kopieren (rechts oberhalb der Buchungszeile) genutzt werden. Im Gesellschafter-Fenster ist dann der entsprechende Gesellschafter auszuwählen.


Dieses Vorgehen kann für mehrere Gesellschafter und verschiedene Aufteilungsverhältnissen genutzt werden, ohne dass dafür Stammdaten, Lerndateieinträge oder ähnliches angelegt, verwaltet und gepflegt werden müssen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@mapex  schrieb:

 

 

früher haben wir uns damit beholfen, dass wir unterjährig alles nur einem gesellschafter zugeordnet haben und am jahresende dann 50% des kontensaldos beim einen raus und beim anderen rein gebucht haben. das klappt aber seit 2021 nicht mehr, denn die KKE greift nicht mehr auf die kontensalden, sondern auf die tatsächlichen JVZ der privatkonten im soll und haben zu. 

 

 


Wir buchen in derartigen Fällen die "gemeinsamen" Entnahmen im Laufe des Jahres ohne Gesellschafterzuordnung. Dies muss dann nur jeweils entsprechend bestätigt werden.

 

Zum Jahresende stornieren wir die Jahresverkehrszahlen ohne Zuordnung mittels einer Generalumkehrbuchung und buchen jeweils 50% auf die beiden Gesellschafter.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 10.02.2022 10:37:58 von Uwe_Lutz
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