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Gültigkeitszeitraum bei Änderung von Kreditorenstammdaten

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letzte Antwort am 03.12.2024 14:30:29 von Ivonne_Lindt
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Spooz
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Eine Änderung von Kreditorenstammdaten, bspw. durch eine Umfirmierung, ist leicht durchzuführen. Leider sehe ich kein Feld für den Zeitraum, für den die frühere und spätere Firma oder Adresse gilt. Scheinbar wird aber eine Abgrenzung vorgenommen, wenn man in ein anderes Wirtschaftsjahr wechselt. Wer weiß, wie man auch innerhalb des Wirtschaftsjahres abgrenzen kann?

DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Spooz,

 

geht es Ihnen um die zeitliche Abgrenzung der Kreditorenstammdaten?

 

Dann können Sie im Fenster Adresse bearbeiten anlassbezogen Änderungen vornehmen (Korrektur / Ergänzung, Änderung wegen Umzugs oder Auflösung).

 

Im Falle einer Korrektur oder Ergänzung passen Sie die Adressangaben durch Überschreiben an. Für den Fall der Änderung wegen Umzugs wählen Sie im Feld Gültig von das Datum, ab dem die neue Adresse gültig sein soll.

 

Wenn Sie Auflösung wählen, geben Sie im Feld Gültig bis das Datum ein, wann die Adresse gelöscht werden soll.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:  Adresse für den Geschäftspartner anlegen oder ändern 

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Spooz
Einsteiger
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Hallo Angelika_Roßmeisl,

 

der Vorschlag geht in die richtige Richtung und löst 100% eine Adressänderung.

Offen bleibt aber wie eine Namensänderung des Unternehmens (mit Änderung im HRB) oder auch einer natürlichen Person zu einem Stichtag geändert werden können. Neuerdings kann es zu einem Stichtag auch zu Änderungen der Anrede kommen (was aber in meinen Kreditoren noch nicht vorgekommen ist). Es geht mir hier um eine umfassende Lösung, die jegliche Änderung so erfasst wie für eine Adressänderung. Es muss auch dargestellt werden können, wann was gegolten hat, bspw. durch Eingabe eines Datums und der entsprechend folgenden Darstellung der Daten zum Datum. Dasselbe gilt natürlich auch für Debitoren-Stammdaten und andere zeitlich veränderliche Stammdaten. Ist so etwas in der grundsätzlichen Datenstruktur von DATEV vorgesehen?

Vielen Dank vorab!

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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Spooz ,

 

nach sorgfältiger Prüfung ist keine Anpassung geplant.

 

Die Änderung im Programm könnten für unsere Standard-User zu komplex sein und erfordert spezielle Änderungsmaßnahmen, welche ein zu hohes Risiko bergen.


Eine Implementierung würde zusätzlich einen erheblichen Eingriff darstellen und der damit verbundenen Ressourcenaufwand ist unter den derzeitigen Prioritäten (Onlinestrategie 2029) leider nicht vertretbar.

 

Gern haben wir Ihre Anforderung aufgenommen und bei einer Umsetzung in die online Welt, kann diese neu bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.12.2024 14:30:29 von Ivonne_Lindt
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