Moin,
in KaReWe gibt es diese Funktion ja schon länger, seit der SEPA Einführung werden Rücklastschriften immer seltener als solche erkannt. Auf welche Textbestandteile des Bankbuchungstextes reagiert diese Funktion? Die Banken übertragen inzwischen ja auch Texte, die komplett unsinnig sind, z. B. heute "Sonstige Gründe", Gebühren mit Text "Rückscheck".
Kann die Funktion, die ja schon funktioniert hat, da überhaupt noch angepasst werden?
Können von unserer Seite Maßnahmen getroffen werden? Die Banken werden ihr Verhalten vermutlich nicht ändern.
In der MT940 Datei sind keine Hinweise auf eine Rücklastschrift erkennbar.
Gruß
KP
Hallo KP,
das Dialogfenster "Rücklastschrift buchen" öffnet sich bei folgenden Geschäftsvorgangscodes für Rücklastschriften: 108 und 109 (vor SEPA waren dies 008 und 009).
Bei den von Ihnen erwähnten Texten handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Rückgabegründe, die im Feld "Textschlüsselergänzung" stehen (und für das Öffnen des Dialogfensters keine Rolle spielen).
Bitte prüfen Sie Folgendes:
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Vielen Dank, jetzt habe ich einmal einen Ansatz zu suchen. Ich werde berichten.
Gruß
KP
Hallo.
Bei mir werden die Rücklastschriften auch nicht mehr erkannt, obwohl als Geschäftsvorgangscode z. B. 109 dabei steht. Die Funktion 'Rücklastschriften' ist auch aktiviert.
Woran könnte das noch liegen?
Vielen Dank
Moin,
nun habe ich ein wenig gesucht, das Programm liefert leider nur die 899 (Stornierung) als Textschlüssel, der funktioniert logischerweise nicht. Vorschlag des Programmherstellers war die Nutzung von CAMT, soweit ist DATEV noch nicht.
Zahlungsverkehr ist auch keine Alternative solange dort keine Schlüsseldateien oder Chipkarten möglich sind (könnte man im Rahmen der Sicherheit mal drüber nachdenken, das Sicherheitspaket zofft sich nicht mehr mit anderen Chipkartenlesern).
Gruß
KP
Ist geklärt: Dialog 'OPOS Suche automatisch einblenden' war nicht aktiviert.
Hallo Herr Lachmann, leider klappt es bei mir auch nicht mit Rücklastschriften buchen.
Der Geschäftsvorgangscode wird auch angezeigt, aber das Fenster "Rücklastschrift buchen" zeigt es mir nicht an. Das Dokument 9211439 hilft mir nicht weiter.
Hallo @Elise ,
die Vorgehensweise beim Buchen einer Rücklastschrift ist folgende:
Anschließend sollte zunächst die Programm-Meldung #REW90435 mit dem Hinweis auf das Vorliegen einer Rücklastschrift und anschließend das Fenster Rücklastschrift buchen angezeigt werden.
Das Fenster Rücklastschrift buchen wird also nicht direkt bei der Übernahme des Buchungsvorschlages in die Buchungszeile angezeigt, sondern erst beim Ansprechen des betreffenden Kontos über die OPOS-Suche.
Wird Ihnen das Fenster Rücklastschrift buchen trotzdem weiterhin nicht angezeigt?
Könnte man hier vielleicht zusätzlich auch noch den Geschäftsvorgangscode 159 hinterlegen?
Hallo @TMB ,
der von Ihnen gewünschte GVC 159 steht für automatische Rücküberweisung/Rückabwicklung.
Da es sich hier um eine Rücküberweisung handelt, müsste man für diesen Fall im Programm auch den ausgeglichenen Posten wieder aufmachen. Dies ist jedoch nicht möglich.
Es gibt bereits einen Wunsch dazu, und auch die Rückmeldung der Entwicklung, das es zu diesem Geschäftsvorgangscode GVC 159 keine Umsetzungsmaßnahme geben wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür.
Guten Tag,
warum sind die Lastschriften (Alle Zahlungen) nicht ersichtlich? Ich kann die Rücklastschrift zu keiner Lastschrift zuordnen?!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Hallo @Schweiger,
im Fenster Rücklastschrift buchen werden Zahlungsbuchungen zu offenen Posten vorgeschlagen, die in der OPOS-Liste in der Spalte Kz mit dem Eintrag L* gekennzeichnet sind, also per Lastschrift ausgeglichen wurden.
Liegen das Datum der Zahlungsbuchung und das Datum der Rücklastschrift in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren? In diesem Fall kann die zur Rücklastschrift gehörige Zahlungsbuchung nicht angezeigt werden.
Falls diese Einschränkung in Ihrem Fall nicht zutrifft, melden Sie sich per Servicekontakt im Programmservice Rechnungswesen. Wir prüfen dann mit Ihnen den Sachverhalt.