Hallo zusammen,
besteht irgendwie die Möglichkeit den festgeschriebenen Vorlauf "EB-Werte der OPOS-Konten" wieder aufleben zu lassen, dass eine Übergabe aus dem Vorjahr wieder möglich wird?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vortrag (+ nachträgliche Änderungen) EB-Werte OPOS erfolgt doch vollautomatisch?
Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Komplett-Storno des gesamten Vorlaufes oder besser
2. alle Nicht-EB-Werte exportieren, das Buchungsjahr über Bestandsdienste löschen und neu einrichten. Die exportierten Vorläufe anschließend wieder importieren.
Gruß A. Martens
Finde Anfragen zur Auflösung/Aufhebung einer Festschreibung immer wieder seltsam.
Nun, ich denke die GobD mit Komplettstornos einer laufenden Buchführung "auszuhebeln" wird auf Prüfungsseite nicht unbedingt Freunde finden; dies kann nur eine technische Lösung sein, die nicht GobD-konform ist. Die importierten Vorläufe erhalten ein gemeinsames Festschreibungsdatum und damit ist die Sache m.E. GoBD-technisch hinfällig. Inwieweit EB-Vorläufe einen Sonderstatus genießen, ist mir nicht bekannt. Möglicherweise sind die Differenzen manuell zu korrigieren.
Warum sollte der Komplett-Storno eines EB-Vorlaufes gg. die GobD verstoßen?
Es handelt sich doch um Eröffnungsbuchungen.
Insgesamt ist mir auch der 2 Vorschlag insgesamt sympathischer. Einfach alle Primanota-Vorläufe, bis auf den EB-OP exportieren (mit Festschreibungskennzeichen) und danach das Buchungsjahr über Bestandsdienste löschen. Anschließend das Jahr neu eröffnen und die EB-Werte vortragen (ggf. nur die OP-EB). Danach einfach die Fibu-Vorläufe wieder mit Festschreibungskennzeichen importieren. Zeitaufwand: ca. 30 Min.
Allerdings wird doch eine Festschreibung geblockt, wenn sich noch vorläufige Buchungen im Vorjahr befinden. Es dürfte also doch gar nicht zu diesem Problem kommen. DATEV ist da sehr genau.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Augustin,
wenn der Buchungsstapel "EB-Werte der OPOS-Konten" festgeschrieben ist und im Vorjahr noch OPOS-relevante Änderungen gebucht werden, dann wird beim Festschreiben dieses (Änderungs-)Buchungsstapels ein Korrektur-Buchungsstapel für das Folgejahr bereitgestellt.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Insgesamt ist mir auch der 2 Vorschlag insgesamt sympathischer. Einfach alle Primanota-Vorläufe, bis auf den EB-OP exportieren (mit Festschreibungskennzeichen) und danach das Buchungsjahr über Bestandsdienste löschen. Anschließend das Jahr neu eröffnen und die EB-Werte vortragen (ggf. nur die OP-EB). Danach einfach die Fibu-Vorläufe wieder mit Festschreibungskennzeichen importieren. Zeitaufwand: ca. 30 Min.
Und dann?
Dann habe ich in der "neu eingerichteten" Buchführung die Festschreibedaten mit dem Datum, wann die exportierten Stapel wieder eingelesen werden. Die ursprünglichen Festschreibedaten sollte ich daher auf jeden Fall vor dem Löschen des ersten Bestandes dokumentieren.
Ich persönlich würde in dem Fall eher dafür plädieren, einfach die später generierten Korrekturbuchungen einzulesen, so wie dies auch von Herrn Briefs beschrieben wurde.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dann habe ich in der "neu eingerichteten" Buchführung die Festschreibedaten mit dem Datum, wann die exportierten Stapel wieder eingelesen werden.
Hier habe ich meine Bedenken bez. GobD ohne Dokumentierung des Vorganges.
Sie haben vergessen zu erwähnen, dabei in regelmäßigen Abständen an der Systemuhr zu drehen, um 'zeitnahe' Festschreibungen zu erzeugen. 1 x 1 des ordnungsgemäßen Fälschers
Und das Problem?
Die OP-Werte sind doch nur EB-Werte und die laufende Fibu soll ja nicht geändert werden.
Hallo Herr Augustin,
ich empfehle Ihnen ebenfalls das von Herrn Briefs beschriebene Standardvorgehen. Auch mit festgeschriebenem Stapel der OPOS-Werte können Sie so programmgestützt nachträglich Offene-Posten übergeben.
Hinsichtlich der übrigen Lösungsvorschläge sei nur ganz allgemein bemerkt, dass neben dem Festschreibungsdatum auch andere Werte im Programm protokolliert werden. So dürfte man im Zweifel wohl in große Erklärungsnot kommen, wie eine am 02.03.3016 erfasste Buchung bereits am 10.01.2016 festgeschrieben wurde....(nur als Beispiel)....
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ich habe folgendes Problem mit festgeschriebenen OP-Werten:
2015 und 2016 sind festgeschrieben. Im Jahr 2015 ist eine Nachbuchung eines OP's erfolgt, es erfolgt keine automatische Übergabe der OP's aus 2015 nach 2016.
Versuche ich, die OP-Übernahme manuell anzustoßen, erscheint folgender Fehler:
# REW01453
Eine Übernahme ist nicht möglich, der Stapel der EB-Werte ist festgeschrieben.
Gibt es hierfür eine Lösung?
Grüße
J. Wiesmann
Hallo Herr Wiesmann,
es gibt eine Lösung, zu finden in der Hilfe in Kanzlei-Rechnungswesen.
Dort suchen nach "OPOS Folgejahr".
Sie müssen den Stapel mit den Nachbuchungen in 2015 festschreiben, dann können die Saldovortragsbuchungen übergeben werden. Die genaue Beschreibung der Vorgehensweise ist in der Hilfe beschrieben.
Grüße
P. Bohnes
Wer lesen kann...
Vielen Dank, Problem gelöst. Bei den vielen Beiträgen in der Hilfe hatte ich den wichtigen Beitrag leider übersehen.
Grüße
J. Wiesmann