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Empfang E-Rechnung

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letzte Antwort am 22.11.2025 00:39:33 von Alexander-Hammacher
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Amadeus11
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
233 Mal angesehen

ein Mandant hat sich zwar ein eigenes Email Postfach eingerichtet um E-Rechnungen b zw. Eingangsrechnungen überhaupt darin zu empfangen, aber - oh Schreck - dann wurden diese ausgedruckt und abgezeichnet. Argument: der Verantwortliche hat ja keinen Online-Zugang. Inzwischen werden die Belege durch mein Dazutun ins U-Online hochgeladen.

Reicht es hinsichtlich der Ordnungsmässigkeit wenn diese daraus verbucht werden und im U-Online in die Ablage wandern ? Ich bin mir klar dass die Belegfreigabe irgendwann zum Einsatz kommen muss, aber ich kann dort im Moment nicht gleich vom Trabi auf den Porsche wechseln.

Alexander-Hammacher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
112 Mal angesehen

Hallo @Amadeus11,

 

grundsätzlich sind die Belege in DUO revisionssicher abgelegt. Ist also allgemeingültig ordnungsgemäß und lässt sich selbst nach der Löschung über die Beleg ID mit dem Belegprotokoll nachvollziehen, was damit passiert ist.

 

Falls Papierrechnungen eingescannt werden, sollte man mal über eine Verfahrensdokumentation für ersetzendes Scannen nachdenken, um die Originalbelege vernichten zu dürfen.

 

In dem Zusammenhang wäre es natürlich sinnvoll für dich, dem Mandanten nen SmartLogin zu bestellen, damit er schön seine Belege selbst hochladen und einsehen kann.😉

 

LG

„So mancher, der sich an den Kopf fasst, greift ins Leere.“
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letzte Antwort am 22.11.2025 00:39:33 von Alexander-Hammacher
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