ein Mandant hat sich zwar ein eigenes Email Postfach eingerichtet um E-Rechnungen b zw. Eingangsrechnungen überhaupt darin zu empfangen, aber - oh Schreck - dann wurden diese ausgedruckt und abgezeichnet. Argument: der Verantwortliche hat ja keinen Online-Zugang. Inzwischen werden die Belege durch mein Dazutun ins U-Online hochgeladen.
Reicht es hinsichtlich der Ordnungsmässigkeit wenn diese daraus verbucht werden und im U-Online in die Ablage wandern ? Ich bin mir klar dass die Belegfreigabe irgendwann zum Einsatz kommen muss, aber ich kann dort im Moment nicht gleich vom Trabi auf den Porsche wechseln.