Liebe Community,
für einen Mandanten von uns rechnen wir monatlich in der Lohnabrechnung Dienstfahrräder für die Arbeitnehmer ab. Da die Fahrräder geleast werden haben wir die monatlichen Raten, sowie die Versicherung brutto auf das Konto 4575 gebucht allerdings mit Vorsteuerabzug. Nun meine Frage: ist es korrekt dass wir aus der Versicherung die Vorsteuer ziehen können? Ist hier die Auffassung korrekt dass die Hauptleistung das Schicksal der Nebenleistung teilt? Hat hier jemand zufälligerweise eine Rechtsgrundlage zur Hand. Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
was sagt denn die Rechnung bzw. der Vertrag der Leasingfirma dazu? Dort muss es doch entsprechend ausgewiesen sein, ob auf den Betrag für die Versicherung USt berechnet wird.
Steuerfrei ist dies nach § 4 Nr. 10 a, wenn ein Versicherungsverhältnis besteht, dass dem Versicherungssteuergesetz unterliegt.
Wenn die Leasingfirma dies selbst quasi als "Gewährleistung" anbietet, kann es ggf. sein, dass dies nicht ust-frei ist.
Aber: maßgebend sollte hier die Rechnung sein. Denn dort muss die USt immer ausgewiesen werden, damit diese als Vorsteuer abziehbar ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Im Vertrag der Leasinggesellschaft sind die Raten, sowie die Versicherung netto zzgl. 19% Vorsteuer ausgewiesen.
Guten Morgen,
wir hatten auch einen Anbieter, der die Netto-Leasingrate und die Versicherung Netto ausgewiesen und anschließend 19% Umsatzsteuer draufgeschlagen hat. Außerdem war kein Hinweis vorhanden, dass es sich um eine Versicherungssteuer handelt. Daraufhin haben wir aus beidem 19 % Vorsteuer gezogen.
Seit diesem Jahr gab es aber vom Anbieter ein Schreiben, auf dem nur noch die 19% von der Leasingrate ausgewiesen wurden und einen Hinweis, dass die Versicherung steuerfrei ist da es sich um eine Versicherungsleistung handelt, sodass nun nur noch von der Leasingrate die Vorsteuer gezogen wird.
Gruß
Björn
Hier exakt das selbe.