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Einschränkung Skonto auf ursprüngliches Aufwandskonto

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letzte Antwort am 18.10.2024 17:11:56 von martin65
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314159
Fortgeschrittener
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Nachdem wir das Update auf DATEV 17.0 installiert hatten, habe ich als erstes die Skontobuchung auf das ursprüngliche Aufwandskonto aktiviert und getestet. Das lief sehr gut.

 

Leider kam gestern die Ernüchterung als wir uns gewundert haben, dass wir nun doch einige Fälle haben, bei denen es nicht funktioniert. Im  DHC habe ich festgestellt, dass folgende Voraussetzung für die automatische Skontobuchung auf das ursprüngliche Aufwandkonto gibt:

 

Die Aufwandskonten der Eingangsrechnungsbuchung haben einen Kontenzweck der in der HGB-Gliederung unter Sonstiger betrieblicher Aufwand eingegliedert ist. Um dies zu prüfen, siehe Kapitel: Konten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ über „Informationen zum Konto“ ermitteln. 

Mit dieser Voraussetzung ist die Funktion bei unseren zahlreichen Buchführungen mit SKR45 nutzlos. Vor allen Dingen im Zusammenhang mit der PBV und den besonderen Auswertungen für z.B. Pflegesatzverhandlungen hätte uns die Funktion enorm geholfen, wenn es diese Einschränkung nicht gäbe.

 

Warum gibt es diese Voraussetzung? Ich kann es ja verstehen, wenn DATEV der Meinung ist, dass es bei z.B. Personalkosten kein Skonto gibt. Trotzdem ist das m.E. kein Grund die Funktion so einzuschränken.

DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @314159,

 

Für die neue Funktion "Skonto auf ursprüngliches Aufwandkonto buchen" müssen die Kontenrahmen in Verbindung mit der Rechtsformen referenziert sein.


Für die Rechtsformen Vereine, Stiftungen oder gGmbHs ist der SKR 45 nicht referenziert.

Ist in den Stammdaten eine der oben genannten Rechtsformen eingestellt, kann die neue Funktion im Jahr 2023 nicht genutzt werden.


Ab 2024 wird es eine automatische Umstellung auf zulässige Rechtsformen geben. Damit kann ab 2024 auch die neue Funktion genutzt werden.


Falls bei Ihnen eine andere Konstellation, als die hier beschriebene (SKR 45 mit Rechtsform Verein oder Stiftung oder gGmbH) vorliegt, bitten wir Sie sich mit unserem Service in Verbindung zu setzen.

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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314159
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 10
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Hallo @Barbara_Bretting 

ich kann leider nicht nachvollziehen, inwiefern Ihre Antwort sich auf meine Frage bezieht.

 

Mir geht es nicht darum, dass es gar nicht funktioniert, sondern dass Skonto nur bei bestimmten Aufwandskonten auf das ursprüngliche Aufwandskonto gebucht wird. Dazu drei Beispiele mit dem Kontenrahmen SKR45:

314159_0-1697133847901.png

 

Bei den ersten beiden Aufwandskonten wurde Skonto auf das Konto 6945 Erhaltene Skonti gebucht. Nur bei dem dritten Aufwandskonto wurde Skonto auf das ursprüngliche Aufwandskonto 7720 gebucht.

 

In meinem ersten Beitrag habe ich verlinkt und erläutert, was der technische Grund ist. Jedoch verstehe ich nicht, warum die Funktion so beschränkt genutzt werden kann und zum Beispiel bei den Konten 6500 Lebensmittel oder 6620 medizinischer Bedarf Skonto nicht automatisch auf das ursprüngliche Aufwandskonto gebucht wird.

 

Gerade bei Pflegeheimen würde uns diese Funktion eine Menge Arbeit ersparen, wenn es die Beschränkung HGB Gliederung "Sonstige betriebliche Aufwendungen" nicht gäbe.

 

Ich habe zusätzlich einen Servicekontakt gestartet und erläutere Ihnen das Problem gerne per Fernwartung.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @314159 , 

 

um Ihren konkreten Sachverhalt zu prüfen, werden wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Servicekontakt bei uns vorliegt. 

 

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
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ugs
Aufsteiger
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Hallo, habe das gleiche Problem SKR04. Konto 6335. Nach Ausbuchung mit Skonto, landet der Skontobetrag auf 5736(Skonto), anstatt das das Ursprungskonto 6335.

Wenn das, wie der Kollege meint festgestellt zu haben, nicht für alle Aufwandskonten gilt, wäre die Funktion tatsächlich sinnfrei.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ugs,

 

vermutlich liegt die Ursache am Kontenzweck.


Damit der Skonto auf das ursprüngliche Aufwandskonto gebucht wird, muss der Kontenzweck des Kontos 6335 der HGB-Gliederung "sonstiger betriebliche Aufwendungen" zugeordnet sein.
Eine Anleitung zum Prüfen des Kontenzwecks finden Sie im Hilfe-Dokument 1026847, Kap. 3.1.3.

 

Helfen Ihnen diese Infos nicht weiter, wenden Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen (Servicekontakt anlegen - Dok.-Nr. 1071593).

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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ugs
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Hallo Frau Schoenweiss,

das mag sicherlich sein.

 

Aber wo liegt der Sinn, dass Datev die Aufwandskonten so wunderbar unterteilt und ich dann alle Konten auf sonstige Aufwandskonten umstelle.
Da erschließt sich mir nicht der Sinn.

Das ist ja so, als wenn ich dann beim Buchen alle Aufwandkonten lösche und nur noch auf ein Konto sonstige betriebliche Aufwendungen buche. Ergibt doch auch keinen Sinn.

 

Danke.

Dann ist das wohl einen Änderung ohne Wert.

 

VG

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martin65
Meister
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Hallo @ugs ,

 

ich glaube Sie verwechseln die HGB-Posten Gliederung "Sonstige betriebliche Aufwendungen" mit dem (einzelnen) Fibu-Konto Sonstige betriebliche Aufwendungen (6300 - SKR 04).

 

Siehe auch Dok.-Nr.: 1026847.

 

Ansonsten würde es natürlich keinen Sinn machen.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 

 

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ugs
Aufsteiger
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ch glaube Sie verwechseln die HGB-Posten Gliederung "Sonstige betriebliche Aufwendungen" mit dem (einzelnen) Fibu-Konto Sonstige betriebliche Aufwendungen (6300 - SKR 04).

 

Nein ich verwechsle das tatsächlich nicht. Aber ich werde doch nicht alles abändern. Was soll das für einen Sinn ergeben ?

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martin65
Meister
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Nachricht 10 von 10
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@ugs 

 

dann habe ich offensichtlich Ihre Frage nicht verstanden.

 

 

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9
letzte Antwort am 18.10.2024 17:11:56 von martin65
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