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Einnahmenüberschussrechnung und Kreditoren - negativer Wareneinsatz

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:42:53 von f_mayer
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A_Walther
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Zusammen, 

 

wir buchen auch bei einer Einnahmen-Überschussrechnung Debitoren und Kreditoren, damit die Vorsteuer auch in dem richtigen Jahr erfasst wird. Jedoch kommt es bei Abschlusserstellung dann bei Übergabe der EÜR zu dem Problem, dass die offenen Verbindlichkeiten als negativer Wareneinsatz im Formular dargestellt werden und nicht die jeweiligen Aufwandskonten gekürzt werden. 

Das Finanzamt muss dann regelmäßig nachfragen und das ist auch für uns zeitaufwendig und nervt. Ein händisches Eingreifen erscheint uns nicht zielfördern und so muss dies doch von Seite der DATEV gelöst werden. 

 

Oder gibt es bereits eine Lösung hierfür?

 

 

 

Kategorie angepasst von @Angelika_Roßmeisl 

deusex
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
1057 Mal angesehen

Dies hatte ich vor 5 oder 6 Jahren bereits moniert, aber man verwies mich letztlich auf Dokument 0815, das letztlich sagt, dass unbezahlte Kreditoren bei der EÜR auf einem Konto gesammelt werden (müssen).

Die Nachfragen kenne ich sehr gut, wenn ich bspw. mit der Kanzlei einen negativen Wareneinsatz ohne Waren habe . . .

 

M.W. verhält sich dies mit Skonti von Lieferanten ebenso, wobei ich zuletzt aufgeschnappt habe, dass zwischenzeitlich der Skonto nicht mehr über das negative Wareneinkaufskonto abgebildet wird, sondern als Habenposten im originär angebuchten Kostenkonto . . . kann aber auch ein Traum gewesen sein.

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guenther
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Entweder # 1692 Neutralis.aufwandsw.Sachv. § 4 (3) EStG (SKR03) verwenden oder Sammelkonto # 1600 in den Kontenzwecken ändern.

 

Automatisch geht das nicht.

 

Wir buchen:

 

Bsp:

 

# 1600 119,00 H

# 4900 100,00 S

# 1576   19,00 S

 

119,00 S 1610 an 1692 H

 

Dann erscheint in der EÜR Zeile Wareneinsatz:

 

# 1600 119,00 H

# 1610 119,00 S

Saldo 0,00

mfg Thomas Günther
f_mayer
Meister
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Nachricht 4 von 4
971 Mal angesehen

Hatte da nur gelegentlich Rückfragen vom Finanzamt, mit der Erklärung, dass das die Korrektur der Verbindlichkeiten ist haben die sich eigentlich immer zufrieden gegeben.  Im schlimmsten Fall bekommen die eben die OPOS-Liste.

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letzte Antwort am 30.09.2024 15:42:53 von f_mayer
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