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Eingliederung Einzelunternehmen in größere Firma

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letzte Antwort am 24.01.2023 07:10:52 von Inis
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Inis
Einsteiger
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Hallo zusammen,

was ist bei der Jahresübernahme vom Kj. 2022 auf das Kj. 2023 zu beachten, wenn bereits jetzt bekannt ist, dass ein Einzelunternehmen (Überschussrechner) ab 01.04.2023 in ein anderes Unternehmen eingegliedert wird? Die Buchhaltung 2023 wurde bisher noch nicht angelegt, aber ich würde bereits bei der Anlage des Kj. 2023 den Zeitraum 01.01.-31.03.2023 erfassen. 

Derzeit werden die offenen Ausgangsrechnungen über OPOS erfasst, damit man einen Überblick über die anzumahnenden Rechnungen behält. Die darin enthaltene USt wird bisher mit dem USt-Voranmeldungs-Monat ans FA gemeldet, in dem die Zahlung erfolgt. Wie ist dies allerdings bei Zahlungen, die erst ab 01.04.2023 eingehen? Wie bekomme ich die darin enthaltene USt in die USt-VA 03/23 rein? Muss in den Mandantenstammdaten zum 31.03.2023 irgendeine andere Schlüsselung erfolgen, damit auch eine Schlussbilanz/Aufgabebilanz erstellt werden kann?

 

Bisher wurden Kosten/Einnahmen nach dem Datum einer betrieblichen Tätigkeit in excel erfasst und die Aufgabegewinnermittlung erstellt, aber dies müsste doch eigentlich über DATEV auch möglich sein.

 

Ich wäre um jeden Tipp dankbar, gerne auch über Dokumentennummern, wo man bei DATEV nachlesen kann. 

Vielen Dank im Voraus
und einen schönen Tag noch

sokru
Fortgeschrittener
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Grundsätzlich muss meines Erachtens doch erst einmal der Einbringungsstichtag fest stehen, denn Einbringungen können auch rückwirkend vollzogen werden.

 

Ggf. fallen bei der Einbringung auch Ertragssteuern und Umsatzsteuer auseinander, dass müsste man dann nachlesen.

 

Für die Forderungen, die zum 31.03.2023 noch offen sind, müsste dann in den Folgemonaten bei Bezahlung der jeweilige Umsatzsteuer-Sachverhalt geändert werden. Im Buchungssatz direkt muss dann angeben Ist-Versteuerung statt soll. Dann wird die "Alt"-Forderungen weiterhin die Umsatzsteuer bei Bezahlung abgeführt.

 

Einbringungen sind steuerlich komplexe Themenstellungen, die grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Steuerberaterin / dem Steuerberater gebucht werden sollten.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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Inis
Einsteiger
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Diese Antwort geht m.E. gar nicht auf meine Fragen ein. Mir geht es jetzt erst mal um die Jahresübernahme in Rewe. Dazu hätte ich gerne einen Tipp. usw.

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sokru
Fortgeschrittener
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Sie können nicht schon bei der Jahresübernahme das Wirtschaftsjahr auf den 31.03.2023 begrenzen. Wenn Sie einmal gebucht haben, kann das Ende des Wirtschaftsjahres nicht mehr geändert werden.

 

Wenn sich die Einbringung nur um einen einzigen Tag verschiebt, müssen Sie das Wirtschaftsjahr 2023 löschen und neu anlegen. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass bei der Einbringung Wirtschaftsjahre gelöscht und neu angelegt werden. Dieses Thema bedeutet Mehraufwand auch in der Buchhaltung.

 

Die Wirtschaftsjahre richtig anlegen, kann man erst, wenn alle notwendigen Verträge unterschrieben sind und man die tatsächlichen Zeiträume für die Buchhaltung laut Vertrag kennt.

 

Also daher mein Tipp: 2023 erst einmal ganz normal angelegen und später dann schauen, was gelöscht und neu angelegt werden muss, damit der Übergang richtig gebucht werden kann. 

 

Für die Wahl des richtigen Endes des Wirtschaftsjahres wäre es ja auch notwendig zu wissen ob ein Share Deal (Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmenden) oder ein Asset Deal (die einzelnen Wirtschaftsgüter werden übertragen) durchgeführt wird. Im zweiten Fall kann es gut sein, dass nicht alle Wirtschaftsgüter (z. Bsp. Firmenfahrzeug des Einzelunternehmers) übertragen werden. Dass heißt das Einzelunternehmen existiert weiter bis alle Wirtschaftsgüter veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden sind.

 

Es gibt hier einfach zu viel zu bedenken um hier eine einfache Antwort zu geben. Es gibt somit keine universelle Antwort für die Einbringung.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Inis,

 

damit keine Missverständnisse entstehen, fasse ich die aus meiner Sicht wichtigen Punkte noch einmal zusammen (teilweise wurden sie in den gegebenen Antworten schon angesprochen):

 

Sie können das Wirtschaftsjahresende direkt bei der Jahresübernahme anpassen - oder nachträglich unter Stammdaten | Mandantendaten in den Grunddaten Rechnungswesen. Es dürfen dann keine Buchungen mit einem Datum nach dem gewählten Wirtschaftsjahres-Ende vorhanden sein.


Alle Informationen dazu finden Sie im Dokument Wirtschaftsjahresende ändern.

 

Für die Erstellung des Jahresabschlusses zum gewählten Stichtag sind keine weiteren Schlüsselungen notwendig. Die Art der Abschlussarbeiten kann ebenfalls unter Stammdaten | Mandantendaten im Bereich Jahresabschluss definiert werden.


Für die Erstellung und Übermittlung einer Aufgabebilanz beachten Sie das Dokument  Aufgabebilanz an die Finanzverwaltung übermitteln.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Inis
Einsteiger
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Vielen Dank

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letzte Antwort am 24.01.2023 07:10:52 von Inis
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