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EBICS & DATEV: Zahlungsfreigabe per App oder nur über DATEV-Stick möglich?

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letzte Antwort am 15.06.2022 14:59:22 von alterSchwede
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Controller
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir wollen den Begleitzettel abschaffen, aber auch den Freigabeprozess sicher und effizient gestalten. EBICS & DATEV wäre der Weg über den die FIBU arbeitet. Die Geschäftsführung hat bislang die Freigabe über den Begleitzettel freigeben.

 

FRAGEN:

1.) Wäre eine Freigabe auch über eine App möglich oder geht dies nur wenn die GF dies über DATEV freigibt?

2.) Wie lösen sie das Problem der Vollmachten. Unter EBICS und DATEV kann man den max. Betrag zwar intern über die Firmennutzung beschränken (bspw. 10.000€), aber durch die Einzel/Gesamtvollmacht könnte der/die Mitarbeiter theoretisch zur Sparkasse gehen und über mehr verfügen.

 

Vielen Dank. 

metalposaunist
Unerreicht
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@Controller schrieb:

1.) Wäre eine Freigabe auch über eine App möglich oder geht dies nur wenn die GF dies über DATEV freigibt?


Freigabe von was? Der Belege oder der Zahlungen? 

 

Der on-premise DATEV Zahlungsverkehr (nicht Bank online aus DUO!) kann EBICS wohl nur mit DATEV mIDentity, wenn man dem Service Video aus 2022 Glauben schenkt. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Markus_Richter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Controller,

 

die Freigabe von Zahlungen mit dem EBICS-Verfahren funktioniert im DATEV-Zahlungsverkehr nur, wenn die elektronische Unterschrift geleistet wird. Da der Zahlungsverkehr keine App-basierte Anwendung ist, kann die Zahlung nicht über eine App freigegeben werden.

 

Alternativ können Sie Zahlungen mit dem Sammelverfahren an die Bank senden und sofern die Bank eine eigene App-Lösung bereitstellt diese über die App freigeben.

 

Da es sich beim EBICS-Verfahren um ein Datenübermittlungsverfahren handelt, muss das Thema Vollmachten mit der Bank geklärt werden. Nur mit einem EBICS-Zugang kann bei der Bank nichts geändert werden. Das kann nur der Kontoinhaber oder jemand der eine entsprechende Vollmacht hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Richter

Controller
Einsteiger
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Danke für die schnellen und  hilfreichen Rückmeldungen. Also entfällt eine App-Nutzung bei EBICS-Nutzung und man benötigt den DATEV-Stick. Alles klar.

 

So wie ich den Bankmitarbeiter verstanden habe benötigt man für eine alleinige Zahlungsbefugnis (Zahlungsfreigabe) eine Kontovollmacht. In DATEV/EBICS kann man die Höhe wohl beschränken, aber mit der Vollmacht selber könnte man bei der Bank selber über mehr verfügen. Derzeit nutzen wir bis zu einer bestimmten Summe für Kontodeckungs- und andere kleinen Beträge das Push-TAN-Verfahren. Dieses Verfahren ist jedoch von der Höhe limitiert.

 

Mir ist nicht klar, wie man dies grundsätzlich verhindern könnte, dass der Verfügungsrahmen missbraucht werden kann. Geht dies in der Tat nur über eine Gemeinschaftsvollmacht? 

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alterSchwede
Fortgeschrittener
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Hallo Controller,

 

<< Geht dies in der Tat nur über eine Gemeinschaftsvollmacht? >>

 

ja. - Aber der Reihe nach.

 

Jeder Zeichnungsberechtigter mit einer Einzelvollmacht wird in der Regel einen EBICS-Zugang mit Einzelverfügungsberechtigung (Betragshöhe limitiert oder unlimitiert) bekommen.

 

Er kann aber auch einen EBICS-Zugang mit gemeinsamer Zeichnungsberechtigung (Betragshöhe limitiert oder unlimitiert) erhalten.

 

Dieser Zeichnungsberechtigte könnte u.U. aber in der Bank an die Kasse gehen und einen höheren Betrag abheben.

 

Jeder Zeichnungsberechtigter mit einer gemeinsamen Vollmacht kann in der Regel keine EBICS-Berechtigung mit Einzelverfügungsberechtigung erhalten.

 

Bezüglich der EBICS-Berechtigungen gibt es zusätzliche Unterschriftsklassen (jeweils mit / ohne Betragslimit):

 

EBICS E-User:

EBICS-User mit Einzelverfügungsberechtigung

 

EBICS A-User:

User mit (a)llgemeiner (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder A-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User ODER B-User eine Zahlung ausführen.

 

EBICS B-User:

User mit (b)eschränkter (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder B-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User eine Zahlung ausführen.

Er kann jedoch nicht mit einem anderen B-User verfügen

 

EBICS T-User:

Die sog. (T)ransportvollmacht ermöglicht es einem User OHNE Zeichnunsgberechtigung Zahlungsdateien einzureichen. 

 

Viele Grüße

Sven

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letzte Antwort am 15.06.2022 14:59:22 von alterSchwede
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