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EB Werte Umsatzsteuer abweichendes Wirtschaftsjahr

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letzte Antwort am 17.11.2023 09:56:28 von MiMiMi
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Josephine11
Beginner
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Hallo,

 

ich habe aktuell eine Buchhaltung mit abweichenden Wirtschaftsjahr übernommen. 

 

Die EB-Werte der Umsatz-/Vorsteuerkonten sowie auch der EB-Werte des Kontos Umsatzsteuer-Vorauszahlungen wurden einfach ins nächste Jahr übergeben. 

 

Beispiel: 
Konto: Umsatzsteuer 19% 3806/1776 hat zum WJ 01 einen Saldo von € 100,00.
EB Wert auf dem Konto WJ 02: € 100,00.

 

Diese Übergabe der EB Werte ist so nicht korrekt wg. falscher Ausweis. 

 

Wie übergebe ich die EB-Werte dann aber korrekt? 
Buche ich die EB-Werte von den Umsatz-/Vorsteuerkonten als EB-Wert auf das Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" um? 

 

Vielen Dank für eure Hilfe! 

Usus
Aufsteiger
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DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr.: 0906037

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Josephine11
Beginner
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Das hilft mir leider nicht weiter. Da genau diese Frage nicht beantwortet wird. 

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MiMiMi
Einsteiger
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Hallo,

 

die Umsatzsteuerkonten werden im Regelfall nicht direkt im neuen Jahr als EB-Wert eröffnet. Datev saldiert ja diese im alten Jahr mit den Vorsteuerkonten und den Umsatzsteuervorauszahlungskonten.

 

Ich würde buchen (Bilanz vorausgesetzt):

 

Im alten Jahr die entstandenen aber noch unbezahlten UStVA's über 3820 (Skr04) gegen jeweils Forderung oder Verbindlichkeiten aus USt-VA (1420 bzw. 3860). Diese beiden letzten Konten werden als EB-Werte vorgetragen und hier werden die Zahlungen im neuen WJ gegengebucht.

 

Sollten noch aus dem Vorjahr Beträge offen sein, werden diese direkt gegen 1425 oder 3841 eröffnet. Zahlungen werden hier entsprechend wieder gegengebucht. Für ältere Vorjahre gäbe es noch entsprechend extra zwei Konten mit jeweils der Bezeichnung "Vorjahre", wobei ich diese gesonderten Konten zwecks Übersichtlichkeit  auch gerne verwende.

 

Wenn z.B. jetzt noch ein Betrag aus dem alten WJ offen ist, welcher zwar ins neue Umsatzsteuer-Kalenderjahr fällt und noch nicht in der UStVA berücksichtigt wurde, kann dieser wieder zwecks Übersichtlichkeit direkt gegen "USt laufendes Jahr" eröffnet werden.  

 

Wichtig ist auch noch zu wissen, dass evtl. das Konto USt 1/11 umgebucht werden muss. Wenn z.B. bei einem WJ vom 01.07. bis zum 30.06. die Sonderzahlung direkt im Februar gegen 3821 gebucht wird und dort verbleibt, wird diese in der Dezember-UStVa falsch berücksichtig.

Deshalb gleich gegen "Sonstige Verrechnung" und zum 01.07. im neuen Jahr von diesem Konto gegen 3821 buchen. Dann sollte alles passen.

 

Wenn man sich viel Mühe machen will, kann man evtl. vorhandene USt-Vorjahres-Forderungen/Verbindlichkeiten zum 01.01. auch umbuchen auf "Vorjahre". Dann sollten sich die Vorjahrskonten immer nach Zahlung auch wirklich aufgehen.

 

In Summe müssten dann die EB-Werte denen aus der VorjahresSchlussbilanz entsprechen.

 

FG

 

 

 

 

 

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f_mayer
Fachmann
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Habe auch einen fall, da ist die Buchführung zudem auf zwei Bestände gesplittet. Glücklicherweise mache ich eine altmodische manuelle Umsatzsteuerverprobung in Excel, da habe ich dann die Salden (USt-VoSt-UStVZ) zu den einzelnen Zeiträumen (WJ1 in KJ1, WJ2 in KJ1), die buche ich dann einzeln ein und komme damit ganz gut zurande.

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MiMiMi
Einsteiger
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Führt natürlich unstrittig zum gleichen Ergebnis 😁 

Ich persönlich habe für mich festgestellt, dass bei meinem o.g. Vorgehen eine gesonderte Excel-Aufstellung mir auch keine Erleichterung schafft. 

 

Einziges Problem bei dem von mir o.g. Vorgehen ist, dass die Übernahme der EB-Werte ins höhere WJ minimal zeitaufwendig ist.

Dafür werden halt die USt-Werte (auch bei Konsolidierung) relativ schnell und korrekt in die USt-Erklärung übergeben. Die Aufteilung auf die Bestände ist ja auch über die Zusammenfassung im Übergabeprotokoll zur Erklärung schnell abrufbar. Zusätzlich finde ich den Ausweis in der Schlussbilanz so am schönsten und auch informativ.

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letzte Antwort am 17.11.2023 09:56:28 von MiMiMi
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