Hallo Community,
ich nutze mal dieses Forum, um an "belastbare" Information zu gelangen. Wie sicherlich viele Unternehmen, werden wir zum Jahreswechsel (oder früher) auf E-Rechnungen umstellen. Das Thema ist bereits seit ca. 2 Jahren bei uns im Fokus. Vor einer Umstellung auf E-Rechnung haben wir uns bisher gescheut, da dann der Versand über den E-Rechnungsservice läuft - wir wollten das so lange wie möglich hinauszögern.
Meine Bitte: kann mir jemand sagen, ob die Erstellung und der Versand der E-Rechnung über DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen tatsächlich komplett über uns läuft und nicht über den E-Rechnungsservice? Ein DATEV-Mitarbeiter hat mit zweimal telefonisch mitgeteilt, dass dies der Fall wäre.
Ich habe bereits sämtliche Dokumente über E-Rechnungen im Hilfe-Center gelesen sowie die Leistungsbeschreibung zu diesem Modul. Dort lese ich jedoch regelmäßig das Gegenteil, weshalb ich nicht sicher bin, was nun stimmt?
Danke schon einmal für eine Rückmeldung oder eventuell Aufklärung.
Beste Grüße
JBorchers
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie werden über DATEV Mittelstand Faktura ganz normal E-Rechnungen schreiben können:
DATEV Auftragswesen: E-Rechnungen gemäß EN16931 erstellen (Voraussetzungen, ... - DATEV Hilfe-Center
Ich bin verwirrt @andrereissig. @JBorchers fragt, ob nach Aktivierung der E-Rechnung die E-Rechnung nur durch DATEV Server von e-invoice@datev.de versandt wird oder ob @JBorchers seinen eigenen hinterlegten SMTP Server für die Übermittlung der E-Rechnung nutzen kann.
Und so wie @JBorchers das gefunden hat, stimmt das auch nach Deinem DHC Eintrag:
4.5 Übermittlung durch DATEV
Wäre auch leicht komisch, wenn DATEV Server bei EO und Auftragswesen next verwendet aber das lokale Auftragswesen aus dem Mittelstandsteil doch eigene SMTP Server nutzt. Das wäre ja inhomogen und so kann DATEV nicht die E-Rechnungsplattform nutzen, wo die Übermittlung durch DATEV der 1. Schritt dazu ist.
Vielen Dank für die Antworten
@metalposaunist: genau das ist meine Unsicherheit, Versand erfolgt m.E. über e-invoice@datev.de und nicht über meine Mailadresse.
Okay, dann habe ich die Frage falsch gelesen. Es ist so wie Du schreibst, @metalposaunist .
Die Rechnungen werden über Auftragswesen erfasst und wie in Punkt 4.5 beschrieben über die DATEV übermittelt, ja.
@JBorchers Ihre eigene Mailadresse wird nur dann angegeben, wenn Sie über eines der angegebenen Portale (Traffiqx, etc.) registriert sind.
Wenn ich mich damit abfinden muss, dass die E-Rechnungen über DATEV E-Rechnungsservice versendet werden, warte ich mit der Umstellung bis zum Jahreswechsel. Ich hätte den Versand lieber selbst in der Hand. Danke für die Aufklärung @andrereissig und @metalposaunist
@DATEV: Ich finde es traurig, dass ein DATEV-Mitarbeiter mich telefonisch kontaktiert und steif und fest behauptet, dass der Versand der E-Rechnungen mit unserem Modul nicht über den E-Rechnungsservice läuft. Und das sogar zweimal mit Hinweis auf die Leistungsbeschreibung, in der in Punkt 4.5 genau dieser Versand beschrieben ist.
Ich erwarte von DATEV, dass bei dem Thema E-Rechnung, dass bis zum 1.1.2025 sicherlich nicht nur bei mir Fragen aufwirft, die Mitarbeiter gewisse Kompetenzen haben. Alleine die Reaktion des DATEV-Mitarbeiters auf meine Frage, wie ich Beratungsunterstützung buchen kann, zeigt das Unverständnis sich in die Benutzerprobleme hineinzuversetzen.
Zum einen kann ich über www.terminland.de/datev_beratung/ das Thema E-Rechnung nicht auswählen – wäre das nicht mal ein Vorschlag liebe DATEV?
Zum anderen brauche ich keine Bemerkung, dass mit Aktivierung doch bereits alles erledigt ist. Btw, eben nicht. Mit meiner Problemstellung, wie z.B. die Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes in die XML-Datei übertragen werden und das wohl über das Freitextfeld BT-22 erfolgen müsste und mir nicht klar ist, woher Daten gezogen werden, die in der XML-Datei erscheinen (wir lassen noch ein ZUGFeRD 1.0 Format erzeugen, weshalb mir die Unterschiede aufgefallen sind) aber auf dem Sichtbeleg nicht, ich aber eine Übereinstimmung brauche (Stichwort identisches Mehrstück), war der Mitarbeiter überfordert.
Aber vielleicht erwarte ich auch einfach zu viel 🙂
Deshalb immer die Community fragen @JBorchers. Hier sind viele positive Freaks mit vielen Erfahrungen, die Wissen gerne teilen. Den SK und DATEV nutze ich nur im äußersten Notfall, wenn ich weiß, dass es keinen anderen Ausweg gibt. Hat auch den positiven Beieffekt, dass ich DATEV nur "nerve", wenn ich muss, weil ich gut alleine klar komme und damit Platz für andere Genossen mache.
@JBorchers schrieb:
wäre das nicht mal ein Vorschlag liebe DATEV?
Vielleicht hast Du den falschen Link? Und nein, eine Übersicht bei terminland.de, was es allg. alles gibt bei DATEV habe ich auch nicht. Ich bezweifle, dass es solch eine Übersicht gibt. Lasse mich gerne aber belehren.
@JBorchers schrieb:
Aber vielleicht erwarte ich auch einfach zu viel 🙂
Ja, das ist auf Dauer nicht gut. Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Senke ⬇️ deine Erwartungen und Deine Pumpe 🖤 wird's Dir danken 😊.
Hallo Herr Borchers,
zur Erstellung von E-Rechnungen: Die E-Rechnungsrohdaten werden in DATEV Auftragswesen erfasst. Die E-Rechnung wird im DATEV E-Rechnung Service erstellt und von dort an den Empfänger versendet. Über welchen Weg die E-Rechnung versendet wurde (Portal oder E-Mail), sehen Sie im Programm. Bei Versand via E-Mail: Das E-Mail hat die Absenderadresse e-invoice@datev.de.
Infos zur Erstellung von E-Rechnungen finden Sie im schon bekannten Dokument DATEV Auftragswesen: E-Rechnungen gemäß EN16931 erstellen (Voraussetzungen, ... - DATEV Hilfe-Center.
Im Beitrag 19.07.2024 08:58 schreiben Sie, dass Sie ZUGFeRD 1.0 nutzen. ZUGFeRD 1.0-Rechnungen werden in DATEV Auftragswesen erstellt und über die eigene E-Mail-Adresse versendet. Bezüglich ZUGFeRD 1.0 ist die Aussage des DATEV Mitarbeiters korrekt. Jedoch ist ZUGFeRD 1.0 keine E-Rechnung.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Begriffe "E-Rechnung" und "sonstige Rechnung" neu definiert. E-Rechnung - gesetzliche Hintergründe - DATEV Hilfe-Center. In der neuen Version von DATEV Auftragswesen 13.1 (voraussichtlich 08.08.2024) ist diese Abgrenzung sichtbar.
Erst ZUGFeRD 2.x erfüllt die vom Gesetzgeber definierten Kriterien einer E-Rechnung (Struktur und Aufbau dem in der Richtlinie 2024/55/EU vorgegebenen Format EN 16931).
Zusammengefasst:
Ich bedaure sehr, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist.
Viele Grüße
Monika Jehle
DATEV eG
Guten Morgen Frau Jehle,
die Versendung der E-Rechnung über e-invoice@datev.de ist nun eindeutig. Vielen Dank für die Zusammenfassung.
Dennoch muss ich hier noch einmal erwähnen, dass in dem Telefonat mit dem DATEV-Mitarbeiter Sachverhalte geäußert wurden, die einfach nicht stimmen. Das ZUGFeRD 1.0 Format war nie ein Thema, sondern die Umstellung auf E-Rechnung, daher sehe ich das nicht als Missverständnis.
Ich möchte es nun dabei belassen und die Antwort als Lösung akzeptieren, um den Thread zu schließen.
Viele Grüße
JBorchers.