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E-Bilanz IAB im Bildungsjahr rückgängigmachen

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letzte Antwort am 02.09.2021 12:01:25 von bfit
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gnoll
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Guten Morgen Community,

 

ich versuche gerade, einen IAB im Bildungsjahr (2016) rückgängig zu machen und einen berichtigten E-Bilanz-Datensatz an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Die Beschreibung in Dokument 1000204 habe ich mir angesehen. Dort steht zwar (unter 3.3 bei Tz.2 ), dass die Beschreibung der möglichen Status in der Programmhilfe beschrieben wird, was nicht mehr stimmt, aber das Dokument wurde ja auch im Februar 2021 zuletzt aktualisiert.

 

Das Dokument 9277277 sagt mit hierzu, dass ich "sonstige Korrektur" auswählen soll, was mir allerdings Kanzlei-Rechnungswesen (siehe Screenshot) verweigert...

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

G. Noll

 

 

cro
Experte
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Die IAB-Auflösung hat doch nichts mit der E-Bilanz zu tun. Das findet doch in der Steuer- oder Feststellungserklärung statt.

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eliansawatzki
Meister
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Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss ein berichtigter E-Bilanz-Datensatz übermittelt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft reicht jedoch die Körperschaftsteuererklärung.

 

 

siehe Pkt. 3.3:

 

E-Bilanz: Elektronische Übermittlung des Investitionsabzugsbetrags

 

 

 

 

gnoll
Fortgeschrittener
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Vielen Dank,

 

dass ich das Dokument 1000204 beachtet habe, hatte ich ja oben schon geschrieben. 

 

In E-Bilanz-Assistent: Berichtsinformationen erfassen - DATEV Hilfe-Center steht unter Tz. 2 bei "Status des Berichts", dass ich "sonstige Korrektur" bei der Rückgängigmachung des IAB auswählen soll, was bei mir nicht geht (siehe Screenshot im Ursprungs-Post).

 

Den "Fehler" habe ich nun gefunden: Ich hatte die E-Bilanz mit Taxanomie 6.0 übermittelt und "sonstige Korrektur" gibt es erst ab der Taxonomie 6.1.

 

Meine Frage präzisiere ich daher dahingehend: Welchen "Status des Berichts" (berichtigt, geändert, berichtigt und geändert, identischer Abschluss mit differenzierten Informationen oder erstmalig) soll ich wählen? Ich halte alle Auswahlmöglichkeiten nicht für richtig...

 

Vielen Dank + schöne Grüße aus dem Herzen Hessens

 

G. Noll

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo G. Noll,

 

für die Übermittlung der E-Bilanz 2016 stellt die Finanzverwaltung die Taxonomie 5.4 oder die Taxonomie 6.0 zur Verfügung. Der Status Sonstige Korrektur, für Korrekturen von Positionen außerhalb Bilanz und GuV, wird erst ab der Taxonomie 6.1 (gültig für Wirtschaftsjahre 2017 und 2018) angeboten.


Das bedeutet, dass für die Übermittlung 2016 von der Finanzverwaltung die von Ihnen abgebildeten Status zur Verfügung gestellt werden:
• Erstmalig
• Berichtigt
• Geändert
• Berichtigt und geändert
• Identischer Abschluss mit differenzierten Informationen.

 

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir Erläuterungen zu den einzelnen Status in dem von Ihnen genannten Dokument E-Bilanz-Assistent: Berichtsinformationen erfassen beschrieben.

 

Freundliche Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

 

Verzeihen Sie, mein Beitrag hat sich mit Ihrem 2. Beitrag überschnitten. Zur fachlichen Auswahl können Ihre Berufskolleg:innen weiterhelfen.

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bfit
Meister
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Moin,

 

ich würde mich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und das mit denen abstimmen. Dann wissen die auch gleich, dass eine geänderte E-Bilanz eingeht und weshalb.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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letzte Antwort am 02.09.2021 12:01:25 von bfit
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