Hallo liebe Community,
ich habe eine GmbH mit unterjähriger Auflösung in 2018. In den Stammdaten möchte ich Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres ändern.
Es wurde nicht über das Ende des Wirtschsftsjahres hinaus etwas gebucht. Insofern dachte ich wird es keine Probleme geben.
Nun meckert DATEV aber trotzdem beim Ändern des Wirtschaftsjahres in den Stammdaten wie folgt:
#REW88910
Die Änderung des Wirtschaftsjahres wurde von der Anlagenbuchführung abgelehnt
Zu dem Fehlercode finde ich nichts. Weder in LexInform noch Google.
Die Anlagenbuchführung sollte eigentlich gar kein Problem darstellen, da auch hier alle Anlagengütern schon auf 1 € abgeschrieben sind und in 2018 überhaupt keine Abschreibungs-Buchungen vorgenommen wurden.
Hallo,
um Ihren Sachverhalt klären zu können, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt.
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Wann wird es eigentlich möglich sein, wie im Rechnungswesenbestand auch, das Anlagevermögen jahresweise zu sichern?
Gibt es denn hierzu noch keinen Lösungsansatz?
"Früher" wurde das immer mit der RZ-Logik begründet.
Soll das wirklich nochmal 20 Jahre Stand der Technik bleiben?
Danke für eine gelegentliche Stellungnahme!
VG, A. Hofmeister
Neben der Finanzbuchführung gibt es ja auch eine Anlagenbuchführung, ich tippe mal darauf, dass die schon für den kompletten Zeitraum angelegt ist.
Wobei die Änderung des Wirtschaftsjahres meiner Kenntnis nach ein recht ätzender Fall ist, vor allem wenn man es erst mitkriegt, nachdem das relevante Jahr schon läuft. Ich glaube da hat man häufig den Fall, dass man einfachsten einen zweiten Bestand anlegt und sich zurecht macht.