Hallo Zusammen,
wir ziehen für unseren Mandanten Lastschriften der Debitoren ein.
Auf den Rechnungen an die Kunden steht Folgendes: "5 Bankarbeitstage nach Rechnungsdatum". In den Zahlungsbedingungen kann eine "Fälligkeit in Tagen" angegeben werden. So wie ich das verstanden haben, bezieht sich Datev hier auf 7 Tage die Woche, also auch Samstag und Sonntag. Ist das richtig? Wenn ja, gibt es dann eine Möglichkeit wie ich die 5 Bankarbeitstage in Datev umsetzen kann?
Vielen Dank.
Tatsächlich hat DATEV hier lediglich Tage im Angebot. Mir selbst ist da auch keine andere Möglichkeit bekannt.
Lösung wäre eventuell das Zahlungsziel in Belegfeld2 einzutragen und die Option "Buchungen mit erfasstem Fälligkeitsdatum" in Stammdaten->Debitoren->Zahlungen/Lastschriften entsprechend einzustellen:
Ich nutze das bei uns jetzt nicht, daher kann ich keine Erfahrungswerte geben.
Hallo miteinander,
eine Antwort von DATEV wäre gut, ob DATEV mit Arbeitstagen oder Wochentagen rechnet.
Danke.
Hallo zusammen,
die Zahlungsbedingungen werden in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen nach Kalendertagen/Wochentagen berechnet.
Eine Prüfung des Wunsches auf Bankarbeitstage/Arbeitstagen kann frühestens in der Cloud-Welt stattfinden.
Informationen zum Weg in die Cloud finden Sie hier: https://www.datev.de/portfolioentwicklung
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG